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Volltext: Monatszeitschrift XXI (1918 / Heft 8, 9 und 10)

logischer Reihenfolge eingetragen. Die Jahresrechnungen wurden im Winter, 
meistens anfangs Dezember vorgelegt und schlossen nicht immer aktiv ab. 
Zum Beispiel im Jahre 1746 blieb die „Profession" dem Vorsteher Bernhaupt 
50 H., im Jahre 1747 84 H. 28 kr. und im Jahre 1748 sogar 93 H. schuldig. Der 
Aktivstand der Innungskasse stand in den besten Jahren selten über 300 H. 
Namentlich die Bestätigung der Goldschmiedeordnung durch die neuen 
Herrscher und die fortwährenden Streitigkeiten und Rekurse der Innung 
verschlangen viel Geld. Nicht uninteressant sind die von der Innung ver- 
hängten Strafen. Gleich im Anfange lesen wir die Notiz: „Strohmayr Fried- 
rich, weil er dem Amte (1696) nicht bei gewohnt hat, wird mit 1 H. 30 kr. 
bestraf ", womit wohl die Messe am heiligen Eligiustage, am 1. Dezember, 
gemeint sein dürfte. Diese Strafe wird im Laufe der Jahre wiederholt ver- 
hängt. Im Jahre 1697 mußte Jakob Schischeckh außer der Meisterstückstrafe 
von I2 H. 30 kr. wegen „Fretterei" 70 H. Strafe zahlen, welchen hohen Be- 
trag er in Raten abtragen durfte. Im nächsten Jahre hatte Jakob Schober drei 
Wochen über die Zeit an seinem Meisterstück gearbeitet, wofür er 4 H. 30 kr. 
Buße erlegen mußte. Im Jahre 1699 hatten die Meister Christian Lorekh 
und Franz Meikhl „wegen gehabten insolentien und Raufen" jeder 1 H. 30 kr. 
als Strafe in die Lade zu legen. Auch Jakob Schischeckh mußte in diesem 
Jahre wegen ungebührlicher Reden 1 H. Strafe bezahlen. Eine andere Notiz 
teilt mit: Am 7. Juni 1714 hat das „löbliche Collegium beschlossen, in Streit- 
Sachen zwischen I-I. Schober und H. Schischeckh, daß Schischeckh zur Strafe 
ein Fahnenkreuz (wohl für die Innungsfahne) zu arbeiten schuldig sein soll", 
das 4 H. kostete. Daraus ersehen wir, daß es in der Innung mitunter ziemlich 
heiß hergegangen ist. Eine andere Eintragung teilt mit, daß „im Mai 1718 
Franz Schischeckh von wegen zweier Leuchter aus Silber, so nicht Prob V 
gehalten, 4 H. Strafe" zu erlegen hatte. Sehr strenge sah man auf die 
Erfüllung der religiösen PHichten, was folgende Anmerkung bezeugt: „Am 
7. August 1724 hat das löbliche Kollegium geschlossen, umbweilen l-I. Meikhl 
schon 2 Jahre bei der Frohnleichnamsprozession sich nicht eingefunden und 
etwan mitzugehen geschämt, ob darumben demselben fürderhin nicht mehr 
ansagen, auch kein Jung aufzudingen, bis er sich hiewegen mit der Sozietät 
abHndet." Dem Goldschmied Sabin wird im Jahre 1730 gedroht, wenn er 
sein Meisterstück nicht in drei Monaten mache, daß er für jede weitere 
Woche einen Reichstaler Strafe zahlen müsse. Solche Strafen finden sich 
in dem Meisterbuche ziemlich oft eingetragen, woraus zu ersehen ist, daß 
die Goldschmiedmeister auf Zucht und Ordnung sahen. Erst mit Einführung 
der Bruderschaftsordnung vom Jahre 1774 trat eine mildere Handhabung 
der Vorschriften ein. Um diese Zeit hätte die Innung aber auch nicht mehr 
die Macht gehabt, solche Strafen durchzusetzen. 
Da es aus den Patenten und Verordnungen nicht möglich war, genau 
festzustellen, wann der Goldpunzen eingeführt und wie oft die im Münzamte 
angefertigten Punzen, von denen jedes Stück einen Gulden kostete, gewech- 
selt wurden, ist der Versuch gemacht worden, dies aus den Jahresrechnungen
	        
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