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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe III (1868 / 31)

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seine Thiitigkeit; die Verwaltung des Museums fiihrt ein Vorstand. welcher durch ab- 
solute Stimmenmehrheit der Besitzer von Antheihoheineu und zwar alle drei Jahre neu 
gewählt wird. 
Von allgemeinerem Interesse sind wieder die Bestimmungen über die Stel- 
lung des Directors und Custos, der Correspondenten, über das System 
der Sammlungen, Schulen, Ausstellungen und Vorträge, die wir im Nach- 
folgenden zum Abdruck bringen. 
5. 17. 
Direction. Die unmittelbare Leitung des Museums sowie der mit diesem verbun- 
denen Anstalten führt ein Director, welcher vom Vorstande mit absoluter Stimmenmehrheit 
zu wählen ist. Unter demselben steht das Bureau; er wacht und entscheidet über die- 
Anordnuug der Ausstellungen und Sammlungen, sowie über die Abfassung der Kataloge 
und sonstiger Verzeichnisse; er führt die Correspondenz; er entscheidet innerhalb der ihm 
ertbeilten lnstruction, die vom Vorstande zu erlassen ist, über den Ankauf und den Er- 
werb der Gegenstände für die Sammlungen; er veranstaltet die im 5. 4 vorgesehenen 
öffentlichen Vorträge; er erstattet einen summarischen Monatsbericht sowie einen Jahres- 
bericht an den Vorstand; er wohnt allen Sitzungen des letzteren, jedoch ohne Stimmrecht, 
bei, und. wird in Verhinderungsfüllen durch den Custos vertreten. 
Q. I8. 
Der Custos. Als Aufseher der Sammlungen wird ein Custos angestellt, der unter 
dem Director steht, diesen nach Massgabe seiner Instruction unterstützt, und dem haupt- 
sächlich die Aufstellung und planmässige Anordnung der Sammlungen obliegt. 
Q. 19. 
Correspondenten. Aus der Zahl der auswärtigen Mitglieder werden Correspon- 
deuten des Museums durch Ausfertigung eines Diploms ernannt, welche ihre Functionen 
als Ehrenamt ausüben und die Verpdichtung übernehmen, die Direction von dem Vor- 
kommen von Kunstgegensüinden, Büchern etc., die sich für die Zwecke des Museums 
oder der Ausstellung eignen, in Kenntniss zu setzen, und den Ankauf, den Tausch, die 
Nachbildung oder die leihweise Hergabe dieser Gegenstände für die Ausstellung oder zum 
Behufe der Nachbildung vermitteln. 
5. 20. 
Im Falle die Stadt Cüln die Locale für Museum und Schule kostenfrei hergibt, 
geht das Eigentbum an den Sammlungen derselben in den Besitz der Stadt über. 
s. 21. 
Organisationsplan. Der Director hat einen Plan für das Museum sowie für 
die Bibliothek auszuarbeiten und dem Vorstande zur Genehmigung vorzulegen. Derselbe 
hat namentlich zu umfassen: 
1. Gegenstände der Baukunst in alter und neuer Zeit; 
2. Möbel in Holz, Stein, Metall etc.; 
3. Musikalische Instrumente; 
4. Haus- und Küchengeräthe; 
5. Masse, Gewichte, Uhren, Münzen, Medaillen; 
G. Schreib- und Zeichnengerätbe, Spiele; 
7. Schmucksachen aus Steinen, Metallen, Horn, Elfenbein etc.; 
8. Wappen, Fahnen, Feldzeichen, Wahrzeichen, Waden und Rüstungen, Pferde- 
geschirre, Fahrwerke, Schiffe etc. 
9. Gefasse in Elfenbein, Glas, Thou, Metall, Email, Holz; Glasmalereien etc.; 
10. Webereien und Stickereien in allen vorkommenden Stoffen; 
ll. Kleidungsstücke, etbnographisch und historisch geordnet; 
12. Arbeiten in Leder, Papier. Pappe eto., Tapeten u. A.; 
13. Gegenstände des Buchdruckes. der Lithographie, des Holzschnittcs, der Photo. 
grnphie, der Galvanoplastik, der Buchbinderkunst etc.; 
14. Maschinen aller Art; 
15. Toilettestode, Chemikalien etc. 
S. 22. 
Schule. Die Schule wird erst dann in's Leben gerufen, sobald. das Museum ein- 
gerichtet ist. Sie steht unter Leitung des Directors und hat der Vorstand das Nähere 
über Lehrplan, Anstellung der Lehrer etc. zu beschliessen. 
Sollte sich die Stadt Cöln an der Schule betheiligen, so ist auch sie durch ihre 
Vertreter dabei zu hören. 
S. 23. 
Ausstellung. Die permanente Ausstellung findet in den Räumen des Museums 
statt und ist, gleich den Sammlungen des letzteren, dem Publicum an bestimmten Tagen
	        
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