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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe II (1866 / 14)

Beilage zu Nr. I4.

Die verschiedensten Lehrkräfte wirken bei den Vorlesungen mit; dieselben werden

Morgens und Abends gehalten, zusammen etwa 60-100 im Jahre, und sind theils frei,

theils werden sie bezahlt. Auf Verlangen können bestimmte Vorlesungen wiederholt werden.

b) Bibliothek. Ueber die Bibliothek sagt Dr. Schwabe in seinem Werke folgendes:

Die Bibliothek des South-Kensington-Museums (Kunst-Abtheilung) umfasst gegenwärtig etwa

l5,GJO Binde und eine reiche Sammlung von Stichen, Zeichnungen und Photographien

uns dem Gebiete der Architektur, der Ornamentik etc.

Die Bibliothek ist eine Specialbibliotbek: ihr Zweck ist in jeder Richtung die Entwickelung

 des Geschmacks in seiner Anwendung auf die industrielle Kunst.

Entsprechend ihrem Zweck sucht die Bibliothek bei ihrem fortgesetzten Ausbau

nach und nach alle Werke, wo sie auch erschienen sein mögen, welche die Entwickelung

der nützlichen Künste und Gewerbe darlegen und fördern, und zwar in ihren Beziehungen

zu dem Geschmack und der Verfeinerung, die von künstlerischer Geschicklichkeit abhängt,

auf einem Punkte zu vereinigen.

Grundaltza der Verwaltung. Wie die Bibliothek einen speciellen Zweck hat,

so hat sie auch eine eigenthümliche Verwaltung, darin bestehend, dass den beiden Extremen

 der sie Beuutzenden, demjenigen, der in dem betr. Iliteraturfache vollständig unbekannt

 ist, und demjenigen, der darin genau orientirt ist, zur möglichst nuubringenden

Ausbeutung der Bibliothek in gleicher Weise, so die Gelegenheit wie die Möglichkeit geboten

 ist. Die Bibliothek will auf dem Gebiete der Kunst-Industrie in möglichst umfassender

 Weise handlich und practicabel sein, mit andern Werten, bei der Benutzungderselben

 wird keine Iliterstur-Kenntniss vorausgesetzt. Man verlangt nicht, wie bei den

meisten Bibliotheken, dass der Besuchende einen specielleu Buchtitel angibt, weil es gegen

die Vernunft ist., eine bestimmte Kenntniss von Büchern bei Leuten vorauszusehen, die

mit solchen meist keinen vertrauten Umgang pdegeu. Kennt ein Handwerker einerseits

die Werke nicht, die auf einem bestimmten Gebiete existircn, oder besitzt er andrerseits

die Gewandtheit nicht, aus den blossen Titeln des Katalogs die richtige Wahl zu treßen,

so sind die Beamten e: afjicib angewiesen, die seinem allgemeinen oder speciellen Zweck

entsprechenden Bücher ihm vorzulegen.

Bedingungen der Benutzung. Gegenüber dieser Verpflichtung des Beamten

ist es aber nothwendig, eine gewisse Garantie tiir die ernsten Absichten desjenigen, der

die Bibliothek benutzt, zu haben. Diese Endet nmn in der Bezahlung. Für jede Benutzung

der Bibliothek sind bestimmte Gebühren zu entrichten, entweder bei jeder einzelnen Benutzung

 6 d., welche übrigens freien Eintritt auf eine Woche gewähren, oder l sh. 6 d.

fiir den Monat, 3 sh. vierteljährlich, 6 sh. halbjährlich, 10 sh. jährlich. Darin ist zugleich

Zutritt zu dem Lesezimmer der Abtheilung für Scbul- und Unterrichtsgegenstände mit

inbegrißen.

Nur die registrirten Studenten der Csntralschule für Kunst und WVisseuschaft haben

freien Eintritt, sowie diejenigen, welche gegen Zahlung von l Guinea pro Jahr auf die

Benutzung des Museums abonnirt haben.

Die Benutzung der Bibliothek. Dieselbe ergibt sich aus nachstehender Tabelle:

zum der Tagm Gesammtzahl Durchschnitt]. Ausgegebene

J a h r. anßmäläzetre der Besuch Abonnementsgeöa-net

 ist Besucher. pro Tag. Billcts.



1853 N2 4425 15 170

54 248 7942 32 235

22 ü; 7242 30 284

' 5346 32 207

57 l 13 3'155 31 121

58 281} ms ze 420

ää ä 6334 22 218

7 l 2

6 l 301 7 143 24 4-13

62 31 l 7592 24 638

63 3! 1 3240 26 544

64 313 10635 3-1 1 6G 1

(Schluss folgt im nichstcu Hell.)


            
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