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MAK

Full text : Monatszeitschrift XXIV (1921 / Heft 7, 8, 9 und 10)

kein Fenster mehr sein solle. Gegen den Hof mußte die alte Stube, wie

gesagt, Fenster haben; wir werden sie sogar noch genauer feststellen und

daraus wichtige Folgerungen ziehen können.

Ehe wir uns jedoch mit dieser Frage beschäftigen, müssen wir noch

eine Stelle aus dem Regierungsschreiben des Jahres 1534 näher ins Auge

fassen. Es heißt da, daß das salel vor der capellen zwischen der gruerzen

carmczley stub und des alten tanncz sals gewölbt werden solle, damit das

Feuer nie mehr, wie beim letzten Brande, vom großen Saale herabdringen

könne. Man müsse diesen Raum einwölben, gleichviel ob man die (oben

südlich liegende) kleine Stube und den Heizraum zum Saal hinzuziehe oder

nicht. Die „Schidmauer" (an der Südseite des Saals) sei bisher nur in rigel gemauert

 gewesen; deshalb sei sie durch das Feuer hart mitgenommen worden

und hätte abgebrochen werden müssen. Schlage man nun die früher erwähnten

Räume nicht zum Saale, so müßte man die Mauer (die dann Südwand des

Saals bliebe) auf dem neuen Gewölbe (des Vorraumes der Kapelle) aufführen;

nehme man aber die erwähnten Räume zum Saale hinzu, so wäre dieWölbung

unten dennoch nötig. Denn wäre die Decke früher schon gewölbt gewesen,

so wäre sie nicht auf die Kapelle herabgestürzt und die Wand vor der grünen

Kanzleistube und vor des Tannstetters Küche wären nicht verbrannt."

Wir hören hier also von einem Vorraum der Kapelle, der wohl westlich

von dieser lag, da sich der Chor der Kapelle nach dem Vertrage des Jahres

1534 in dem östlich vorzubauenden I-Ialbturme befinden sollte. Während

aber die Kapelle nach der bereits angeführten Urkunde des Jahres r537

gewölbt war, hatte der Vorraum bis zum Brande offenbar nur eine hölzerne

Decke." Daraus erklärt sich auch zur Genüge, warum die darüberlaufende

Abschlußmauer des Saals nur als Riegelwand ausgeführt war. Wir sehen

zugleich wieder deutlich, daß die Gliederung des obersten Geschosses mit

der des darunter liegenden nicht übereinstimmte, was übrigens auch aus

den Plänen klar wird und bei alten, meist allmählich entstandenen, Bauten

durchaus nicht verwunderlich ist.

Es ist dabei zunächst gleichgültig, ob man die alte Riegelmauer dorthin

versetzt, wo auf dem Plan (Abb. II) die südliche Abschlußmauer des Saales

erscheint, oder ob man annimmt, sie hätte nördlicher gelegen und wäre eben

durch die beantragte Verlängerung des Saals verschwunden. Diese Frage

läßt sich erst durch Nachrichten, die bereits die spätere Entwicklung und

Innenausstattung des Saals betreffen, einigermaßen klären; wir wollen hier

darum nicht näher darauf eingehen. Auf jeden Fall mußte ein Teil der Südwand

 frei über der Decke eines unteren Raumes hinlaufent" Wir bemerken

ö Im Längsschnitte (Abb. u) und auf dem Plane (Abb. m) Enden wir beiderseits der Kapelle einen Raum

mit großem Herde.

"' In dem Schriftstücke des Jahres 1537 heißt es betreffs der Kapelle: . . . das alt gwelbl, das zum tail

zerprochen van newcm zu gwelben sambt dem korgwelb, so auch mit Mitlemvulder stainen kreurz pogen vnd

schloß (Schluß-) stainen verseczt soll werden . . .

i" Auf dem späteren Plane (Abb. ro) ist die Decke hier allerdings schon durchaus gewölbt. Doch haben

wir hier, gegenüber der Zeit vor 1534, sicherlich einen späteren Zustand vor uns. Und es ist wohl zweifellos,

daß beim Umbau nach dem Brande diese Teile gewölbt worden sind.
            
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