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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe IV (1869 / 46)

Die Bewerber um diese Stipendien haben ihre Gesuche längstens bis 15. September

l. J. bei der Direetion des k. k. Museums für Kunst und Industrie, Wien, Stadt, Ballplstz,

 einzureichen und iu denselben

I. ihren Bildungsgung, welcher irn Allgemeinen den Bestimmungen des 5. 12 ')

der Statuten der Kunstgewerbeschule entsprechen soll, und ihre persönlichen Verhältnisse

darzustellen; ferner

2. Proben eines unzweifelhsften Tnlentes und Berufes Fit die Kunstiudnstrie und

der bereits erreichten Bildungsstufe vorzulegen.

Uebrigens haben sich sämmtliehe Bewerber, welche in den Besetzungsvorschleg

einbezogen werden, einer Aufnahmeprüfung über die Fertigkeit im Zeiehneu oder im

Schnitzen und Moxlelliren an der Kuustgewerheschule des Museums zu unterziehen.

Die Stipendien werden vorläufig auf die Dauer eines Jahres verliehen und in monstlichen

 Ruten nach Vidimng der Quittungen von Seite des Direetorates der Kunstgewerhesehule,

 welche nur bei erprobter Befähigung und eifriger Verwendung der Stipendisten

 stattfindet, ausgezahlt.

Von der Direction des k. k. Museums üir Kunst und Industrie.

Der zweite Erlass, ddo. 22. Juni, enthält in Erledigung einer Eingabe

 der Museumsdirection im Interesse eines böhmischen Industriezweiges

die wichtige Mittheilung, dass die k. k. Statthalterei in Prag die Weisung

erhalten hat, begründete Anträge an das k. k. Handelsministerium zu erstatten,

 insofern durch einmalige Beitragsleistungen die sofortige provisurische

 Activirung eines Unterrichts, die Beistellung von Lehrmitteln

oder sonst eine dringende Verkehrung im Interesse eines einzelnen Gewerbszweiges

 gefördert werden könne.

Ein Erlass des Finanzministeriums.

im Maiheft der "Mittheilungen" wurde die Eingabe erwähnt, welche

das Curatorium des k. k. Museums für Kunst und Industrie auf Veranlassung

 der Herren L. Lobmeyr, C. Haas, Ullrich, A. Lenoir,

Albin Denk und J. Czapek (für die gräll. Thun'sche Porzellanfabrik)

an den Finanzminister gerichtet hatte, um die Üebersetzung des Chemikers

 Herrn Kosch von Hainburg nach Wien zu erbitten.

Durch Erlass vom 13. Juli d. J. wird nun jene Eingabe dahin beantwortet,

 dass der Herr Minister die Verlegung des Laboratoriums des

Chemikers der k. k. Central-Direction der Tabakfabriken und Einlösungsämter

 aus Hainburg nach Wien genehmigte und dass dieselbe gleichzeitig

mit der mit a. h. Entschliessung vom 5. d. M. genehmigten im Zuge befindlichen

 Regulirung des Personal- und Besoldungsstandes der Central-Direetinn

 und der ihr untergeordneten Aemter durchgeführt werden wird.

Diese Verfügung erfüllt in dankenswerthester Weise einen lebhaften

Wunsch der Wiener Kunstindustriellen, welclie so häufig des Rathes und

der Mithilfe eines Chemikers bedürfen und vor Allen auf Herrn Kosch

') Nach 5. I2 des Statuten der Knnstgewerbeschule ist fiir die betreffenden Petemen

der Nachweis über die beendeten Studien einen Unbergymuasiums, einen Realgymnasiuma

oder einer Untenealschnle und das vollendete 16. Lebensjahr erforderlich.
            
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