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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe IV (1869 / 46)

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l)ie südlichen Pnvillous dieses Geschosses, welche die Verbindung der genannten

 Räume vermitteln, sind zur Aufstellung von Gemmen und Miniaturen benutzt,

die beiden nördlichen Pavillons enthalten Ruhesitze und öifneu sich nach der nördlichen

 Galerie, welche die Wandgemälde der Odysseelaudschaften von Preller in

reicher. nach Prof. Zitek's Entwürfen von (LWestphal ausgeführter Decoretion enthält.

Im Parterre liegen die Wohnräume für das Auisiehtspersonal, die Vorrnthsräume

und die Heizkemmer der Luftheizung, welche in särnmtliche Räume des Gebäudes geleitet

 ist.

Unmittelbar nach der Eröffnung des Museums wurden Professur Friedrich Preller

sowie die Architekten Zitek in Prag und Ste gmunn in Weimar durch Ordensverleihungeu

ausgezeichnet.

Programm der Zeichen-Akademie für Damen in Berlin.

Unterrichtsbestimmungen.

5. 1. Die Unterrichtsanstalt umfasst drei Abtheilungen:

I. die allgemeine Zeichenschule,

II. die Kunstschule,

III. die industrielle Zeichenschule.

ä. 2. In der allgemeinen Zeichenschule wird von besonderen Fachlehrern

Unterricht ertheilt;

a) im Freihandzeichnen (namentlich nach Gypsen; Ornamente, Gesichtstheile, Köpfe),

2mal wöchentlich Nachmittag;

b) im Landschaftszeichnen, 2mal wöchentlich Nachmittags;

cl im Medelliren, 2mal wöchentlich Vormittags;

d) im geometrischen Zeichnen. lmal wöchentlich 1-2 Stunden;

e) in der Perspective (unter Hinzuziehung der Lehre von den Projectionen und den

Schattenconstructionen), in zwei subordinirten Coeteu je Zmal Wöchentl. 1-2 Stdm;

Hieran schliessen sich Vorträge über:

f) Kunstgeschichte, lmnl wöchentlich I Stunde;

y) Anatomie, lmal wöchentlich 1 Stunde, Cursus einjlihrig;

sowie

h) Vorlesungen verschiedenen Inhalts (Mythologie, Architektur, Ornamentik, Farbenlehre

 etc.) in den einzelnen Semestern wechselnd, wöchentlich je l Stunde

S. 3. In der Kunstschule finden in besonderen Ateliers fortgesetzte Uehnngen

statt;

u) im Zeichnen nach Köpfen und ganzen Figuren (nach Gyps sowie nach dem lebenden

 Modell);

h) im Malen in Aquarell und Oel;

1:) in der Anatomie.

d) In einem auf eine beschränkte Zahl von Mitgliedern berechneten Seminnr werden

gewisse theoretische Fragen aus dem Gebiete des Zeichnens und Malens einer

eingehenden Prüfung unterzogen.

Den Theilnehmerinnen an dieser Abtheilung steht es frei, sich an siimmtlichen

Unterrichtsgegenständen der Abtheilung I. nach eigener Wahl zu betheiligen.

5. 4. Die industrielle Zeichenachule unterrichtet im (farbigen) Zeichnen und Entwerfen

 von Mustern und Verzierungen für industrielle Gegenstände, 2mal wöchentlich

im 3 Stunden.

Die Schülerinnen dieser Abtheilung sind gehalten, sich an dem Unterrichts im

Gypszeichnen und im Modelliren der Ahtheilnng I. dauernd zu betheiligen. Andere Unterrichtsfächer

 der Abtheilung I. zu besuchen ist ihnen nach erfolgter Anzeige beim Vorstande

 erlaubt.

5. 5. Die Aufnahme in Ahtheilung I. findet in Ider Regel f erst nach Ablauf des

schulpliichtigen Alters statt.

Behufs Aufnahme in die Ahthsilungen II. und III. ist der Beweis für eine hinreichende

 Vorbereitung zu fuhren.

5. 6, Die Ferien sind Hi: alle Ahtheilungen gleichzeitig und fallen mit denen der

hiesigen höheren Lehranstalten zusammen. Innerhalb der Ferien können die Ateliers sowie

 die Unterrichtsräume nur ausnahmsweise und zwar fir Einzelne geöffnet werden.

g T. Das Unterrichtshonorar wird pränumerando entrichtet und beträgt vierteljührig

für die Abtheilungen I. und III. 10 Thlr., für Abtheilung II. 15 Thlr.

Damen, welche sich nur an einzelnen Vorlesungen zu hetheiligen wünschen, haben

mit dem Vorstande ein besonderes Abkommen zu lrctfexi.

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