Graz gezogen werden. Wie
überall verlangten höchst-
wahrscheinlich auch in Steier-
mark die Stadt- und Marktge-
meindevertretungen von den .
Goldschmieden, ehe sie selb-
ständig ihr Handwerk üben
durften und des Schutzes der
Gemeinde teilhaftig wurden,
die Nachweisung der „ehr-
lichen" Geburt durch einen
Geburtsbrief, ferner die Vor-
lage des Lehrbriefes und eine
„ te Kundschaft über das
frühere Wohlverhalten". Erst
nach sorgfältiger Prüfung die-
ser Dokumente vom Rate der
Stadt oder des Marktes wurde
dem Meister die Ausübung des
Handwerkes erlaubt und er als
„Burger" in den Gemeinde-
verband aufgenommen. Aus
der Vorrede zur steirischen
Goldschmiedeordnung vom
Iahre 1592" erfahren wir, daß die Grazer Goldschmiede ihre von ihnen
selbst zusammengestellte, höchstwahrscheinlich erste Handwerksordnung
am 2. Juni 1571 vom damals in Steiermark regierenden Erzherzog Karl
von Österreich bestätigt erhalten haben. In dieser Vorrede heißt es: „Ob
wol die in Gott ruehende Fürstl. Durchl. Ertzhertzog Carl zu Österreich etc.
Unser geliebter Herr Vetter seligister Gedächtnuß, N. den Goldtschmiden in
diser Hauptstatt Grätz, ihr damals fürgebrachte I-Iandtwercks Ordnung, noch
den andern Tag Junij deß Ain und sibentzigisten Jars gnädigist Coniirmiert
und bestätt, So ist doch nachmalen befunden worden, daß derselben nit
allein in viel weg nachtheilig und schädlich zu wider gehandelt, Sonder auch
die Goldtschmidtwerch in disen Landen aul-"f kain Prob gearbait worden,
Also daß höchsternendte Ihr Fürst. Durchl. hochlöblicher Gedächtnuß zu
dises Ubels und Unordnung, gäntzlichen ab: und einstellung, unnd damit zu-
gleich die alt Ordnung in ein bessern Standt gebracht werden möchte, sich
einer newen unnd solchen Goldtschmidt Ordnung, Inmassen dieselb hernach
geschriben stehet, bestendiglich entschlossen, solche auch volkommen
auffrichten und publiciern zu lassen, verordnet. Weillen aber under dessen,
unnd ehender die Sachen zur vollstendigen Richtigkeit und der ordenlichen
' "Deß Henzogthumbs Steyr Goldlschmidt Ordnung. Gedruckt zu Grätz in Sxeyr, bey Georg Widmun-
stetter. Anno MDXCIII." In Originaldruck im Grazer Statthxltereiarchiv liegend.
Abb. 5. A. Rnbitsch, Zuckerständer (Gräfin Max Wickenburg in '
Wien)