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Manufakturen, auf Gewerbewesen und Handelsverkehr noch mehr erhöhen
und durch eigene geschulte Organe ständig überwachen, auch an der
Sicherung aller erziehlichen, technischen und kapitalistischen Voraus-
setzungen dieser als Staatsangelegenheit erkannten organisierten Arbeit
hervorragend mitwirken. In diesem Zeichen steht das Wirtschaftsleben
aller technischen und handwerklichen Arbeit, welche von Leopold I. bis zur
Revolution von 1848 in Österreich geleistet wird. Nicht erst die Zerstörungen,
welche die Türken an Wien und seinem Erwerbsleben verübten, sondern
schon die nach dem Abschlusse des dreißigjährigen Krieges zur Herrschaft
gelangten Ideen zum Wiederaufbau der tief herabgedrückten Gütererzeugung
Kunstschau xgzo. Raum der Wiener Werkstätte
veranlaßten die Wiener Regierung, die Institution der I-Ioffreiheiten neu zu
beleben. 1660 behält sich Leopold über alle Gewerbeordnungen und Zunft-
überlieferungen hinweg ausdrücklich vor, _„sonderbare" Künstler, das heißt
Spezialisten auf kunstgewerblichem und anderem Gebiete, mit persönlichen
Arbeitsvorrechten auszustatten. So erhält der Pariser Fauconnet auf drei
Jahre die Erlaubnis, französische Modehüte zu machen, ohne der Hut-
macherzunft anzugehören, dann aber muß er Bürger werden und der Zunft
beitreten. Und solche Fälle mehrten sich, neue Menschen und neue Ideen
und Formen wurden eingeführt und, sobald sie sich bewährten, der be-
stehenden Organisation einverleibt. Mit vollem Bewußtsein suchte man
die schwer bewegliche und allen Fortschritten feindliche Zunftverfassung zu
brechen, da sie nicht nur der Quantität, sondern trotz ihrer festen technischen
Überlieferungen auch der Güte der Arbeit nach die weltwirtschaftlichen
Absichten der Zeit nicht ausreichend zu fördern vermochte. Nicht erst im
XVIII. Jahrhundert, wie vielfach angenommen wird, sondern bereits vor der