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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe III (1868 / 28)

Beilage zu Nr. 28.

Specialität gelegt. Gefdsse in griinlich- grauem Ton („Seladon"), deren Grundfarbe mit

zartem weissern Reliefornament bedeckt ist. Die weisse Masse wird mit dem Pinsel aufgetragen

 und erhöht, und nach dem Brande schimmert an den dünneren Stellen die Farbe

durch. Die Technik (päte snr päte) ist sehr schwierig, ohne dass ein wohlthätiger Edens

damit erreicht wiirde. Ueberdies standen ähnliche Arbeiten anderer französischer Fabriken

denen von Sevres keineswegs nach, wie denn überhaupt der ausschließliche Ruhm der

kaiserlichen Fabrik jetzt von mehreren Seiten streitig gemacht wird. Auch die Privatunternehmungen

 in Frankreich richten sich nach der Mode, der Hauptnnterschiad besteht

darin. dass sie mehr fiir den Gebrauch als für den reinen Luxus arbeiten. Dabei hat fast

jede ihre Specialität, die einejn der Darstellung von Blumen im Relief, eine andere in dem

röthlich irisirenden Mnsnhelporcellen mit Perlmutterglanz. dem zulieb die Geflisse nller Art

sich Muscbelforrn gefallen lassen müssen, noch andere in der Nachahmung des alten Meissner

Purcellans, der Majoliken und Fayence etc. Besondere Beachtung verdienen die Fabriken

von Limoges, deren Gefhsse sich an die griechische Gefiissbildung anschliessen, in der

Ornamentation bescheidener und naturgemässer sind. Dass man dort die Suche ernst betrachtet

 und anfasst, zeigen die Bemühungen um Verbesserung des Unterrichts und die

Gründung eines keramischen Museums.

Den Franzosen voraus in der eigentlich modernen Richtung zeigten sich die bedeutenderen

 englischen Fabriken. Den bekannten Bestrebungen zur Reform des Geschmacks

scheint hier die Beschaienheit des englischen Porcellans, welches weich, leichter schmelzbnr,

 dadurch durchsichtiger, emailartiger ist und weniger lange zu brennen braucht, forderlichst

 entgegenzukornmen. Freilich hat diese Masse den Nnchtheil, dass sie nnplsstisch

ist, wesshalb man für tigiirliche Gegenstände unter anderen eine in nngebranntem Zustande

zähe Masse, "panische" genannt, benützt; ferner theilt das englische Porcellan mit dem

Glase auch die Aehnlichkeit, dass es das heisse Wasser nicht vertragen kann. Die natiirliche

 Folge ist der häuiigere Gebrauch von porcellnnähnlicher Fayence, und die grosse

Gunst, deren sich die von Mintun angeregten Nachahmungen von Fnyencen des 15., 16.

und 17. Jahrhunderts, Indiens und des Orients erfreuen. Die neuere Chemie kam der

Technik zu Hülfe, Farbe und Ornarneutatinn entspricht dem geläuterten Geschmacks mehr

als das weissknlte Purr-ellan. Immerhin bleibt das zurückgreifen nach einem gröberen,

schlechteren, nnsolideren Material in gewissem Sinne ein Rückschritt, und es wird Suche

des Porcellans sein, auf dein Wege, den diese Uoncurrenz ihm andeutet, dieselbe zu bekämpfen:

 es muss von seiner modernen kalten Eleganz mehr zum decorativen Charakter

des alten und asiatischen Porcellans zurückkehren. Der Redner schloss mit dem Ausdruck

des Bednuerns, dass österreichische Industrielle von dem grosseu Aufscbwunge der Fnyenca

bisher gar keine Notiz genommen haben.

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Donnerstag den 12. Deccmber 1867 hielt Professor Dr. J. Glaser im österr. Museum

 einen Vortrag über die Urheberrechte un nrtistischem Erzeugnissen.

Er begann damit, nachzuweisen, dass man die üblich gewordene ltedeweise von

einem artistischen oder literarischen Eigenth um nur als eine bildliche gelten lassen

könne, dass ihr aber juristische Richtigkeit nicht beigemessen werden könne und man

sich daher auch davor zu hüten habe. Im Gcgentbeil beruhe das artistische Autorrecht

auf einer sehr empfindlichen Beschränkung, fast auf einer Verläugnnng des Eigenthumsrechtes

 an dem Original und den einzelnen Copien. Andererseits ist geschichtlich nachzuweisen,

 dass die Autorrecbte erst seit der Erfindung der Buchdruckerkunst und verwandten

 Vervielfältigungsmethoden in Betracht kamen. Ihre Anerkennung durch den

Staat ist daher als eine aus der hohen Werthschätzung der Wissenschaft und Kunst, so

wie aus der Aufgabe der Gesetzgebung, Rßßbl und Billigkeit mit einander in Einklang zu

bringen, hervorgegangene Mnssregel zu betrachten. welche zum unmittelbaren Zweck hat,

den Autor dagegen zu schützen, dass der ihm? gebührende Lohn seiner Arbeit dadurch geschmälert

 wird, dass ein Dritter die ganz eigenthiimliche Lage nusbeutet, welche die

unbegrenzte Möglichkeit leichter Vervielfältigung der Erzeugnisse des Geistes, das Missverhältniss

 zwischen der Schwierigkeit der ersten Production und der Leichtigkeit und

Wohlfeilheit der Reproductiou, dem Autor bereitet. Dieser Schutz, aus excaptionellen Verhältnissen

 hervorgchend, wird nun, wie Schilf f le nsc-hweist, durch Einräumnng eines auf

eine bestimmte Zeit beschränkten Monopols gewährt.

Der Vortragende legt nun die positiven Normen dar, welche diesen Schutz zu verwirklichen

 bestimmt sind, und wendet sich sodann der Besprechung jener Fragen zu,

welche speciell das artistische Autorrecht im Gegensatz zum literarischen betrafen.

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