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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe III (1868 / 34)

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liche Wirken des Vereins zur Ausbildung der Gewerke anerkannt werden muss, so besitzt

er doch notorisch nicht die zur Organisation einer eigentlichen Kunstgewerbeschule nöthigen

 Mittel. Der Staat hatte zwar schon zur Erhaltung der bisherigen Schule in ihrem

beschränkten Umfange nicht unbeträchtliche Zuschüsse geleistet, auch die Räumlichkeiten

für dieselbe unentgeltlich zur Verfügung gestellt, aber es war ihm jede Einwirkung auf

Methode und Bestellung des Unterrichts benommen. Im Hinblick auf die reichen Kunstsammlungen

 Münchens, welche die beste Gelegenheit und die schönsten Vorbilder zur

Ausbildung und Verfeinerung des Kunstsinns und Kunstgeschmacks bieten, musste es als

wahres und dringendes Bedürfniss der Zeit erscheinen: eine Unterrichtsnnstalt zu gründen,

welche dem doppelten Zweck entspricht, einerseits eine Vorschule zu sein für die Akademie

 der bildenden Künste, andererseits aber und hauptsächlich das Element der Kunst

mit dem Handwerk, mit Gewerbe und Industrie in Verbindung zu bringen, die Anwendung

 der Grundsätze der Kunst auf diese zu ermöglichen. Die Errichtung einer solchen

Schule in München , wo für manche Richtungen , namentlich für Decorationsmalerei und

Malerei auf dem kunstgewerblichen Gebiet überhaupt, die vorzüglichsten Kräfte und Mittel

 vereinigt sind, bietet eine wesentliche Ergänzung der Reihe von Unterrichtsanstalten,

welche bestimmt sind , die Ausbildung in der Kunst zu lehren, den Kuustsinu im Volke

zu heben und zu pflegen, und dadurch auf dessen allgemeine Gesittung einen wnhlthütig

fördernden Einlinss zu üben. Dass die Entwicklung und Anwendung der Kunst in dieser

Richtung auch in fast allen Schichten der Bevölkerung die lebhafteste Theilnahme findet,

und das Entgegenkommen der Staatsregierung hierin als einem wahren Bedürfuiss entsprechend

 anerkannt wird, dafür sprechen schlagend die glänzenden Erfolge, welche die

Nürnberger Kunstgewerbeschule in den letzten Jahren, und namentlich auch bei der allgemeinen

 Weltausstellung in Paris, erzielt hat; dafür liefert auch den sprechenden Beweis

die beillillige Aufnahme, welche der Vorschlag der Staatsregierung auf Errichtung einer

Kunstgewerbeschule in München von Seite der beiden Kammern des Landtags übereinstimmend

 gefunden hat, und die Bereitwilligkeit, mit welcher sie die dafür erforderlichen

Mittel bewilligt haben. Im Budget der neunten Finanzperiode sind für den Zweck der

Errichtung einer vollständigen Kunstgewerbeschule in München 9000 d. jährlicher Gesammtbetrag

 vorgesehen. Nachdem nunmehr die Anträge des Oultusministers auch die

Genehmigung Sr. Maj. des Königs erhalten haben, wird diese Schule als allgemeine, aus

Centralfonds des Staates dotirte und unterhnltene Laudesanstalt mit dem l. October d. J.

ins Leben treten. Sie wird, gleich der Nürnberger Kunstgewerbeschnle, direct dem Cultusrninisterium

 unterstellt sein, überhaupt auf denselben Grundbestimrnungen beruhen wie

jene. Was die Nürnberger Kunstgewerheschule für die nördlichen Provinzen Bayerns

leistet, soll durch die Münchener in ähnlicher und zum Theil rnodificirter Weise für die

südlichen Provinzen des Königreichs und auch, soweit Gelegenheit und Verlangen danach

besteht. den angränzenden auswärtigen Gebietstheilen geboten werden. Die Stellung des

Directors und der Professoren an beiden Schulen ist vollkommen gleich. Die Aufgabe

der Münchener Kunstgewerheschule wird sein: Architektur, Plastik und Malerei in ihrer

Zusammengehörigkeit und vollen Verwendbarkeit auch für Industrie und Gewerbe kennen

und anwenden zu lehren. Diese Aufgabe soll erreicht werden durch künstlerische Studien

und technische Uehungen, durch Vorlesungen und durch die von der Schule geleitete Beniitzung

 der königlichen Sammlungen und insbesondere des Nationalmuscnrns. Die technischen

 Uebungen ermöglichen die praktische Anwendung des Erlernten bei Anfertigung

von Mustern, Proben und Modellen nach Entwürfen der Lehrer und Schüler, wie nach

ültern Vorbildern. Mit den nothwendigsten Einrichtungen ausgestattet, wird die Schule

im Stande sein, der Industrie künstlerisch gebildete Techniker, Modelleure und Zeichner

zuzuführen, welche fähig sind, ihren Preducten ein künstlerisches Gepräge zu verleihen.

Als Vorschule zur Akademie der bildenden Künste wird sie die bisher bestandene Verbindung

 mit dieser forterhalten und der Akademie Gelegenheit geben, ihre allfälligen Wünsche

 und Wahrnehmungen darzulegen. Andererseits wird sie in einem bestimmten Zusammenhangs

 und in fortlaufender Wechselbeziehung stehen zum hiesigen Verein für Ausbildung

 der Gewerke, in der Art, dass sie dem Verein wie einzelnen Gewerbtreibenden auf

Verlangen Zeichnungen oder Modelle zur Ausführung liefert, dass die als befähigt und

tauglich hefundenen Lehrlinge gegen Entrichtung eines mässigen Schulgeldes Aufnahme

erhalten, und dass dem besagten Verein freigestellt wird, die tüchtigsten jungen Leute

aus seinen Mitteln mit Stipendien zu unterstützen. Die von dem bisherigen Leiter der

Vorschule, Professor Dyck, entworfenen Statuten der zu errichtenden Kunstgewerbeschule

haben die Genehmigung des Königs erhalten; deren Ergänzung oder künftige Revision ist

der Prüfung und Genehmigung das Cultusministeriums vorbehalten. Vorliiuiig werden der

Schule jene Räumlichkeiten in dem ehemaligen Galleriegehäirde zur Beniitzung überlassen,

welche bisher der akademischen Vorschule und dem Verein für Ausbildung der Gewerke

in widerrudicher Weise eingeräumt waren, und welche durch Verlegung eines Theils dcr
            
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