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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe IV (1869 / 45)

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nur diejenigen Gegenstände an, welche ihren Zweck in sich selber tragen,

welche nicht irgend einem bestimmten Gebrauche gewidmet sind. Unter

diesem Gesichtspunkte scheidet sich das ganze Gebiet der eigentlichen

Statfeleimalerei, die heute eine so ausserordentliche und überwiegende

Rolle im Kunstleben spielt, von der Kunstindustrie aus und gehört also

auch nicht in eine kunstindustrielle Ausstellung. Anders ist es dagegen

mit der eigentlichen Wandmalerei, denn diese, mit der Wand solidarisch

verbunden, hat den Zweck, zugleich mit andern Arbeiten künstlerischer

Art, den Raum, in dem sie sich befindet, sei es ein Wohngcmach, ein

Festsaal, ein öffentliches Gebäude, zu schmücken. Sie ist nichts für sich,

sondern dem Ganzen untergeordnet, oder sollte es wenigstens sein. Zwischen

 der Kunstindnstrie und der Wandmalerei, selbst der höchsten, ist

in der That keine scheidende Grenze zu ziehen; der Uebergang von der

ornamentalen Malerei zur figürlichen Ornamentation, zur vollendetsten

Wandmalerei ist so allmälig, dass eine Scheidung nur künstlich und willkürlich

 sein würde. Die Wandmalerei fallt also gänzlich vom einfachsten

Tapetenmuster an bis zu den Malereien der Sixtina, wie in den Bereich

eines Kunstindustriemuseums, so auch in den Bereich einer kunstindustriel-Ien

 Ausstellung. Wir geben dabei zu, dass wir das Wort Kunstindnstrie

in dem denkbar höchsten, aber noch zulässigen Sinne auffassen.

Ganz ähnlich ist das Verbältniss zwischen Architektur und

Kunstindustrie. Kein Bau ist für sich selber Zweck, noch will er

blos und allein das Schöne zur Darstellung bringen; er dient einem Gebrauche,

 einem Zwecke, einer Bestimmung. Folglich gehört jeder Bau, der

zugleich mit auf Schönheit ausgeht, der Kunstindustrie an in dem hohen

und weiten Sinne, welchen wir diesem Worte _ und am Ende wohl allein

 richtig - gegeben haben. Jedes Gebäude aber, das lediglich dem

Nutzen dient, ohne die Merkmale einer beabsichtigten Schönheit an sich

zu tragen, ist rein Sache der Industrie oder der Wissenschaft, und derartige

 Entwürfe sind also von einer kunstindustriellen Ausstellung ausgeschlossen.

 In dieser Beziehung ist die Scheidung unschwer zu vollziehen.

 Es handelt sich bei der Architektur nicht sowohl um Kunst und

Kunstindustrie, als um Kunstindustrie und Industrie.

Anders wiederum stellt sich die Sache bei der Plastik. Die Sculptur

 steht überwiegend im Dienste der Architektur, und folglich haben

wir sie auch für die in Rede stehende Ausstellung in Anspruch zu nebmen,

 mit Recht aber nur so weit, als eben die Verbindung mit der Architektur

 besteht. Diese jedoch geht fast noch weiter als die Wandmalerei

 und ist selbst noch bei löslichen Figuren vorhanden, wie z. B. bei

Gruppen der Giebelfelder griechischer Tempel.

In der That sehen wir auch heute noch, dass fast alle grösseren

plastischen Aufträge mit Rücksicht auf einen bestimmten Platz in einer

bestimmten Architektur gestellt werden. Selbst bei Brückeniiguren ist
            
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