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Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe III (1868 / 30)

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ebenso zu wirken, wie dies durch das Museum Eir Kunst und Industrie in den wenigen

Jahren seines Bestehens hinsichtlich der Veredlung des Geschmackes geschehen ist. Diese

Anforderung dürfte umsomehr gerechtfertigt erscheinen, als das Museum für Kunst und

lndumie und die damit verbundene Knnst-Gewerbeschnle ohne ihrer eigentlichen Aufgabe

entrückt zu werden und ohne wesentliche Veränderungen in ihrer Organisation und Leitung

 kaum eine erspriessliche Thlitigkeit auf dem streng technischen Gebiete zu entwickeln

in der Lage sind."

In der Organisation und Verwaltung des Gewerbemuseums begegnen wir vielfach

einer Benützung jener Einrichtungen, welche nach dem Vorbilde des South-Kensington-Museums

 im österr. Museum in Uebung sind.

In Bezug auf die Aufgabe und deren Durchführung enthält der „Vorschlagt folgende

 Bestimmungen:

„l. Sollen Sammlungen von Robprodncten und Fabricaten, von Zeichnungen, Apparaten

 und Maschinen ein Bild des Betriebes der einzelnen Industriezweige und des

Grades ihrer Entwickelung gehen.

"Diese Sammlungen sollen an vier Wochentagen, von 10-2 Uhr, an Sonntagen von

10-5 Uhr und endlich an allen Abenden der Wochentage von 6-9 Uhr unentgeltlich

dem Publicum geödnet sein. An zwei Wochentagen Vormittags soll der Zutritt gegen

Entrichtung einer Gebühr von 50 kr. gestattet werden, um Fnchmännern die Möglichkeit

eines eingehenden und ungestörten Studiums zu bieten.

„2. In einer besonderen Abtheilung, einer Art Musterlager, sollen neue Maschinen,

 Rohproducte und Fabricate, ferner Muster von Waarcn, welche an einzelnen Plätzen

vorzugsweise gangbar sind, vorübergehend ausgestellt werden. Diese Gegenstände

sollen entweder von der Anstalt angekauß, und eventuell an andere zu den Anschaffungskosten

 abgegeben, oder sie können auch von Privaten an der Anstalt ausgestellt werden,

„3. Systematische Vorträge über chemische und mechanische Technologie,

Pyroter-hnik und Mechanik, ferner nach Thunlichkeit über Physik, Maschinenzeichnen,

sollen durch die Beamten der Gewerbehalle und honorirte Docenten in einer der Vorbildung

unseres Gewerhestandes entsprechenden Weise gehalten, durch reichliche Demonstrationen

illustrirt werden und auf diese Art den Zuhörern zu jenen Kenntnissen verhelfen, welche

zum erfolgreichen Betriebe einzelner Geschäftszweige gegenwärtig unentbehrlich sind.

„4. Besondere Vorträge sollen die Fortschritte der Naturwissenschaft und Industrie

 weiteren Kreisen vorführen, und die Theilnahme des Publicums für die letzteren

und die Gewerbehalle erhöhen.

„S. Eine Bibliothek mit Lese- und Zaichenzimmer hätte sowohl dem Fachmanns

die Materialien zu einem eingehenden Studium, als auch dem Gewerbetreibenden die Hilfsmittel

 zu seiner allgemeinen und speciellen Bildung zu bieten. Die Bibliothek soll in den

für den allgemeinen Besuch bestimmten Stunden zugänglich und mit solchen Repormrien

ausgestattet sein, dass auch Besucher, welche keine Kenntniss der einschlagenden Fachliteratur

 haben, dieselbe mit Erfolg benützen können.

„G. Ein chemisches Laboratorium soll zur Unterstützung der Vorträge, zu

selbständigen Untersuchungen neuer Verfahrnngsweisen und technischen Proben dienen.

In demselben sollen ferner gegen näher zu bestimmende Gebühren Prüfungen von Handelswaaren

 vorgenommen werden und Gewerbetreibende die Anleitung zu solchen erhalten.

„7. Eine mechanische Versuchswerkstätte sol_l_ zur Prüfung neuer Werkzeuge

und Maschinen mit besondererer "Berucksiclrtigung der Bedurfnisse der Kleingewerbe eingerichtet

 werden. Für solche Prufungen waren die auflaufenden Kosten zu ersetzen.

„S. Zur gehörigen Bsnützung der Sammlungen sollen raisonnirende Kataloge,

nach Bedürfniss auch Monographien herausgegeben und an die Besucher zu einem, eben

nur den Herstellungskosten entsprechenden Preise abgegeben werden, Eben so wären

durch periodische Publicationen die betheiligten Kreise fortwährend in Kenntniss der neuen

Erwerbungen, der an die Gewerbehalle gelangenden Berichte und der technischen Fachliteratur

 zu erhalten.

,Um die eben entwickelten Aufgaben durchzuführen, sollen zur Verwaltung und Leitung

 der Gewerbehalle folgende Organe berufen werden:

„l. Ein Curatorium, aus 15 Mitgliedern bestehend, welches die oberste Leitung

zu führen hat. _ _

„2. Ein Di rector, welcher siimmthcho Angelegenheiten der Gewerbehalle leitet, die

Anstalt den Behörden gegenüber und in allen anderen Fällen repriisentirt, die Correspondonz

 führt, die Sammlungen überwacht, über die Anordnung derselben entscheidet, die

Publicationen unter Mithilfe von Fnchmiinnern redigirt, die unzukaufenden Objecte hestimmt,

 die an das Curatorium zu erstattenden Berichte verfasst, und die Verhandlungen
            
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