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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe IV (1869 / 46)

2. Das Ausstellungscomite behält sich jedoch das Recht vor, die Annahme von

Gegenständen, welche sich für diese Ausstellung nicht eignen sollten, ohne Angabe der

Gründe zu verweigern.

3. Siimmtliche Ausstellungsgegenstiinde werden in fünf Gruppen eingetheilt:

I. Kunstgewerbliche Arbeiten. - II. Gewerbliche Arbeiten. -- III. Schüler-Arbeiten.

- IV. Arbeiten von Dilettanten. - V. Neue Erfindungen.

Anmerkung. Unter den Erzeugnissen von Schülern sind sowohl die Arbeiten der

Schüler der Real- und Gewerheschulen und technischen Lehranstalten als auch die Arbeiten

 der männlichen und weiblichen Lehrlinge der verschiedenen Gewerbe verstanden.

4. Für hervorragende Leistungen jeder dieser Gruppen sind Preise in 4 Classen

bestimmt, und zwar:

l. Goldpreise. 2. Silberne Medaillen. 3. Bronzene Medaillen. 4. Ehrenvolle Erwähnung.

 Bei Schüler- und Dilettantenarbeiten fällt die erste Classe der Preise weg.

5. Jedem Aussteller ist es unbenommen, um den Preis einer der höheren Gruppen,

jedoch niemals um den Preis einer der niederen Gruppen zu concurriren.

6. Das Preisgericht besteht zur Hälfte aus Industriellen und Fachmännern, zur

zweiten Hälfte aus Arbeitern.

7. Das Preisgericht für weibliche Arbeiten besteht aus Frauen und ist zur Hälfte

aus Lehrerinnen und Fachverständigen, zur anderen Hälfte aus Arbeiterinnen zusammengestellt.

 Sowohl Mitglieder des Preisgerichtes als auch des Ausstellungsccmitäs können

ausstellen, sind jedoch von der Preisbewerbung ausgeschlossen.

8. Es steht jedem Aussteller frei, an seinen Erzeugnissen den Verkaufspreis anzuv

heften und den Verkauf einzuleiten, jedoch darf kein Gegenstand vor Schluss der Ausstellung

 entfernt werden.

9. Das Comite hat es sich zur Aufgabe gemacht, einen Theil der Ausstellungsgegenstiinde

 sowohl männlicher als weiblicher Handarbeiten, welche verkäullich sind und sich

zu Tredern eignen, zum Zwecke einer Lotterie, deren allfallsiges Reinerträgniss theils für

den Ausstellungsfund, theils für humane, dem Arbeiterstande nützliche Zwecke bestimmt

ist, anzukaufen. Da der Ankauf solcher Erzeugnisse jedoch nur den Zweck hat, dem Arheiter

 sein ausgelegtes Geld und seine gehabte Mühe zu vergüten, so können nur solche

Gegenstände berücksichtigt werden, welche auf Risico des Arbeiters erzeugt wurden.

10. Ausgestellte Arbeiten, deren Erzeugung originell und neu ist, können vom Aussteller,

 so weit es der Raum gestattet, am Ausstellungsorte selbst ausgeführt werden.

11. Alle Aussteller haben ihre Arbeiten auf eigene Kosten in das Ausstellungsiocale

zu senden; der Rücktransport nach den Provinzen wird, wenn sie nicht verkauß sind, vorn

Comite bestritten. Die Aussteller von Wien und Umgebung haben jedoch auch das Abholen

 derselben zu besorgen. '

Im Falle der Nichtannahme eines Gegenstandes aus Zwsckrniissigkeitsgründen haben

auch die Aussteller der Provinz die Kosten des Riicktransportes zu tragen.

Der Erölfnungstag, die Dauer der Ausstellung so wie die für das Ueberbringen und

Abholen der Ausstellungsgegenstände bestimmten Termine werden durch besondere Plaeate

bekannt gemacht werden. Anmeldungen werden nur bis zum 31. Juli W69 angenommen.

Liingstens zwei Tage nach Schluss der Ausstellung haben die Aussteller von Wien und

Umgebung ihre Arbeiten abzuholen. Die nicht rechtzeitig abgehalten Gegenstände werden

zum Besten der Lotterie verwendet. Zuschriften und Mitthsilungen sind franco an das

Ausstellungscomite des Arbeiter-Bildungsvereins, VI. Bezirk, Magdalenenstrasse Nr. 104 in

Wien, zu richten.

Das neue Iuseum in Weimar.

Am 27. Juni fand die feierliche Erölfnung des neuen Museumsgehäudes in Weimar

statt Director von Zahn hat einen räsounirenden Katalog der Sammlungen erscheinen

lauen, dessen Einleitung, welche die Entwicklung der ößeutlichen Kunstpßege in Weimar

und die Entstehungsgeschichte des Museums behandelt, das Nachfolgende imWesentlichen

entnommen ist.

Die Fliege der bildenden Kunst steht in Weimar innerlich wie äusserlich in enger

Wechselbeziehung zu der Pflege der Dichtkunst. Beider Geschichte ist unauflöslich mit

den Namen Carl Augusts und Goethe's verbunden. In der Organisation der freien

Zeieheuschule von 1775 treten uns die ersten Versuche einer öffentlichen Kunstpllege

entgegen, die von Goethe in Verbindung mit Heinrich Meyer mit wännstem Interesse

aufgenommen und fortgesetzt wurden, so dass," nachdem der Zeichenschule ein reichliches

Inventar von Kunstwerken theils aus dem Besitz der fürstlichen Familie, theils durch
            
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