Regierung am 24. Juli 1563 mitteilt, daß sie den Plan gesendet habe, und
daß alles dargestellt sei, vom Wappenhaus bis zum Kräuterturm, auch der
Stock der Regierung und Kanzlei, was alles aneinanderstoße und den „äußern"
Hof einschließe." Wir bemerken hier, daß der Kräuterturm (das Kräuterhaus)
die Nordwestecke der alten Stadt bildete (Abb. 22 ganz rechts vorn). In dem
Dreiecke, das durch das Wappenhaus, den „SchatzturrrW und den „Kräuter-
turm" gebildet wurde, dehnte sich also die Burg mit ihren Nebenbauten aus;
doch erfüllte sie nicht den ganzen Raum. Nur im Osten bildete sie eine
geschlossene Masse; nach Westen lockerte sie sich auf und es trat städtischer
(bürgerlicher) Besitz dazwischen, wie es denn in dem Regierungsberichte
auch heißt, daß das, was mit gelben Strichen umzogen sei, der Stadt (nicht
dem Landesherrn) gehöre.
Daß der große Hof hier aber als „äußerer Hof" bezeichnet wird, darf
uns nicht verwundern; schon in der Urkunde vom Jahre 1561 (Seite 145) war
von dem „inneren", das heißt hinteren, Hofe die Rede und damit offenbar
der in der hindern (vergäterten) burg gemeint, wie es im Nachlaßverzeichnis
vom Jahre 1596 (f. 128) heißt. Dieser „innere" Hof war, nebenbei bemerkt,
durch die Pfarrkirche (und den Friedhof) immer dermaßen im Raume be-
schränkt, daß die Burg hier stadtwärts nur durch eine Mauer (mit einem
Wehrgang) abgeschlossen war, wie wir das sowohl auf den Grundrissen als
auf den Stadtplänen Rindlers (im Ferdinandeum) aus den Jahren 1712 und
1723 erkennen.
Wir mußten bei unseren Betrachtungen, um das später Bestehende zu
erklären, vielfach schon auf weit ältere Urkunden zurückgreifen und haben
vor allem erkannt, daß die Außenseite des Mittelteiles der Burg, so wie sie
im Jahre 1765 bestand, offenbar zum großen Teile auf den Neubau zurück-
geht, der dem Brande vom Jahre 1534 folgte. Wir sind damit also offenbar
in eine besonders wichtige Bauperiode der Burg zurückgelangt. Es wird
daher nötig sein, nachdem wir die Quellen über den erwähnten Neubau
bisher fast nur zur Erklärung des Außenbaues nach Osten hin herangezogen
haben, sie nunmehr auch daraufhin zu untersuchen, was sie uns für die
Kenntnis der andern (Hob) Seite des Baues, seiner Bedachung und so weiter
bieten können.
Bei der Hofseite spricht der Vertrag des Jahres 1536 nur von zwei
Halbtürmen, die dort zu errichten wären; diese Meldung steht also an-
scheinend im Widerspruch mit unserer früheren Feststellung, wonach sich
auf dieser Seite drei „I-Ialbtürme" befanden." Es ist uns nun aber schon
aus dem Jahre 1537 ein Bericht erhalten, worin verschiedene Arbeiten
aufgezählt werden, die der Baumeister Lucius de Spacio teils außer dem
" Vgl. KS. 225 und Gesch. von Hof 1563, f. 152 (Reg. 7682); dann KS. 85g (Reg. 7696): abriss oder
model des gannczen snhloß vnnd burckh nlhier von anfanng des wappenhuus hinumb biß zu enndt des
kreutterhuus, sambt allen ingepzwen vnnd wonungen, auch dem stackh der regierung vnnd cannczlej, so alles
aneinander stosst, vnnd den uussern hof beschleusst . . . Die „Regierung" wurde dann von Erzherzog Ferdinand
zur Burg hinzugeschlagen.
4'" Die Aufnahme (Abb. 24) ist in diesem Punkte etwas ungenau, wie schon die eckige Form der Türme
beweist. Auch Rindler ist nicht ganz zuverlässig. zeigt aber einen Turm mit seitlichen Freitreppen.