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Volltext: Monatszeitschrift XXI (1918 / Heft 8, 9 und 10)

Er muß sich also emporgearbeitet haben und ein tüchtiger Meister ge- 
wesen sein. 
_ In einem Berichte des Landmünzprobieramtes vom Jahre 1794 wird 
mitgeteilt, daß der Gürtlermeister Jakob Jurmann in Pettau silberne, 6- bis 
ylötige, gesetzwidrig mit Messing legierte Knöpfe und Gürtel erzeuge, und 
im Jahre 1823 wird der dortige bürgerliche Silberarbeiter Johann Khun 
in die Grazer Innung aufgenommen, dessen Meisterzeichen sich auf der 
schon oft genannten Tafel des Punzierungsamtes Graz aus dem Jahre 1828 
befindet. 
In dem rührigen Städtchen Radkersburg existierten um das Jahr 1673 
die bürgerlichen Goldschmiede Georg Progl und Johann Jakob Purgkhardt 
und am z. Mai 1802 heiratete in Graz Anton (Adam) Zimmer, bürgerlicher 
Silberarbeiter in Radkersburg. Er war der Sohn eines „Bürgers zu Gerstorf 
in Unterösterreich" und haben wir von ihm das Meisterzeichen. Am 
6. Jänner 1830 wurde auf seine Gerechtsame der Silberarbeiter Franz 
Mattiovsky aufgenommen, dessen Meisterzeichen sich auf der Tafel des 
Grazer Punzierungsamtes vom Jahre 1828 befindet. 
Von der Stadt Rottenmann erfahren wir aus Pater Jakob Wichners oft 
zitiertem Buche „Kloster Admont und seine Beziehungen zur Kunst", daß 
der dortige Gürtlermeister Ignaz Gottlieb Priß im Jahre 1771 für das Kloster 
eine Monstranz um 100 B. geliefert hat. 
Über das Städtchen Voitsberg berichtet das Marburger Kreisamt im 
Jahre 1781, daß sich dort durch mehrere Jahre der Goldschmied Johann 
Zwickhl aufgehalten habe. 
Endlich im Markte Wildon bei Graz befand sich im Jahre 1781 der 
bürgerliche Silberarbeiter Matthias Strohrigelle (Stroridl). Er wurde im 
folgenden Jahre inkorporiert und war noch im Jahre 1794 dort tätig. Sein 
Sohn Franz war ebenfalls dort bürgerlicher Silberarbeiter. Im Jahre 1823 
wurde der Wildoner Goldschmied Markus Trost in die Grazer Innung auf- 
genommen. 
Hiermit schließen wir die Mitteilungen über die steirischen Landgold- 
schmiede und es verbleibt uns jetzt noch die Besprechung der altsteiri- 
schen Goldschmiede- und Bruderschaftsordnungen, der älteren Punzierungs- 
vorschriften und der im steirischen Landesarchiv liegenden Innungsvor- 
Schriften. 
Obwohl wir schon im XII. Jahrhundert Goldschmiede in Steiermark vor- 
finden, sind uns doch bis zum Jahre 1571 keine Nachrichten über bei ihnen 
bestandene Handwerksvorschriften erhalten geblieben. Jedenfalls haben sich 
aber in Graz, wo schon in der ersten Hälfte des XIV. Jahrhunderts mehrere 
Goldschmiede zu gleicher Zeit tätig waren, frühzeitig Handwerksgebräuche 
eingebürgert, die von allen Meistern anerkannt wurden und zu einem losen 
Zusammenschluß der I-Iandwerksgenossen geführt haben. Da die alten Grazer 
Ratsprotokolle verlorengegangen sind, können nur aus den Gebräuchen 
naheliegender Städte Schlüsse über die diesbezüglichen Gewohnheiten in
	        
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