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nur diejenigen Gegenstände an, welche ihren Zweck in sich selber tragen,
welche nicht irgend einem bestimmten Gebrauche gewidmet sind. Unter
diesem Gesichtspunkte scheidet sich das ganze Gebiet der eigentlichen
Statfeleimalerei, die heute eine so ausserordentliche und überwiegende
Rolle im Kunstleben spielt, von der Kunstindustrie aus und gehört also
auch nicht in eine kunstindustrielle Ausstellung. Anders ist es dagegen
mit der eigentlichen Wandmalerei, denn diese, mit der Wand solidarisch
verbunden, hat den Zweck, zugleich mit andern Arbeiten künstlerischer
Art, den Raum, in dem sie sich befindet, sei es ein Wohngcmach, ein
Festsaal, ein öffentliches Gebäude, zu schmücken. Sie ist nichts für sich,
sondern dem Ganzen untergeordnet, oder sollte es wenigstens sein. Zwischen
der Kunstindnstrie und der Wandmalerei, selbst der höchsten, ist
in der That keine scheidende Grenze zu ziehen; der Uebergang von der
ornamentalen Malerei zur figürlichen Ornamentation, zur vollendetsten
Wandmalerei ist so allmälig, dass eine Scheidung nur künstlich und willkürlich
sein würde. Die Wandmalerei fallt also gänzlich vom einfachsten
Tapetenmuster an bis zu den Malereien der Sixtina, wie in den Bereich
eines Kunstindustriemuseums, so auch in den Bereich einer kunstindustriel-Ien
Ausstellung. Wir geben dabei zu, dass wir das Wort Kunstindnstrie
in dem denkbar höchsten, aber noch zulässigen Sinne auffassen.
Ganz ähnlich ist das Verbältniss zwischen Architektur und
Kunstindustrie. Kein Bau ist für sich selber Zweck, noch will er
blos und allein das Schöne zur Darstellung bringen; er dient einem Gebrauche,
einem Zwecke, einer Bestimmung. Folglich gehört jeder Bau, der
zugleich mit auf Schönheit ausgeht, der Kunstindustrie an in dem hohen
und weiten Sinne, welchen wir diesem Worte _ und am Ende wohl allein
richtig - gegeben haben. Jedes Gebäude aber, das lediglich dem
Nutzen dient, ohne die Merkmale einer beabsichtigten Schönheit an sich
zu tragen, ist rein Sache der Industrie oder der Wissenschaft, und derartige
Entwürfe sind also von einer kunstindustriellen Ausstellung ausgeschlossen.
In dieser Beziehung ist die Scheidung unschwer zu vollziehen.
Es handelt sich bei der Architektur nicht sowohl um Kunst und
Kunstindustrie, als um Kunstindustrie und Industrie.
Anders wiederum stellt sich die Sache bei der Plastik. Die Sculptur
steht überwiegend im Dienste der Architektur, und folglich haben
wir sie auch für die in Rede stehende Ausstellung in Anspruch zu nebmen,
mit Recht aber nur so weit, als eben die Verbindung mit der Architektur
besteht. Diese jedoch geht fast noch weiter als die Wandmalerei
und ist selbst noch bei löslichen Figuren vorhanden, wie z. B. bei
Gruppen der Giebelfelder griechischer Tempel.
In der That sehen wir auch heute noch, dass fast alle grösseren
plastischen Aufträge mit Rücksicht auf einen bestimmten Platz in einer
bestimmten Architektur gestellt werden. Selbst bei Brückeniiguren ist