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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe III (1868 / 35)

zu einem ertblgreichen Wirken im Kunstgewerbe nöthig ist, noch

eine Reihe von te ehnischen und wissenschaftlichen Nebenfächern

 gelehrt werden. Diese Vorträge werden während des Besuches

der Fachschnlen oder eventuell schon während der Vorbereitung gehalten;

der Besuch derselben ist in der Regel obligatorisch.

Diese Nebenfächer zerfallen in solche, worüber an der Kunstgewerbeschule

 selbst durch bestimmte Doeenten Vorträge gehalten

werden, n. z. alljährlich Perspective- und Schattenconstruction mit Einschluss

 der Projectionslehre und in jedem zweiten Jahre Anatomie, und in

solche, für welche von Seite des Museums (wenn möglich im dreijährigen

Turnus) Vorträge angeordnet werden. Diese Gegenstände sind: Die

Lehre von den Kunststylen, Kunstterminologie und Kunstgeschichte, Geschichte

 der Kunstindustrie oder einzelner Zweige derselben in Verbindung

mit Volkswirthschaftslehre, Farbenlehre und Farbenchemie, die Lehre

von den in den Gewerben gebrauchten Materialien sowie ihrer technischen

Verarbeitung.

Selbstverständlich begrenzt sich die Ausdehnung dieser Vorträge

durch die Zwecke der Kunstgewerbeschule.

Im Studienjahre l8ö8jß9 sollen von diesen Nebenfächern

a) Perspective- und Sehattenlehre mit Einschluss der Projectionslehre,

b) die Terminologie der Baustyle und die Gethsslehre der antiken

Kunst und der Renaissance,

c) die allgemeinen Grundbegrilfe der Chemie und der Farbenchemie,

und endlich

d) Anatomie,

letztere im Sommersemester zum Vortrage gelangen.

53.

Die Besucher der Kunstgewerbeschule sind theils ordentliche

Schüler, welche sich in der einen oder anderen Fachschule nach den

Bestimmungen des Lehrplanes vollständig ausbilden wollen, theils Hospitanten.



Der Besuch sowohl der Vorbereitungsschule als jeder einzelnen Fachschule

 ist für ordentliche Schüler in der Regel auf zwei Jahre beschränkt,

doch kann besonders begabten Schülern über Beschluss des Lehrercollegiums

 gestattet werden, noch ein drittes Jahr in einer der Fachschulen

zuzubringen.

Der Uebertritt aus der Vorbereitungs- in die Fachschule kann auch

im Laufe des Schuljahres erfolgen, wenn der Schüler für die letztere

reif geworden ist.

Der Uebertritt aus einer Faehschule in eine andere während dieses

Zeitraumes, ferner auch, soweit dies dem geordneten Studiengange nicht

entgegen ist, der gleichzeitige Besuch zweier Fachschulen unterliegt kei-
            
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