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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe II (1866 / 14)

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IV. 
Diese Zielpunkte, so wichtig und bedeutend sie sind, 
werden durch die bestehenden Schulen nicht erreicht; weder 
durch die Gewerbeschulen, noch durch die Realschulen und Gewerbefach- 
schulen, weder durch die Msnufactur-Gewerbezeichenschule des polytecb- 
mischen Institutes, noch durch die Akademie der bildenden Künste. 
Die Gewerbeschulen beschäftigen sich ihrer Anlage und Be- 
stimmung nach nur mit Lehrlingen, Gehilfen, Werkmeistern, überhaupt 
mit den niederen Arbeitern, welche bei der heutigen Art der industriellen, 
namentlich der getheilten Arbeit, nie zu erfindenden Künstlern werden 
können. In dieser Begränzung ist der Nutzen dieser Anstalten nicht zu 
verkennen. Sie erhöhen die Bildung des Arbeiters, indem sie ihm für 
die Gegenstände seines täglichen Gebrauches, und für das, was die Hand 
sonst maschinenmässig thut. ein Verständniss eröifnen. Auf die Hebung 
des Geschmackes im künstlerischen Sinne können jedoch Schulen 
dieser Art unmöglich einen wesentlichen Einlluss üben. 
Ebensowenig als die Gewerbeschulen, kann der Zeiebenunterricht, 
welcher an den Realschulen ertheilt wird, den Bedürfnissen der Kunst- 
gewerbe genügen. Er kann dies schon aus dem Grunde nicht, weil von 
den fertig ausgebildeten Realschülern, wie die statistischen Tabellen zeigen, 
eine verschwindend kleine Anzahl in das Gewerbe übergeht, die über- 
wiegende Mehrzahl aber die Realschule als Mittelschule für die höhere 
Ausbildung in den technischen Anstalten, oder als Bürgerschule für den 
Uebertritt in den Kaufmennsstand benützt. 
Die k. k. Gewerbezeichenschule des polytecbniscben Institutes stammt 
aus dem Jahre 1,847, mithin aus einer Zeit her, wo es in Oesterreich 
weder eigentliche Gewerbe, noch Realschulen gegeben hat. 
Sie besteht aus einer sogenannten „vorbereitenden Abtheilung", in 
welcher die erste manuelle Fertigkeit im Freihand- und Zirkelzeichnen 
gelehrt wird und aus mehreren Fachschulen. Die Schüler der Vorberei- 
tungsclasse bringen in der Regel keine weiteren Vorkenntnisse mit, son- 
dern kommen gemeiniglich aus der 4. Nonnnlclasse und sind bereits für 
den Eintritt in irgend ein Handwerk (natürlich nur ein solches, 
welches das Zeichnen als Grundlage voraussetzt) bestimmt. . 
Aus dieser allgemeinen Abtbeilung treten die Schüler in jene Ab- 
theilung, welche ihrem Gewerbe zunächst entspricht; ein Theil in die Ab- 
theilung fir Mechanik, ein anderer in die Abtheilung für Baugewerbe, 
ein dritter Theil in die Abtheilung für Manuf aotu r, die uns hier zumeist 
interessirt und in welcher Blumen und Ornamente gezeichnet und in Deck- 
farben gemalt werden, mit besonderer Rücksicht auf die Technik des We- 
bers, Zirnmermalers und der gedruckten Zeugfabricate. Aus dieser Schule 
treten die Zöglinge, wenigstens jene der letzteren Abtheilung, unmittelbar
	        
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