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Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe IV (1868 / 39)

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bleiben nur alle eigentlich künstlerischen Erzeugnisse, also namentlich die Malerei und

Bildhauerei. Nach späteren Mittheilnngen ist das Programm durch den Beitritt des Berliner

 Kiinstlervereins in der Weise erweitert werden, dass den Kunstgewerben eine hervorragende

 Stelle eingeräumt werden soll. In Folge dieses Umstandes hat das Comite der

Wittenberger Ausstellung nun auch an die Direction des k. k. Museums für Kunst und

Industrie die Einladung gerichtet, sich an dieser Exposition zu betheiligen und durch die

Herbeiziehung einer Anzahl von hervorragenden Wiener Firmen nach Art der Prager kunstgewerblichen

 Ausstellung, „das nördliche Deutschland mit den kunstindustriellen Erzeugnissen

 Wiens bekannt zu machen".

Die Direction des k. k. Museums hat im Einvernehmen mit dem Cnratorium diese

Anfrage dahin beantwortet, dass sie es dem Comite überlassen müsse. sich direct an die

hervorragendsten Wiener Firmen wegen der Beschickung dieser Ausstellung zu wenden.

Das Museum selbst würde sich unter gewissen Voraussetzungen mit der Absendung seiner

Photographien, Gypsabgiisse oder anderweitigen Publicationen an dem Unternehmen betheiligen,

 Die Ausstellung soll am 10. Mai eröfnet werden und am 10. Juni schliessen;

nach Umständen bleibt eine Verlängerung der Ausstellungsdener vorbehalten.

- In der letzten Freitagsversammlnng des n. ö. Gewerbevereines hielt der Vereinsbeamte

 Herr I. C. Ackermann einen Vortrag über die Gewerbe- und Industrie-Ausstellung

 in Wittenberg und bezeichnete deren Erößnung mit 1. Juni 1869. Dem Vernehmen

nach werde der Kronprinz von Prenssen das Protectorat übernehmen. Bereits haben die

hervorragenden Firmen Deutschlands sich an derselben betheiligt, so dass deren Anzahl

bereits 6M) übersteigt. Nach der vom Sprecher im Auszugs mitgetheilten Liste dürften

in der Classe „Maschinen und Werkzeuge" alle Specialitiiten vertreten sein. Besonders

habe sich aber der Berliner Künstlerverein hervorgethau, welcher nicht nur einen Raum

von 1200 Quadratfuss für sich beanspruchte, sondern auch die übrigen verwandten Vereine

 aufforderte, sich an dieser Ausstellung zu betheiligen. Ein Gleiches habe Herr

Ackermann als österr. Vertreter derselben bei der hiesigen Wiener Künstlergenossene

schalt getban und sind die Anmeldungslisten durch ihn zu beziehen.

(„Verein zur Hebung der Kunstgcwerhe" In Dresden.) Nach dem Vorgange

 vieler anderer Städte und Länder hat sich in Dresden ein Verein gebildet, dessen

nächste Aufgabe die Anlegung einer Sammlung mnstergiltiger Vorbilder für die

verschiedenen Kunstgewerhe sowie einer F a c hb i b l i o t b e k sein soll. Hier-nächst ist

aber auch die Veranstaltung ödentlicher Vorträge zur Förderung des Kunstsinnes und des

Kunstverständnisses, die Ausschreibung von Preisaufgaben, die Ausstellung vorzüglich

gelungener Erzeugnisse der Knnstindnstrie und die Vermittlung zwischen Gewerbtreibenden

 und Künstlern bebufs BeschaGnng von Mnsterzeichnungen und Modellen für einzelne

Gegenstände in Aussicht genommen und geht im Allgemeinen die Absicht dahin. ebenso

der vom Staate unterhaltenen Schule fir Modelliren, Ornament- und Musterzeichneu.

wie der kürzlich von einigen Privaten begründeten Kunstgewerbschnle tiirdernd die Hand

zu reichen. Die Mittel zu Erreichung der Vereinszwecke sollen theils durch lau-{ende

 Jahresbeiträge zu 2 Tbalern für Einen Antheilschein, denen eine Aufnahmegebühr

von l Thaler für jedes Mitglied hinzntritt, theils durch zu verhoßende ausserordentliche

Beiträge in Geld oder nach Befinden Sammlungsgegenständen beschntft werden. Dagegen

soll den Verei mitgliedern das Recht zustehen: a) die Vereinsausstellnngen nebst ihren

Familienangehörigen unentgeltlich zu besuchen; b) die Mustersammlung und die Bibliothek

des Vereins im Locale desselben zu ihrer Belehrung oder zu Nachbildungen zu benutzen;

c) den vom Vereine veranstalteten Vorlesungen unentgeltlich beizuwohnen; d) ihre Gewerbserzeugnisse,

 soweit sie vom Vereinsvorsiande dazu für geeignet erachtet werden, im

Vereinslocale zur Ausstellung zu bringen; e) wegen Beschaßung von Modellen und Musterzeichnungen

 zu gewerblichen Gegenständen sich an den Verein zu wenden; f) an

den Hauptversammlungen sich zu betheiligen. 4

(ostasiatische Expedition.) Das k. k. Handelsministerium hat eine Instruction

für die fachmännischen Begleiter der k. k. Mission nach Ost-Asien und Süd-Amerika mit

Berücksichtigung jener Wünsche und Andeutungen verfasst, die in Folge einer Audorderung

des k. k. Haudelsministeriums von verschiedenen Haudelss und Gewerbekammern und Instituten

 abgegeben wurden. Diese Druckschriß enthält auch die von dem k. k. Museum

für Kunst und Industrie in Wien ausgesprochenen Wünsche.


            
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