ZZI
5 12.
Nach Beginn der Vorlesung wird der Saal geschlossen, später Kom-
mende finden keinen Einlass mehr. Nach Beginn des Actzeichnens wird
der Actsßel bis zur Ruhestunde geschlossen.
Später Kommende können erst in der Ruhestunde in den Actsaal
eintreten.
Nach beendigter Unterrichtszeit werden sämmtliche Hör- und Ar-
beitssäle geschlossen, und dürfen ausser dieser Zeit nur mit besonderer
Erlnubniss benützt werden. Diese ist für Unterrichtszwecke bei dem be-
treßenden Professor anzusuchen.
ß 13.
Sämmtliche Zöglinge dieser Schule, gleichviel ob sie ordentliche
oder Hospitanten sind, unterstehen der Disciplinar-Ordnung.
Stundeneintheilung für das Wintersemester 1868-69.
I. Faehsohula für Architektur
täglich von 8-4 Uhr.
2. Fsehschule für Zeichnen und Malen Iigurnlor (iegenslllmle
täglich von 8-4 Uhr;
Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag von 5-7 Uhr Abends Zeichnen
nach dem lebenden Modell.
3. Fuehschule für Thien. Bluunen- und Ormunemmalerel
täglich von 8-4 Uhr.
4. Fnchschnle für Bildhauerei
täglich von 8-4 Uhr;
Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag Studium nach dem lebenden
Modell.
5. Vorbereltungsselnule
täglich von 8-3 Uhr;
von 5-7 Uhr Abends Zeichnen nach plastischen Gegenständen.
6. Vorlesungen:
a) über Pr0jecti0ns-, Schattenlehre und Perspective
Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 3'[,-4'f, Uhr.
(Schulgebüude)
b) über Styllehre, Terminologie etc.
Montag und Samstag von 5-6 Uhr.
(Museum)
e) über Farbenchemie
Montag und Samstag von 7-8 Uhr Abends.
(Gebäude der Hsudelsaksdemie.)