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Volltext: Monatszeitschrift XXIV (1921 / Heft 1, 2, 3 und 4)

waltung pßichtgemäß mit den Erben zu führen hatte, soll hier nicht weiter 
gesprochen werden. Daß sie durch die, in den unsicheren Zeiten nach dem 
Zusammenbruch vorsichtshalber erfolgte Beschlagnahme und Schutzaufsicht 
Stiegenhaus im Palais Pälffy 
der Sammlung im öffentlichen, und wie sich dann zeigte, auch im Interesse 
der Erben gehandelt hat, liegt klar zutage; sie hätte sich eines tadelnswerten 
Versäumnisses schuldig gemacht, wenn sie anders vorgegangen wäre. Und 
daß das Osterreichische Museum hier eingegriffen hat, war nicht nur in seiner
	        
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