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Volltext: Monatszeitschrift XXIII (1920 / Heft 7, 8, 9 und 10)

zweiten Türken- 
belagerung Wiens 
schritt man zurEr- 
teilung jener „pri- 
vilegia privativa", 
welche das Recht 
auf ausschließliche 
Erzeugung und 
Vertrieb bestimm- 
ter, für das Inland 
neuer Waren ein- 
räumten. Diese 
Privilegierten wa- 
ren von jedem 
Kunsxschau 1920. Handbedruckter Seidensxofi", Entwurf von Dagobert Peche, aus- b 
geführt von der Wiener Werkstätte Zunftzwange e" 
freit und durch 
Einfuhrbeschränkungen geschützt. So erhielten schon 1667 CratTt und Alt- 
dorff ein 25jähriges Privileg auf die Herstellung porzellanartiger Geschirre, 
Kristallglaswaren und Spiegel in venezianischer Art, 1675 Bern. Marinetti 
ein zojähriges Privileg auf die Erzeugung venezianischer Glaswaren. 
Hatte man schon um die Wende des XV. zum XVI, Jahrhundert auf 
dem für Zusammenfassung der Arbeit besonders geeigneten Textilgebiete 
den bedeutsamen Schritt zum Verlagssystem gemacht, womit der Produzent 
von den Lasten des Vertriebes seiner Arbeit befreit wurde und dieser 
ausschließlich zugewendet blieb, hiefür vom Verleger auch noch Roh- 
material, Kredit oder Geldvorsehüsse empfing, ohne daß jener als Unter- 
nehmer auftrat, so setzte die Organisierung einer Massenerzeugung die 
Errichtung größerer gemeinsamer Arbeitsräume und die Beeinflussung der 
Erzeugung selbst durch Verbesserung aller gemeinsamen technischen Ein- 
richtungen vor- 
aus. Erst jetzt 
konnte man an- 
fangen, von In- 
dustrie zu spre- 
chen, deren Aus- 
dehnung sich ab er 
freilich noch in 
engeren Grenzen 
hielt. Die auf Wie- 
ner Boden vor 
1683 begründeten 
Seiden- undTuch- 
Kunstschau 192a. Handbedruckter Stoff, Entwurf von Dagobert Pzche, ausgeführt fabnken und Far- 
von der Wiener Werkstätte befeien, wjg auch 
 

	        
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