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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe II (1866 / 14)

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Man kann den Künstler nicht in vollem Masse für die letztere aus- 
bilden, ohne ihn gleichzeitig bis zu einem gewissen Grade den Weg der 
hohen Kunst zu fuhren. Die Kunstgewerbescbnle muss demnach Archi- 
tektur, Plastik und Malerei lehren, nicht blos zu dem Zwecke, um ge- 
schickte Ornamentisten, Tapeten- und Musterzeichner u. s. f., sondern um 
wahre Künstler zu bilden, soweit das Gewerbe ihrer bedarf. 
Dies ist das Hauptmoment, in welchem die ganze Organisation der 
Kunstgewerbeschule ihren Angelpunkt finden muss. 
Die Kunstgewerbeschule wird so bis zu einem gewissen Punkte den- 
selben Weg nehmen müssen, den der Unterricht an der Akademie der 
bildenden Künste verfolgt. Auch sie wird ihre Schüler durch das Studium 
der Antike und des Actes hindurchführen müssen, in der Zeichnung wie 
in der Modellirung, und den Schülern selbstständige {igürliche Aufgaben 
stellen. Die Kunstgewerbeschnle an die Akademie anzulehnen, würde 
sich aber, ganz abgesehen von den Statuten der letztem, welche eine solche 
Verbindung perhorresciren, schon aus dem Grunde nicht empfehlen, weil 
der Unterschied zwischen hoher und gewerblicher Kunst, so wenig er in 
der Natur der Sache begründet ist, thatsächlich doch besteht und nicht 
übersehen werden kann. Die thatsächliehe Verbindung würde beiden 
Theilen, namentlich aber der Kunstgewerbeschule, gewiss zum Nachtheile 
gereichen. Neben der hohen Kunstschule würde die industrielle Kunst- 
schule stets nur als eine Nebenschule, als ein Anhängsel betrachtet wer- 
den, und eine ähnliche Rolle spielen, wie bisher die Gewerbezeichensebulo 
im polytechnischen Institute. 
Ausser dem Grundsatze der Verbindung der hohen Kunst mit der 
industriellen Kunst, muss also auch derjenige festgehalten werden, dass 
die Selbstständigkeit dieser Anstalt, gegenüber jeder anderen Schule, eine 
Bedingung ihres Gedeihens ist. 
In die Details der Einrichtung der Kunstgewerbeschule soll bei den 
gegenwärtigen Vorschlägen nicht eingegangen werden. 
VI. 
Die Verbindung der neuen Knnstgewerbeschule mit dem 
Mus enm, die zuerst von der Handels- und Gewerbekammer angeregt und 
bevorwortet, und neuerlich wieder in dem Jahresbericht des Vereines der 
österreichischen Industriellen tiir das Jahr 1865 betont werden ist, und 
mit Rücksicht auf die beiderseitigen Zwecke dieser Anstalten im höchsten 
Grade angemessen erscheint, ist für die Stsatsverwaltung, namentlich 
auch in tinancieller Beziehung von grosser Tragweite. 
Die bedeutenden Lehrmittel und Behelfe, über welche das Museum 
vertilgt, die Vorlesungen, die „M.ittheilungen", die eigenen Sammlungen, 
die Bibliothek, das photographische Atelier, die Gypsgiesserei, wovon 
mehrere unter andern Verhältnissen bei der Kunstgewerbeschule neu an-
	        
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