logischer Reihenfolge eingetragen. Die Jahresrechnungen wurden im Winter,
meistens anfangs Dezember vorgelegt und schlossen nicht immer aktiv ab.
Zum Beispiel im Jahre 1746 blieb die „Profession" dem Vorsteher Bernhaupt
50 H., im Jahre 1747 84 H. 28 kr. und im Jahre 1748 sogar 93 H. schuldig. Der
Aktivstand der Innungskasse stand in den besten Jahren selten über 300 H.
Namentlich die Bestätigung der Goldschmiedeordnung durch die neuen
Herrscher und die fortwährenden Streitigkeiten und Rekurse der Innung
verschlangen viel Geld. Nicht uninteressant sind die von der Innung ver-
hängten Strafen. Gleich im Anfange lesen wir die Notiz: „Strohmayr Fried-
rich, weil er dem Amte (1696) nicht bei gewohnt hat, wird mit 1 H. 30 kr.
bestraf ", womit wohl die Messe am heiligen Eligiustage, am 1. Dezember,
gemeint sein dürfte. Diese Strafe wird im Laufe der Jahre wiederholt ver-
hängt. Im Jahre 1697 mußte Jakob Schischeckh außer der Meisterstückstrafe
von I2 H. 30 kr. wegen „Fretterei" 70 H. Strafe zahlen, welchen hohen Be-
trag er in Raten abtragen durfte. Im nächsten Jahre hatte Jakob Schober drei
Wochen über die Zeit an seinem Meisterstück gearbeitet, wofür er 4 H. 30 kr.
Buße erlegen mußte. Im Jahre 1699 hatten die Meister Christian Lorekh
und Franz Meikhl „wegen gehabten insolentien und Raufen" jeder 1 H. 30 kr.
als Strafe in die Lade zu legen. Auch Jakob Schischeckh mußte in diesem
Jahre wegen ungebührlicher Reden 1 H. Strafe bezahlen. Eine andere Notiz
teilt mit: Am 7. Juni 1714 hat das „löbliche Collegium beschlossen, in Streit-
Sachen zwischen I-I. Schober und H. Schischeckh, daß Schischeckh zur Strafe
ein Fahnenkreuz (wohl für die Innungsfahne) zu arbeiten schuldig sein soll",
das 4 H. kostete. Daraus ersehen wir, daß es in der Innung mitunter ziemlich
heiß hergegangen ist. Eine andere Eintragung teilt mit, daß „im Mai 1718
Franz Schischeckh von wegen zweier Leuchter aus Silber, so nicht Prob V
gehalten, 4 H. Strafe" zu erlegen hatte. Sehr strenge sah man auf die
Erfüllung der religiösen PHichten, was folgende Anmerkung bezeugt: „Am
7. August 1724 hat das löbliche Kollegium geschlossen, umbweilen l-I. Meikhl
schon 2 Jahre bei der Frohnleichnamsprozession sich nicht eingefunden und
etwan mitzugehen geschämt, ob darumben demselben fürderhin nicht mehr
ansagen, auch kein Jung aufzudingen, bis er sich hiewegen mit der Sozietät
abHndet." Dem Goldschmied Sabin wird im Jahre 1730 gedroht, wenn er
sein Meisterstück nicht in drei Monaten mache, daß er für jede weitere
Woche einen Reichstaler Strafe zahlen müsse. Solche Strafen finden sich
in dem Meisterbuche ziemlich oft eingetragen, woraus zu ersehen ist, daß
die Goldschmiedmeister auf Zucht und Ordnung sahen. Erst mit Einführung
der Bruderschaftsordnung vom Jahre 1774 trat eine mildere Handhabung
der Vorschriften ein. Um diese Zeit hätte die Innung aber auch nicht mehr
die Macht gehabt, solche Strafen durchzusetzen.
Da es aus den Patenten und Verordnungen nicht möglich war, genau
festzustellen, wann der Goldpunzen eingeführt und wie oft die im Münzamte
angefertigten Punzen, von denen jedes Stück einen Gulden kostete, gewech-
selt wurden, ist der Versuch gemacht worden, dies aus den Jahresrechnungen