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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe III (1868 / 31)

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keit mehr und mehr für Fabrikanten und Handwerker, dem wahrhaft Schönen in allen 
industriellen Erzeugnissen Rechnung zu tragen, besonders seit die Welt-Ausstellungen ein 
Vergleichen ermöglichen und der Wetteifer dadurch bei allen Cultnrviilkern der Erde un- 
gemein angeregt worden ist. 
„Für unsere Industriellen und Handwerker ergibt sich also die Lehre, es den Frau- 
zoseu und Engländern nachzumachen, wenn sie concurrenzfihig bleiben wollen. Dieselben 
Mittel, die Colbert anwandte, um die Franzosen auf die Höhe des Geschmackes in in- 
dustriellen Angelegenheiten zu beben, müssen auch von uns angewandt werden, was um 
so leichter ist, als wir eine grossartig entwickelte Industrie besitzen, deren Arbeiten der 
Ruhm der Solidität zur Seite steht. 
"Fördert ein Museum für Kunst-Industrie nebst einer Schule den Geschmack, so 
werden unsere Industriellen bei den ihnen zu Gebote stehenden geistigen und materiellen 
Mitteln bald im Kreise der Industrievölker Europa's denselben Rang einnehmen, den unsere 
Philosophen, nnssre Dichter, unsere Sprachforscher, unsere Künstler sich längst auf gei- 
stigem Gebiete errungen haben. 
„Diese wenigen Andeutungen mögen genügen, um dem Gedanken, in Cöln ein Mu- 
seum für die Kunst-Industrie der beiden Provinzen Rheinland und Westfalen zu gründen, 
die richtige Würdigung und die Unterstützung aller derjenigen zu verschaffen, welche in 
der Lage sind, gemeinnützige Zwecke durch Geldbeiträge realisiren zu helfen. Cöln eignet 
sich durch die Sammlungen des städtischen Museums, durch seinen Reichthum an Schützen 
mittelalterlicher Kunst-Industrie in den Kirchen wie in Privathiiusern, durch die Nähe der 
Kunst-Akademie in Düsseldorf, der Universität in Bonn und des Polyteclnnicums in Aachen 
mit ihren wissenschaftlichen Sammlungen vor Allem dazu, dieses Institut in seinen Mauern 
zu besitzen, wie diese Stadt ja auch in Bezug auf Verkebrs-, Handels- und Gcldwesen 
der Ccntrulpunkt der beiden westlichen Provinzen Preussens ist 
„Der oft betbütigte Genieinsinn der Bürger Cölns und die Wichtigkeit einer solchen 
Anstalt für das Ganze lassen hoffen, dass das Project gerade hicr allseitiger Theilnahme 
begegnen, und dass insbesondere die Gemeinde-Vertretung der Stadt Cöln sich die werk- 
thlitige Förderung desselben angelegen sein lassen werde." 
Aus den Statuten heben wir zunächst die allgemeinen Bestimmungen hervor: 
. l. 
Zweck. Das rheiniseh-westfiilische Museum für Kunsteindustrie hat den Zweck, 
den Gewerbetreibenden beider Provinzen diejenigen Muster, Modelle und wissenschaftlichen 
Hilfsmittel zu bieten, die sie befähigen, ihre Fabricate und Erzeugnisse mehr und mehr 
den Anforderungen der Kunst gemiiss anzufertigen und den Geschmack zu liiutern und 
zu heben. 
ä. 2. 
Das Museum umfasst daher: 
a) eine Sammlung von künstlerischen und technischen Mustern und Modellen; 
b) eine Sammlung von Büchern Gemälden, Kupferstichen, Holzschnitten, Photo- 
graphien, l-landzeichnungen, Gypsabgiissen etc., die zur Erreichung dcs im ä. l 
angedeuteten Zweckes dienen können. 
5. 3. 
Mit dem Museum, dessen Inhalt durch Geschenke, Kauf, Tausch oder eigens An- 
fertigung durch Nachbildung erworben wird, ist eine pennanents Ausstellung von Erzeng- 
nissen der alten und modernen Kunst-Industrie verbunden. Das Nähere über diese Aus- 
stellung bestimmt das Reglement. 
. 4. 
Zur ferneren Erreichung des im Q. s! angedeuteten Zweckes wird eine Schule für 
Kunst-Industrie gegründet, in welcher namentlich den Gewerbetreibenden Gelegenheit zur 
Erlangung künstlerischer Fachbildung gegeben wird. Mit dieser Schule verbunden sind 
öffentliche Vorlesungen über künstlerische gewerbliche und cnlturhistiorische Gegenstände. 
Das Nähere über diese Anstalt wird durch ein besonderes Reglement festgesetzt. 
Es soll aber wo möglich dahin gestrebt werden, die Schule in engste Verbindung mit der 
hiesigen Provincial-Gewerbeschnle zu bringen. 
. 5. 
Nach Massgabe des Fortganges, G0?! das Museum nimmt, soll bei demselben eine 
Gypsgiesserei, eine photographische Anstalt und eine Holzschnitzerei eingerichtet werden. 
Die weiteren Bestimmungen von S. 6 angefangen bis 5. 16 in elnsive 
beziehen sich auf die financielle und administrative Seite des Unternehmens. Wir haben 
daraus nur hervor, dass zur Aufbringung der Kosten der Anstalt ein Stammcapitzil gc- 
bildet wird, das durch Ausgabe vnn Antheilscheinen beschafft werden und vorläufig 
50.000 Thlr. betragen soll. Sobald 25.000 Tblr. gezeichnet sind, beginnt das Museum
	        
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