lagen; diese waren offenbar quer zur Längsrichtung angeordnetf Es ist dies
eine Art der Bedachung, wie sie uns von Ambras und von zahlreichen alten
Gebäuden her bekannt ist. Im allgemeinen gehört diese Form wohl erst
der Zeit vordringender Renaissance an, da man vorher die Giebel eher zu
zeigen als zu verbergen bestrebt war. Wie weit aber die später wiederholt
hervorgehobene Feuersicherheit von Anfang an zur Umschließung der
Dächer mit hohen Mantelmauem geführt hat, wissen wir nicht. jedenfalls
wollten der königliche Baumeister (Kölderer) und sein Anhang eine derartige
Bedachung für den Saalbau. Das einheitliche Satteldach, das die anderen
vorschlugen, erklärt sich wohl von selbst; bemerkenswert ist aber der
Ausdruck wellisch für diese im Norden eben noch ungewohnte einheitliche
und iiachere Dachform mit einem der Außenseite gleichlaufenden Firste."
Nach beiden Gutachten müßte der Saalbau über die anliegenden Bauteile,
wie wir sie noch näher kennen lernen werden, aber emporgeragt haben?"
Wir haben das in dem Gutachten hervorgehobene Zusammenstimmen des
Daches mit den Nebenbauten also nicht so sehr in der Einheit der Dach-
und Simslinie, als in der Möglichkeit künstlerischer Einheitlichkeit zu suchen.
Der Bericht fährt dann fort, daß es jedenfalls einmal nötig sein werde,
die Mauer gegen den Graben durch drei oder vier laist (Leisten, Strebe-
pfeiler) zu verstärkenyl- es sei daher am besten, dies sofort zu tun. Man
könne dann bei der ganzen Fenstereinteilung und so weiter gleich Rücksicht
darauf nehmen. Diese Mauerpfeiler sollten unten im Graben nicht über vier
Fuß vorragen, dort einen Wasserdurchlaß haben, mit dem Mauerwerk eng
verbunden und oben ganz schmal sein. Aus diesem Gedanken einer einfachen
Verstärkung und Sicherung ist dann wohl die Idee der Halbtürme entstanden,
die ja denselben Zweck verfolgt, nur in künstlerisch vollkommenerer Weise.
In dem Regierungsschreiben ist weiterhin von der Paradeisstube die
Rede, die, dem Wunsche des Königs entsprechend, (auf I6 oder 18 Fuß)
erhöht, zugleich aber auch von ainem liecht zu dem anndern erweyttert
werden sollJ-l- Es scheint diese Stube ursprünglich also nicht die ganze Breite
des Bauflügels eingenommen zu haben. Es fragt sich aber, ob sie nach der
Seite des Grabens oder des Hofes hin ausgedehnt werden sollte. Die fol-
gende Stelle macht nun ganz klar, daß die Erweiterung nur gegen den Graben
hin vor sich gehen konnte. Wir hören nämlich, unmittelbar nach der zuletzt
"f Es ergab sich also wohl schon eine Art "Grabendsch". Man vergleiche etwa den „LangerhoW in
Salzburg: Österr. Kunsttopographie XIII, Seite 30a.
4'" Nach der Ansicht derer um Kölderer würde der Saal um ein geringes höher als der bis zum jahre 1765
erhaltene Raum sein (Abb. 14), nach Ansicht der anderen aber noch etwas höher als der nach dem Jahre 1765 auf-
geführte (Abb. I5), dessen Grundmaße (trotz seiner Verschiebung nach Süden) denen vor 1765 fast gleich sind.
Wir werden noch sehen, daß auch der 1765 zerstörte Saal in der Breite sicher, in der Länge aber wahrscheinlich
mit dem erwähnten Vorschlage von 1534 übereinstimmt oder höchstens um ein Geringes von ihm abweicht;
man erkennt also, daß die damalige Feststellung einer Idealhöhe bereits zu demselben Ergebnisse führte, wie
weit später - eine kunstgeschichtlich nicht unwichtige Tatsache.
F" Wir dürfen dies wohl schon nach dem Längsschnitt schließen. Daß wir den Fußboden des Saals von
153411536 nicht tiefer annehmen dürfen, als später, wird sich noch deutlicher zeigen.
1- Vgl. mit diensten oder luisten, Reg. 6922 (vom Jahre 1551).
H „Stube" bedeutet natürlich nur heizbarer Raum; mit dem Begrili" der Größe (oder Kleinheit) hat dieser
Ausdruck von vornherein nichts zu tun; lieicht in der Urkunde ist wohl nur ein Schreibfehler.