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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe III (1868 / 35)

ZZI

5 12.

Nach Beginn der Vorlesung wird der Saal geschlossen, später Kommende

 finden keinen Einlass mehr. Nach Beginn des Actzeichnens wird

der Actsßel bis zur Ruhestunde geschlossen.

Später Kommende können erst in der Ruhestunde in den Actsaal

eintreten.

Nach beendigter Unterrichtszeit werden sämmtliche Hör- und Arbeitssäle

 geschlossen, und dürfen ausser dieser Zeit nur mit besonderer

Erlnubniss benützt werden. Diese ist für Unterrichtszwecke bei dem betreßenden

 Professor anzusuchen.

ß 13.

Sämmtliche Zöglinge dieser Schule, gleichviel ob sie ordentliche

oder Hospitanten sind, unterstehen der Disciplinar-Ordnung.

Stundeneintheilung für das Wintersemester 1868-69.

I. Faehsohula für Architektur

täglich von 8-4 Uhr.

2. Fsehschule für Zeichnen und Malen Iigurnlor (iegenslllmle

täglich von 8-4 Uhr;

Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag von 5-7 Uhr Abends Zeichnen

nach dem lebenden Modell.

3. Fuehschule für Thien. Bluunen- und Ormunemmalerel

täglich von 8-4 Uhr.

4. Fnchschnle für Bildhauerei

täglich von 8-4 Uhr;

Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag Studium nach dem lebenden

Modell.

5. Vorbereltungsselnule

täglich von 8-3 Uhr;

von 5-7 Uhr Abends Zeichnen nach plastischen Gegenständen.

6. Vorlesungen:

a) über Pr0jecti0ns-, Schattenlehre und Perspective

Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 3'[,-4'f, Uhr.

(Schulgebüude)

b) über Styllehre, Terminologie etc.

Montag und Samstag von 5-6 Uhr.

(Museum)

e) über Farbenchemie

Montag und Samstag von 7-8 Uhr Abends.

(Gebäude der Hsudelsaksdemie.)
            
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