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MAK

Full text : Monatszeitschrift XXIII (1920 / Heft 11 und 12)

erster Stelle standen. Schon damals äußerte der auf seine größtenteils von

ihm selbst während der Sechziger- und Siebzigezjahre in Paris zusammengetragenen

 Schätze sehr stolze Mann, daß es in Wien an vorbildlichen

französischen Arbeiten vom Ende des XVIII. und Anfang des XIX. jahrhunderts,

 von denen Künstler, Handwerker und Gelehrte viel lernen könnten,

nicht eben viel gebe, und er deutete an, daß er sie nach seinem Ableben

beisammengehalten wissen möchte. Auch die Abbildung des Schreibtisches,

des Bettes des Marschalls Berthier, des sogenannten Toilettestuhles der

Kaiserin Josephine, der bereits erwähnten Isabeyschen und einer Daflingersehen

 und Nickelschen Miniatur, des Porträts der Gräfin Desfours von Agricola

und der sogenannten Adamberger von Maurer in dem bei Artaria 8: Co.

herausgegebenen Werke „Der Wiener Kongreß" (1898) gestattete er." Nach

janos Palffys Tode wurde ich der Verlassenschaftsabhandlung als Experte

zugezogen und erhielt hiebei Kenntnis von dem Testament, das, unter der

Voraussetzung der Schaffung eines Fideikommisses oder Proseniorates der

Familie Palffy, im Artikel VIII die Erhaltung der musealen Aufstellung der

Sammlung und ihre Zugänglichmachung im Wiener Palais verfügt hatte mit

der Bestimmung, daß die Kosten dieser ständigen Schaustellung aus den

Erträgnissen des Palais und anderer Häuser bestritten werden sollten.

Ein zehnjähriger Prozeß der Erben untereinander, wodurch die Erfüllung

des Testamentes aufgehalten war, fand unmittelbar vor Kriegsende und

Zusammenbruch (Sommer 1918) durch einen Vergleich der Erben sein

Ende. Ich hielt mich verpflichtet, die Aufmerksamkeit der Regierung auf

das nunmehr in Wirksamkeit getretene Testament zu lenken, und erneuerte

in den aufgeregten Novembertagen im Interesse des öffentlichen Kunstbesitzes

 die Bitte um Verfügungen in einer an den Staatsnotar Dr. Sylvester

gerichteten Eingabe, worin darauf verwiesen wurde, daß die Sammlung

staatlichen Schutzes dringend bedürfe. Mit Beschluß vom 4. Dezember 1918

wurde ich zum Verwahrer der Sammlung bestellt und hatte unter persönlicher

 Haftung für ihren Schutz zu sorgen. Die Übernahme der Sammlung

erfolgte unter Intervention von Vertretern der damaligen Staatsämter für

Inneres und Unterricht und für Handel, Gewerbe, Industrie und Bauten. Die

Polizei übernahm die ständige äußere Bewachung des Palais. Es mußte

sodann eine genaue Revision der Bestände und die Anlegung eines Zettelkataloges

 vorgenommen und die Sperre über die Sammlung verhängt

werden, so daß ihre Besichtigung nur in meiner Gegenwart oder in Anwesenheit

 eines von mir bestimmten Stellvertreters möglich war. Diese Aufgabe

und die von der Finanzprokuratur geführte Verhandlung mit den Erbenvertretem,

 welche die Rechtsauffassung des Staates anfechten, war mit vieler

Mühe und Sorge verbunden. Schon im Jahre 191g erklärte sich die Staats-Verwaltung

 zu Ausgleichsverhandlungen bereit; es wurde eine größere Anzahl

f „Der Wiener Kongreß, Kulturgeschichte, die bildenden Künste und das Kunstgewerbe, Theater, Musik

in der Zeit von 1800 bis 1825." Mit Beiträgen von B. Buclier, j. Folnesics, E. Guglia, L. Hevesi, E. Leisching,

C. von Lützow, H. Macht. C. Masner, A. Riegl. F. Ritter, W. Weckbecker, H. Wittmann, unter Redaktion von

Eduard Leisching. Taf. XXII, XXXIV, XXXV, XLIII, XLIV. Textabb. Seite 65, 126, 192.
            
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