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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe III (1868 / 34)

lich und nebensächlich mit Kunstindustrie zu beschäftigen Neigung haben;

Jeder, welcher die bisherige Wirksamkeit der Herren Stork, Sturm,

Lauf berger und König kennt, wird anerkennen müssen, dass dies

gerade in dieser Rücksicht hochbegabte Kräfte sind. Es kam bei der

Wahl dieser Lehrkräfte noch ein Punkt in Betracht, der schwer in das

Gewicht der Erwägungen fallen musste. Es darf einer Kuustgewerbeschule,

 insbesondere in Wien, nicht einfallen, eine exclusive Liebhaberei

in einer Stylrichtung zu treiben, den Zöglingen der Schule eine Stylrichtung

 aufdringen zu wollen, die, - mag sie auch fir sich noch so

sehr berechtigt sein - im Leben keine ausschliessliehe Berechtigung hat.

Diese speciellen Stylrichtungen zu pflegen, dazu mögen Privatateliers

geeignet sein, sie mögen in Form von Meisterschulen an Akademien der

bildenden Künste eine berechtigte Stätte haben - für Kunstgewerbeschulen

 taugen sie nicht. Diese müssen sich an Künstler halten, die feinfühlend

 genug sind, den verschiedenen Aufgaben des kunstgewerblichen Lebens

 gebührend Rechnung zu tragen, was allgemein giltiges Kunstgesetz

und solide Kunsttechnik ist.

Es ist bei der Besetzung der Lehrerstellen auch darauf Rücksicht

genommen, dass die verschiedenste Kunsttechnik im Zeichnen und Malen

(Oelmalen, Tempel-er, Emailmalen u. s. f.) gelehrt werden kann, wie alle

Zweige der zeichnenden Kunst (Blumenmalen u. s. f.), deren specielle

Erlernung fir Kunstgewerbe einen besonderen Werth hat. Architektur

wird in dieser Schule nur insofern gelehrt, als es sich um innere Einrichtung

 des Hauses und der Kirche handelt, und nur jene allgemeinen

Gesetze der Architektur (Styllehre, Terminologie der Kunst), welche nöthig

sind, um über die Elemente klare Kenntnisse zu verbreiten. Sollte sich

_im Laufe der Zeit für specielle Bedürfnisse oder für bisher nicht vorhergesehene

 Interessen der Kunstgewerbe die Nothwendigkeit herausstellen,

Lehrkanzeln zu eröiilnen, so ist der Aufsichtsrath berufen, diese wahrzunehmen

 und dem Ministerium des Unterrichtes directe Anträge zu stellen.

Ein besonderes Augenmerk wird auf Einführung guter Lehrmethoden,

 treßlicher Lehrmittel und einer strammen Sehuldisciplin gerichtet

werden. Jedermann weiss, welch' grosser Schaden den Schulen durch

eine laxe Disciplin erwächst, wie nothwendig es ist, vom Anfange an ein

grosses Gewicht auf gute Lehrmethoden und Lehrmittel zu legen. Was

letztere betrifft, so hat die Kunstgewerbeschnle einen vortrefflichen Fond

von Lehrmitteln in der Bibliothek, der Kupferstichsammlnng und in den

Sammlungen des Museums; es ist der Schule eine jährliche Summe zur

Anschaffung von Lehrmitteln zugewiesen; auch die n. ö. Handels- und

Gewerbekammer, welche die Bestrebungen des österr. Museums mit nicht

genug anzuerkennender Liberalität fördert, hat für die Kunstgewerbeschule

 einen nicht unbedeutenden Jahresbeitrag votirt. Die Lelirsäle der

Kunstgewerbeschule befinden sich in den Localitäten der ehemaligen

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