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Volltext: Monatszeitschrift XXIV (1921 / Heft 7, 8, 9 und 10)

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angeführten Stelle, daß die Kammer neben der Paradeisstube abgetan werden 
solle, so daß die Stube dem Saal in Weite und Höhe entspreche. Von der 
Kammer selbst wird aber gesagt, daß sie außerhalb eines Kämmerleins 
liege, in dem das „Sekret" stehe und auf den Saal gehe, ferner, daß sich 
neben dem „Sekret" der große „Einfang der Kamine" befinde, die von 
unten herauf durch den Saal bis ans Dach gingen; dieser „Einfang" solle 
mit dem Kämmerlein erhalten bleibenf" 
Dieser Vorschlag ist, wie wir auf dem Plane (Abb. n) erkennen, auch 
tatsächlich ausgeführt worden, wodurch sich, beiläufig bemerkt, auch die 
Erhaltung des gotisierenden Türmchens (Abb. I8 links) erklärt und unsere 
früher geäußerte Vermutung bestätigt wird. Die zu entfernende Kammer 
muß aber an diese Räume angeschlossen, also östlich der alten Paradeis- 
 
Abb. 7. Ausschnitt aus einem Plan der Innsbrucker Hofburg und ihrer Umgebung. wahrscheinlich von 
Job. Martin Gump; Anfang der 50er jahre des XVHI. jahrhunderts. Früheres Hofhausmt, Wien 
stube gelegen haben. Wir verstehen nun auch die bereits erwähnte For- 
derung des Bauvertrages vom Jahre r 534 besser, wonach der eine Halbturm 
im Graben vor die Paradeisstube kommen sollte, aber so breit, daß er sich 
der Paradeisstube weiterhin „vergleich" und daß auf dieser Seite der Stube 
f die camer daneben, ausserhalb des kleinen camerleins, darynn das secret steet vnnd auf den sal geet, 
abgetan werde, also da: dieselb stub dern sal mit der proparcz, der weyte vnd höhe auch correspondiere, vnd 
an demselben secret eamerle steet der groß einfang der camyn, so vnden herauf durch den sal bis vber das dach 
hinaus geet; der wider auf dem sal, sumbt demselben camerlein wie uor (früher) beleiben (bleiben) . . . . - 
Der Rauchfsng, den man auch außen (Abb. r 3, Mitte) sieht, kommt zur Hauptsache wohl aus dem gewölbten 
(Kiichen-ßinume im untersten Geschoß (Abb. 14). -_ Man vergleiche zu obigem auch den Bauvertrag des 
Jahres 1536: Er (der Baumeister) soll aus der baradeis stuben ain gehains turgericht in ku . mt. camerle, auch 
in demselben eumerle ain new vennster, auch die verprunnen mawrn, vnnd die verprunnen stiegen in der paradeys 
stuben, so hinein in ku . mt kemin geet, auch in dem kemin durch ain ausladung ain thurl prechen vnnd ain 
haimlichs gemaeh machen, so vormalen zum tuil gemacht ist. In dem Schriftstück des Jahres r 537 heißt es dann: 
Item so ist er schuldig zu machen die drey verprunnen stiegen stajfl (das sind offenbar die erwähnte 
verprunnen stiegen) aus der paradeyß Stuben, so in das camin geen sollen . . . Item aus dem ehamyn durch ain 
ausladung ain ihurl brechen, zu einem prifet, so vor zum tail gemacht ist . . . - Die zu entfernende Kammer 
war bis dahin den kgl. Kammerdienern zugewiesen; dafür sollen diese nun das salel (kleinen Saal) erhalten, 
darin der camyn steet (natürlich ein anderer als der früher genannte im Saal) und die hirschen gehum hanngen. 
Wir werden noch sehen, daß dieser Raum aller Wahrscheinlichkeit nach südlich vom Saale lag.
	        
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