waltung pßichtgemäß mit den Erben zu führen hatte, soll hier nicht weiter
gesprochen werden. Daß sie durch die, in den unsicheren Zeiten nach dem
Zusammenbruch vorsichtshalber erfolgte Beschlagnahme und Schutzaufsicht
Stiegenhaus im Palais Pälffy
der Sammlung im öffentlichen, und wie sich dann zeigte, auch im Interesse
der Erben gehandelt hat, liegt klar zutage; sie hätte sich eines tadelnswerten
Versäumnisses schuldig gemacht, wenn sie anders vorgegangen wäre. Und
daß das Osterreichische Museum hier eingegriffen hat, war nicht nur in seiner