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und der Vorwurf, mit welchen die früheren Jdeenkreise einander anfeindeten, sind heute
nicht mehr verständlich.
Die hauptsächlichen Schöpfungen des im Jahre 1825 eröffneten und im Jahre
1827 geschloffenen Preßburger Reichstages waren Culturinstitnte und eine den Zeit
anforderungen entsprechende Militärbildungsanstalt. Es wurden Gesetze für Errichtung
der ungarischen Akademie der Wissenschaften, sowie des Ludoviceums, das ist einer Militär
akademie in Pest, geschaffen; beide Anstalten entstanden auf dem Wege freiwilliger
Spenden, an denen sich die ungarische Aristokratie mit ihren glänzendsten Namen, an ihrer
Spitze der Palatin Erzherzog Josef, betheiligte. Ebenso wurden in den einzelnen Comitaten
in den Kreisen des Adels Sammlungen veranstaltet. Ähnliche Spenden verzeichnen die
Gesetzartikel zu Gunsten des ungarischen Nationalmuseums; es wurden überdies Privat
bibliotheken, sowie Raritäten- und Antiquitätensammlungen geschaffen.
Der Reichstag von 1830 wurde mit der Krönung des Thronfolgers Ferdinand V.
und mit seiner Beeidigung auf die ungarische Verfassung noch zur Lebenszeit seines Vaters
eingeleitet. Für die regulären ungarischen Regimenter wurden 28.000 Rekruten — ohne
jedes Präjudiz für die Zukunft — votirt.
Als Franz I. am 2. März 1835 starb, berief der bereits gekrönte Ferdinand V. den
Reichstag auf das nächste Jahr zusammen, dessen erster Artikel feststcllte, daß in dem
Texte der Gesetze der ungarische der authentische sei. Eine fast noch wichtigere That des
Reichstages war die liberalere Entwicklung des Theresianischen Urbariums, die neuere
Regelung der Freizügigkeit der Unterthanen, die neuere Bestimmung der Ausdehnung von
bäuerlichen „Sessionen" je nach Landstrichen und mehrfache Erleichterungen in den
nrbarialen Leistungen.
Zu gleicher Zeit wurde die innere Verwaltung der Gemeinde und der Wirkungskreis
der grundherrlichen Jurisdiction geregelt; inan berieth über die Erleichterung der Lasten
des gemeinen Volkes und die Ablösung der Militärerhaltungspflicht; der Nichtadelige
erhielt das Recht, persönlich vor Gericht Plaidiren zu können. Gleichsam prophetisch klingt
der in diesem Jahre gebrachte Gesetzartikel, durch welchen ausgesprochen wird, daß das
Land jenen Unternehmern Concessionen, Begünstigungen und Schutz ertheilen werde,
welche den Ausbau von Eisenbahnen nach dreizehn das Land durchschneidenden Richtungen
übernehmen würden; es wurde die Art und Weise der Expropriation bestimmt und die
Eisenbahnunternehmnngen von den Steuern befreit. Damals waren kaum in zwei Ländern
Europas Proben mit Eisenbahnen gemacht worden. Und heute ist das ganze Eisenbahnnetz
ausgebant, welches in dem Gesetzartikel XXV: 1836 prophetisch angedentet ist.
Von unmittelbarem Erfolge war der Beschluß der Reichstages bezüglich des Baues
einer Kettenbrücke zwischen Pest und Ofen, mit der Verpflichtung, daß Jedermann den