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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe IV (1869 / 46)

2. Das Ausstellungscomite behält sich jedoch das Recht vor, die Annahme von 
Gegenständen, welche sich für diese Ausstellung nicht eignen sollten, ohne Angabe der 
Gründe zu verweigern. 
3. Siimmtliche Ausstellungsgegenstiinde werden in fünf Gruppen eingetheilt: 
I. Kunstgewerbliche Arbeiten. - II. Gewerbliche Arbeiten. -- III. Schüler-Arbeiten. 
- IV. Arbeiten von Dilettanten. - V. Neue Erfindungen. 
Anmerkung. Unter den Erzeugnissen von Schülern sind sowohl die Arbeiten der 
Schüler der Real- und Gewerheschulen und technischen Lehranstalten als auch die Ar- 
beiten der männlichen und weiblichen Lehrlinge der verschiedenen Gewerbe verstanden. 
4. Für hervorragende Leistungen jeder dieser Gruppen sind Preise in 4 Classen 
bestimmt, und zwar: 
l. Goldpreise. 2. Silberne Medaillen. 3. Bronzene Medaillen. 4. Ehrenvolle Er- 
wähnung. Bei Schüler- und Dilettantenarbeiten fällt die erste Classe der Preise weg. 
5. Jedem Aussteller ist es unbenommen, um den Preis einer der höheren Gruppen, 
jedoch niemals um den Preis einer der niederen Gruppen zu concurriren. 
6. Das Preisgericht besteht zur Hälfte aus Industriellen und Fachmännern, zur 
zweiten Hälfte aus Arbeitern. 
7. Das Preisgericht für weibliche Arbeiten besteht aus Frauen und ist zur Hälfte 
aus Lehrerinnen und Fachverständigen, zur anderen Hälfte aus Arbeiterinnen zusammen- 
gestellt. Sowohl Mitglieder des Preisgerichtes als auch des Ausstellungsccmitäs können 
ausstellen, sind jedoch von der Preisbewerbung ausgeschlossen. 
8. Es steht jedem Aussteller frei, an seinen Erzeugnissen den Verkaufspreis anzuv 
heften und den Verkauf einzuleiten, jedoch darf kein Gegenstand vor Schluss der Aus- 
stellung entfernt werden. 
9. Das Comite hat es sich zur Aufgabe gemacht, einen Theil der Ausstellungsgegen- 
stiinde sowohl männlicher als weiblicher Handarbeiten, welche verkäullich sind und sich 
zu Tredern eignen, zum Zwecke einer Lotterie, deren allfallsiges Reinerträgniss theils für 
den Ausstellungsfund, theils für humane, dem Arbeiterstande nützliche Zwecke bestimmt 
ist, anzukaufen. Da der Ankauf solcher Erzeugnisse jedoch nur den Zweck hat, dem Ar- 
heiter sein ausgelegtes Geld und seine gehabte Mühe zu vergüten, so können nur solche 
Gegenstände berücksichtigt werden, welche auf Risico des Arbeiters erzeugt wurden. 
10. Ausgestellte Arbeiten, deren Erzeugung originell und neu ist, können vom Aus- 
steller, so weit es der Raum gestattet, am Ausstellungsorte selbst ausgeführt werden. 
11. Alle Aussteller haben ihre Arbeiten auf eigene Kosten in das Ausstellungsiocale 
zu senden; der Rücktransport nach den Provinzen wird, wenn sie nicht verkauß sind, vorn 
Comite bestritten. Die Aussteller von Wien und Umgebung haben jedoch auch das Ab- 
holen derselben zu besorgen. ' 
Im Falle der Nichtannahme eines Gegenstandes aus Zwsckrniissigkeitsgründen haben 
auch die Aussteller der Provinz die Kosten des Riicktransportes zu tragen. 
Der Erölfnungstag, die Dauer der Ausstellung so wie die für das Ueberbringen und 
Abholen der Ausstellungsgegenstände bestimmten Termine werden durch besondere Plaeate 
bekannt gemacht werden. Anmeldungen werden nur bis zum 31. Juli W69 angenommen. 
Liingstens zwei Tage nach Schluss der Ausstellung haben die Aussteller von Wien und 
Umgebung ihre Arbeiten abzuholen. Die nicht rechtzeitig abgehalten Gegenstände werden 
zum Besten der Lotterie verwendet. Zuschriften und Mitthsilungen sind franco an das 
Ausstellungscomite des Arbeiter-Bildungsvereins, VI. Bezirk, Magdalenenstrasse Nr. 104 in 
Wien, zu richten. 
Das neue Iuseum in Weimar. 
Am 27. Juni fand die feierliche Erölfnung des neuen Museumsgehäudes in Weimar 
statt Director von Zahn hat einen räsounirenden Katalog der Sammlungen erscheinen 
lauen, dessen Einleitung, welche die Entwicklung der ößeutlichen Kunstpßege in Weimar 
und die Entstehungsgeschichte des Museums behandelt, das Nachfolgende imWesentlichen 
entnommen ist. 
Die Fliege der bildenden Kunst steht in Weimar innerlich wie äusserlich in enger 
Wechselbeziehung zu der Pflege der Dichtkunst. Beider Geschichte ist unauflöslich mit 
den Namen Carl Augusts und Goethe's verbunden. In der Organisation der freien 
Zeieheuschule von 1775 treten uns die ersten Versuche einer öffentlichen Kunstpllege 
entgegen, die von Goethe in Verbindung mit Heinrich Meyer mit wännstem Interesse 
aufgenommen und fortgesetzt wurden, so dass," nachdem der Zeichenschule ein reichliches 
Inventar von Kunstwerken theils aus dem Besitz der fürstlichen Familie, theils durch
	        
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