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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe IV (1869 / 45)

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schon voraufgegangen war. Das ist auch zum Theil bereits geschehen

und trotz der kurzen bisher verilossenen Zeit mit günstigem Erfolge, wie

schon die Ausstellung zu Paris erkennen liess. Mittlerweile sind wieder

 ein paar Jahre vergangen, man hat Grund anzunehmen, dass die Reformen

 eich ausgedehnt haben, und will nun sehen, wie weit sie gediehen

sind. Zugleich soll die Ausstellung selber fir diejenigen, welche diesen

Weg noch nicht betreten haben , ein Sporn sein, sich dem erfolgreich

gegebenen Beispiele anzuschliessen. Ein einmal gelungener Versuch wird

die Bahn weiter verfolgen lassen. .

Indem das Programm mit dieser zweiten Bedingung höhere Anfor-l

derungen an die zur Ausstellung zulässigen Gegenstände stellt, wird:

schon die Zulassung allein zur Garantie für eine gewisse

Güte und Grelungenheit und die Ausstellung selbst eint

Ehre für den Gegenstand und seinen Verfertiger. Schon dadurch

 würden Prämien und Preise überfinssig gemacht, wollte man sie

nicht um aller der Gründe willen verbannen, die sie für jeden Einsichtevollen

 und Eingeweihten in Misscredit gebracht haben.

Das aber setzt wieder eine vollkommen unabhängige „Alud vollkommen

 urtheilsfehige Jury voraus , die nicht nach der bislärigen Gewohnheit

 aus den Ausstellern selbst gebildet ist, sondern als Männern,

die ausserhalb der Industrie stehen, aber Herz und Verstlndniss dafür

haben. Solche Kräfte besitzt das Museum glücklicherweis in den Mitgliedern

 seiner Institute, in dem Aufsichtsrathe und in  Lehrkörper

der Kunstgewerbeschule, sowie in den Mitgliedern des Curttoriums. Diese

Herren sind berufen, direct oder indirect, die gedeihliclä Entwickelung

der heimischen Kunstindustrie zu fördern; das Interesselißrßelben ist ihr

eigenes wie das des Museums; das Wohl derselben istlibre Aufgabe, ihr

Beruf, ihr Amt. Wo und wie liesse sich besser ein] Körperschaft zu.

sammenstellen, bei der Wissen, Freiheit und Wo ollen in gleicher

Weise vereinigt, zu gleichem Vertrauen berechtigen Die Jury hat nach

bestimmten Grundsätzen zu entscheiden, die im A emeinen bereits im

ä. 2 ausgesprochen worden, das Programm verpfiic et Sie aber nicht, irgend

 eine Rechnung von ihrem Urtheil zu legen. Die Nothwendigkeit

dieser ausdrücklichen Entlastung wird jedem einl ßlllßl), der des schwierige

 Amt eines Jurors aus der Erfahrung kenntJEin allseitiger Wunsch

der Industriellen selbst hat dieser Bestimmung m Ausdruck verholfen.

Wie durch eine solche Jury für ein gere es Ürtbeil bei der Aufnahme

 Garantie geboten wird, so wird auch ei' andere Commission aus

den entsprecbendsten Kräften gebildet Werdenfllm für ein schönes und

harmonisches Arrangement zu sorgen. i

Auch in dieser Beziehung wird einig Strenge obwalten müssen,

soll das erreicht werden, was beabsichtigt d, eine wahre Musteraus

stellung der österreichischen Kunstindushie und die Aussteller werden

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