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Die erste Marke dieser Art
- ein Strich in Blau auf der
Glasur (29) - ist bis etwa
1813 verwendet worden.
Erst nach den Freiheits-
kriegen folgt die Malerei-
marke 30, die ebenso wie 31
und 32 in roter oder auch
in brauner Farbe auf der
Glasur angebracht wurde.
Der im Jahre 1832 ein-
geführte Reichsapfel (Male-
reimarke 32) wird jetzt nicht
mehr ausschließlich in roter
Farbe auf der Glasur zum
Schutz der in der Staatlichen
Manufaktur bemalten Por-
zellane angewandt. Gemäß
einer Direktionsverfüglmg
Fabrilnnarken in Blau unter der Glasur
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vnrn 23- Jnni 1911 werden är.':.::2z.::.;::::1:':::v'.'lr "k
Porzellane mit Unterglasur- "m" "m" ""'"""'"
malerei durch das gleiche
Zeichen in Blau unter der
Glasur QVIalereimarke 3 3) ge-
schützt. Und seit dem Jahre
I g I 3 werden Porzellane, die
nur einen Goldrand oder eine
andere einfache Rnndvnr-
zierung erhalten, mit einem
solchen inGrün auf derGlasur (Malereimarke 34) versehen, damit eine nachträg-
lich außerhalb der Manufaktur angebrachte weitere Bemalung nicht als Manu-
fakturmalerei ausgegeben werden kann (Direktionsverfügungvom 1 5. April 1 9 13).
Soweit nicht ältereWeißstücke für die Bemalung verwendet worden sind,
kommen die Malereimarken 29 bis 31 in Verbindung mit den Fabrikmarken 15
bis I9, die Malereimarke 32 in Verbindung mit den Fabrikmarken Ig bis 26,
bisweilen auch mit 27 vor. An Stelle der Malereimarke 31 hat noch nach 1823
bei kleinen Stücken der rote Strich (Malereimarke 30) Verwendung gefunden.
Die Malereimarken 33 und 34 begleiten die Fabrikmarke 25. Die Unterglasur-
malereirnarke 33 vereinigt sich mit der Malereimarke 32 bei Porzellanen, die
neben dem Unterglasurdekor auch noch auf der Glasur bemalt worden sind.
111. GEDÄCHTNISMARKEN.
Neben Fabrik- und Malereimarke ist zeitweise noch eine Gedächtnis-
marke getreten, welche die Erzeugnisse hervorheben soll, die innerhalb