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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe III (1868 / 35)

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B. Bestimmungen: über die einzelnen Fnchselnnlen und die Vorbereitungs- 
schule. 
1. Fachschule für Baukunst. 
5 7. 
Die Fachschule für Baukunst umfasst die Lehre vom architektoni- 
schen Style und den architektonischen Formen im Allgemeinen; im Be- 
sonderen aber ihre Anwendung auf Bau- und andere Gewerbe. welche 
es mit architektonischen Elementen zu thun haben. 
Den Gegenstand des Unterrichtes bildet vorerst das Studium (De- 
composition) ausgeführter, in den Kreis dieser Fachschule gehöriger 
hunstindustrieller Objecte, verbunden mit Erläuterungen über Styl, Ma- 
teriale, Construction und über künstlerische und technische Durchbildnng 
derselben und gleichzeitig die Anleitung zur Herstellung künstlerisch 
vollendeter und technischer Werkzeichnungen; - für die fortgeschritte- 
neren Zöglinge endlich das selbständige, stylgerechte Schatten auf dem 
Gebiete der einschlägigen Kunstindustrie. 
Mithin eignet sich diese Fachschule vorzugsweise für Jene, welche 
sich mit Entwürfen der Totalanordnung der inneren Räume des Wohn- 
hauses und der Kirche, dann jenen des Mobiliares und der Geräthe in 
Holz, Metall, Stein, Glas, Thon, Porcellau u. s. f. befassen. 
Die Schüler dieser Fachschule haben von den theoretischen Vor- 
lesungen namentlich jene über architektonische Styllehre, über Kunst- 
terminologie, über Farbenchemie und Farbenlehre zu besuchen. 
Als Vorbedingung zum Eintritt in diese Fnchschule ist ausser 
den allgemeinen Erfordernissen (Q 14) der Nachweis über die Fertigkeit 
im Zeichnen iiguraler und architektonischmrnamentaler Details, ferner 
über die Kenntniss der Projections- und Schnttenlehre und der Perspec- 
tive erforderlich. 
Diejenigen, welche diese Vorbedingungen nicht nachweisen können, 
haben die Vorbereitungsschule der Kunstgewerbeschule und die Vorträge 
über Perspective, Schattenconstruction mit Inbegriff der Projectionslehre 
zu besuchen. 
2. Fachschule für Bildhauer. 
ä 8. 
Die Faclxschule für Bildhauer lehrt das Modelliren und Bossiren 
sowohl iiguraler wie ornamentaler Gegenstände, insoweit diese in den 
Kunstgewerben in Anwendung kommen. 
Der Unterricht in dieser Fachschule bezweckt, den Zöglingen zu- 
nächst durch das Studium der besten Meisterwerke der antiken Kunst 
und nach dem lebenden Modelle die plastische Darstellung der mensch- 
lichen Formen, dann aber auch der in der Plastik vorkommenden Thier- 
und Pilanzenformen zu verschaffen, ihren Schönheitssinn zu pdegen und 
die Fertigkeit in der Modellirung tiguraler und ornamentaler Gegenstände
	        
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