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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe III (1868 / 32)

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21. Modelliren von Früchten, Blumen, Blsttwerk und Gegenständen der Nsturgs- 
schichte noch der Natur. 
22. Studien geschichtlicher Style in Bezug auf Ornnmentih, gezeichnet oder rnodellirt. 
III. Im dritten Curs. 
Uebungen in eigener Composition fiir Flächendecorstion und Modelliren nach dem 
Bedürfniss der verschiedenen Industriezweige. 
Anleitung zur Herstellung von Werkzeichnungen. 
Q. 4. 
An den Uebungen des ersten Curses haben alle Schüler soweit nöthig Theil zu 
nehmen. Beim Eintritt in den zweiten Curs kann jeder Schüler wählen, oh er nur sn 
den Hebungen für Fläehendecoration oder nur an den Uehungen für Modelliren oder nn 
beiden theilnehmen will. Die Uebungeu des dritten Curses theilen sich in so viele Ah- 
theilungen, sls verschiedene Industriezweige von den Schülern ausgeübt werden wollen, 
von denen jeder aber nuch nn den Uebungen für zwei oder mehrere Industriezweige theil- 
nehmen kann. 
S. 5. 
Die Vorlesungen werden umfassen: 
I. Im ersten Jshrescurs. 
1. Darstellende Geometrie, 2. Perspective, 3. Schsttenlehre, d. Farbenlehre, 5. Ms- 
terinlienlehre. 
II. Im zweiten Jahrescurs. 
6. Anatomie in ihrer Anwendung auf die Künste, 7. Lehre von den Stylnrten, 
8. Kunstgeschichte, 9. Geschichte der Industrie in Verbindung mit Volkswirthschsßslehre. 
Wo dies erforderlich, werden damit die entsprechenden Uebnngen verbunden. 
5- 6. 
Die Anstalt muss von den als Schüler Aufzunehmenden eine gewisse Altersreife 
besnspruchen, deren Eintritt erst nsch zurückgelegten: vierzehnten Lebensjahr sngenom- 
men werden kann. Die Anmeldung hat bei dem ersten Lehrer der Anstalt zu erfolgen, 
über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. 
Oh der Aufzunehmends die nöthige intellectuelle Befähigung, nsrnentlich im Zeichnen, 
besitzt, die zu einer erfolgreichen Theilnahme am Unterricht vorausgesetzt werden muss, 
wird nötliigenfalls durch eine mit demselben vorzunehmende Prüfung festgestellt. 
ä. 7. 
Jeder Schüler ist verpüichtet, nach Msssgnbe des festgesetzten Stundenplans in 
jeder Woche wenigstens 8 Stunden, die Vorlesungen eingeschlossen, in der Anstslt an- 
wesend zu scin und sich dort nach Anleitung der Lehrer zu beschäftigen. Wer seinen 
Verpflichtungen nicht oder nicht in genügender Weise nachkommt, oder sich Widersetz- 
lichkeit gegen Anordnungen des Vorstandes oder Lehrers zu Schulden kommen lässt, wird 
durch Vorstsndsheschluss von der ferneren Theilnshme ausgeschlossen. 
Q. S. 
Der Unterricht findet des ganze Jshr hindurch Vor- und Nachmittags statt. Ferien 
treten zwei Mal jährlich von je einer vierwöchentlichen Dauer, susserdem zu Weihnachten, 
Ostern und Pfingsten auf die Dauer von je einer Woche ein. Aufnahmen von Schülern 
finden halbjährlich statt. Die Zulassung von Hospitnnten hängt in jedem einzelnen Felle 
von der Entscheidung des Vorstandes ab. 
5. 9. 
Als jährliches Schulgeld wird vorläufig der Betrag von 16 G. festgesetzt, im Voraus 
zshlhnr in vierteljlihrigen Raten. 
Für befähigte Schüler, die nicht im Besitz der erforderlichen Mittel sind, lrsuu der 
Vorstand im Einverständniss mit den Lehrern vollständige oder theilweise Befreiung von 
dem Schulgeld eintreten lassen. 
5. 10. 
Bämmtliche Materialien oder Geräthschsften, mit Ausnahme der Vorlagen und Mo- 
dßllß. hat der Schüler selbst zu stellen. Fiir muthwillige Beschädigung nn Mobiliar oder 
Lehrmitteln hsbeu der Schüler und dessen Eltern zu haften. 
5. ll. 
Wenn der Schüler aus der Schule sustritt, erhilt er ein Zeugniss iiher seine Be- 
fähigung, welches vom ersten Lehrer der Anstoß ausgestellt und vom Vorsitzenden des 
Vorstandes mit unterzeichnet wird.
	        
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