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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe IV (1868 / 39)

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bleiben nur alle eigentlich künstlerischen Erzeugnisse, also namentlich die Malerei und 
Bildhauerei. Nach späteren Mittheilnngen ist das Programm durch den Beitritt des Ber- 
liner Kiinstlervereins in der Weise erweitert werden, dass den Kunstgewerben eine her- 
vorragende Stelle eingeräumt werden soll. In Folge dieses Umstandes hat das Comite der 
Wittenberger Ausstellung nun auch an die Direction des k. k. Museums für Kunst und 
Industrie die Einladung gerichtet, sich an dieser Exposition zu betheiligen und durch die 
Herbeiziehung einer Anzahl von hervorragenden Wiener Firmen nach Art der Prager kunst- 
gewerblichen Ausstellung, „das nördliche Deutschland mit den kunstindustriellen Erzeug- 
nissen Wiens bekannt zu machen". 
Die Direction des k. k. Museums hat im Einvernehmen mit dem Cnratorium diese 
Anfrage dahin beantwortet, dass sie es dem Comite überlassen müsse. sich direct an die 
hervorragendsten Wiener Firmen wegen der Beschickung dieser Ausstellung zu wenden. 
Das Museum selbst würde sich unter gewissen Voraussetzungen mit der Absendung seiner 
Photographien, Gypsabgiisse oder anderweitigen Publicationen an dem Unternehmen be- 
theiligen, Die Ausstellung soll am 10. Mai eröfnet werden und am 10. Juni schliessen; 
nach Umständen bleibt eine Verlängerung der Ausstellungsdener vorbehalten. 
- In der letzten Freitagsversammlnng des n. ö. Gewerbevereines hielt der Vereins- 
beamte Herr I. C. Ackermann einen Vortrag über die Gewerbe- und Industrie-Ausstel- 
lung in Wittenberg und bezeichnete deren Erößnung mit 1. Juni 1869. Dem Vernehmen 
nach werde der Kronprinz von Prenssen das Protectorat übernehmen. Bereits haben die 
hervorragenden Firmen Deutschlands sich an derselben betheiligt, so dass deren Anzahl 
bereits 6M) übersteigt. Nach der vom Sprecher im Auszugs mitgetheilten Liste dürften 
in der Classe „Maschinen und Werkzeuge" alle Specialitiiten vertreten sein. Besonders 
habe sich aber der Berliner Künstlerverein hervorgethau, welcher nicht nur einen Raum 
von 1200 Quadratfuss für sich beanspruchte, sondern auch die übrigen verwandten Ver- 
eine aufforderte, sich an dieser Ausstellung zu betheiligen. Ein Gleiches habe Herr 
Ackermann als österr. Vertreter derselben bei der hiesigen Wiener Künstlergenossene 
schalt getban und sind die Anmeldungslisten durch ihn zu beziehen. 
(„Verein zur Hebung der Kunstgcwerhe" In Dresden.) Nach dem Vor- 
gange vieler anderer Städte und Länder hat sich in Dresden ein Verein gebildet, dessen 
nächste Aufgabe die Anlegung einer Sammlung mnstergiltiger Vorbilder für die 
verschiedenen Kunstgewerhe sowie einer F a c hb i b l i o t b e k sein soll. Hier-nächst ist 
aber auch die Veranstaltung ödentlicher Vorträge zur Förderung des Kunstsinnes und des 
Kunstverständnisses, die Ausschreibung von Preisaufgaben, die Ausstellung vorzüglich 
gelungener Erzeugnisse der Knnstindnstrie und die Vermittlung zwischen Gewerbtreiben- 
den und Künstlern bebufs BeschaGnng von Mnsterzeichnungen und Modellen für einzelne 
Gegenstände in Aussicht genommen und geht im Allgemeinen die Absicht dahin. ebenso 
der vom Staate unterhaltenen Schule fir Modelliren, Ornament- und Musterzeichneu. 
wie der kürzlich von einigen Privaten begründeten Kunstgewerbschnle tiirdernd die Hand 
zu reichen. Die Mittel zu Erreichung der Vereinszwecke sollen theils durch lau- 
{ende Jahresbeiträge zu 2 Tbalern für Einen Antheilschein, denen eine Aufnahmegebühr 
von l Thaler für jedes Mitglied hinzntritt, theils durch zu verhoßende ausserordentliche 
Beiträge in Geld oder nach Befinden Sammlungsgegenständen beschntft werden. Dagegen 
soll den Verei mitgliedern das Recht zustehen: a) die Vereinsausstellnngen nebst ihren 
Familienangehörigen unentgeltlich zu besuchen; b) die Mustersammlung und die Bibliothek 
des Vereins im Locale desselben zu ihrer Belehrung oder zu Nachbildungen zu benutzen; 
c) den vom Vereine veranstalteten Vorlesungen unentgeltlich beizuwohnen; d) ihre Ge- 
werbserzeugnisse, soweit sie vom Vereinsvorsiande dazu für geeignet erachtet werden, im 
Vereinslocale zur Ausstellung zu bringen; e) wegen Beschaßung von Modellen und Mu- 
sterzeichnungen zu gewerblichen Gegenständen sich an den Verein zu wenden; f) an 
den Hauptversammlungen sich zu betheiligen. 4 
(ostasiatische Expedition.) Das k. k. Handelsministerium hat eine Instruction 
für die fachmännischen Begleiter der k. k. Mission nach Ost-Asien und Süd-Amerika mit 
Berücksichtigung jener Wünsche und Andeutungen verfasst, die in Folge einer Audorderung 
des k. k. Haudelsministeriums von verschiedenen Haudelss und Gewerbekammern und Insti- 
tuten abgegeben wurden. Diese Druckschriß enthält auch die von dem k. k. Museum 
für Kunst und Industrie in Wien ausgesprochenen Wünsche. 

	        
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