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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe I (1866 / 12)

gelungen ist, haben wir vor einigen Monaten an der Collection der Fürstin

Dietriehstein gesehen, die im Museum ausgestellt war.

Den reichhaltigsten und liir die ZukunR vielleicht noch nützlichsten

Theil der Sammlung bilden aber die zahlreichen in der Anstalt selbst entstandenen

 ornamentalen Compositionen. Sie gehören zum grössten und

weitaus vorzügliclisten Theil der Zeit von 1790 bis 1820 an; was diesseits

 des letzten Jahres liegt, ist der Beachtung wenig werth. Jene Malereien,

 nicht skizzenhaft, sondern mit grösster Zierlichkeit und Reinheit

ausgeführt, sind theils vollständige Entwürfe für Tassen, Schalen, Teller

und anderes Geräth, theils hunderte von anmuthigen ornamentalen, den

Eigenschaften des Porcellans äusserst entsprechenden Compositionen, namentlich

 in laufender, handartiger Gestalt zu beliebiger Verwendung. Es iindet

sich hiebei auch ein „Bestellhuch" vom Jahre 1792, welches die Zeichnungen

 zu allen jenen Tafelservicen enthält, die in jenem Jahre bestellt

und ausgeliihrt wurden.

Alle diese Musterzeichnungen, welche von geschulten Ornamentisten,

von Künstlern, die sich auf ihr Material verstanden, direct und vollkommen

entsprechend für dieses Material componirt worden sind, dürften um so

mehr von praktischer Bedeutung werden, als die gegenwärtige Umwandlung

 des Geschmacks sich auch bereits des Porzellans bemächtigt hat und

man auch hier bemüht ist, auf die Muster der guten Zeit zurückzugeben.

Und eine solche gute Zeit war Pir das Porcellan, spcciell was die Wiener

Fabrik betrifft, so seltsam das klingen mag, die Zeit vom Ende des vorigen

und dem Anfange dieses Jahrhunderts. Es war Pur das Porcellan in gewissem,

 beschränktem Sinne eine klassische Zeit, die leider nach der

Qualität weit hinter uns liegt, so kurz auch der verschwundene Zeitraum

sein mag.

Wir können darum diejenigen, die berufen sind, heute für Porcellan

zu zeichnen, auf die Bedeutung dieser Ornamentsammlung nicht genug

aufmerksam machen. Sie werden eine unerschöpfliche Fundgrube darin

finden.

Zur Geschichte der Volkswirthschsftspliege in Belgien.

I1.

Das Schulwesen in Belgien, verglichen mit jenem in anderen"

Staaten, insbesondere in Oesterreich.

Die belgische Verfassung gestattet keinen Schulzwang, aber des Gesetz bestimmt,

dass in jeder Gemeinde auf Kosten der Gemeinde eine Volksschule sei. Niemand ist

demnach zum Schulbesuch gezwungen, aber Jedermann hat Gelegenheit, etwas zu lernen.

Weil keine Nöthigung geübt wird, pflegt man die dargebotene Gelegenheit um so höher

zu schätzen, und weil nur derjenige die Schulen besucht, der wirklich lernen will, lernt

man schneller. Der Lehrer verliert nicht Zeit und Lust mit Bearbeitung der Zwangsschiiler.

 Andererseits ist der Lehrer zum Theil auf die Schulgelder angewiesen; dsher

muss er, um seinen Schülsrkreis und sein Einkommen zu vennehren, seiner Schule eine

dem Bediirfniss entsprechende, praktische Einrichtung geben, wozu auch die Concurrenz

der Privatschulen das ihrige beiträgt. Die Folge davon ist, dass, wie Herr v. Steinbeis

bezeugt, die Schüler in den belgischen Schulen mit zwei bis drei Schuljahren weiter kommen,
            
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