Die Bewerber um diese Stipendien haben ihre Gesuche längstens bis 15. September
l. J. bei der Direetion des k. k. Museums für Kunst und Industrie, Wien, Stadt, Ballplstz,
einzureichen und iu denselben
I. ihren Bildungsgung, welcher irn Allgemeinen den Bestimmungen des 5. 12 ')
der Statuten der Kunstgewerbeschule entsprechen soll, und ihre persönlichen Verhältnisse
darzustellen; ferner
2. Proben eines unzweifelhsften Tnlentes und Berufes Fit die Kunstiudnstrie und
der bereits erreichten Bildungsstufe vorzulegen.
Uebrigens haben sich sämmtliehe Bewerber, welche in den Besetzungsvorschleg
einbezogen werden, einer Aufnahmeprüfung über die Fertigkeit im Zeiehneu oder im
Schnitzen und Moxlelliren an der Kuustgewerheschule des Museums zu unterziehen.
Die Stipendien werden vorläufig auf die Dauer eines Jahres verliehen und in monstlichen
Ruten nach Vidimng der Quittungen von Seite des Direetorates der Kunstgewerhesehule,
welche nur bei erprobter Befähigung und eifriger Verwendung der Stipendisten
stattfindet, ausgezahlt.
Von der Direction des k. k. Museums üir Kunst und Industrie.
Der zweite Erlass, ddo. 22. Juni, enthält in Erledigung einer Eingabe
der Museumsdirection im Interesse eines böhmischen Industriezweiges
die wichtige Mittheilung, dass die k. k. Statthalterei in Prag die Weisung
erhalten hat, begründete Anträge an das k. k. Handelsministerium zu erstatten,
insofern durch einmalige Beitragsleistungen die sofortige provisurische
Activirung eines Unterrichts, die Beistellung von Lehrmitteln
oder sonst eine dringende Verkehrung im Interesse eines einzelnen Gewerbszweiges
gefördert werden könne.
Ein Erlass des Finanzministeriums.
im Maiheft der "Mittheilungen" wurde die Eingabe erwähnt, welche
das Curatorium des k. k. Museums für Kunst und Industrie auf Veranlassung
der Herren L. Lobmeyr, C. Haas, Ullrich, A. Lenoir,
Albin Denk und J. Czapek (für die gräll. Thun'sche Porzellanfabrik)
an den Finanzminister gerichtet hatte, um die Üebersetzung des Chemikers
Herrn Kosch von Hainburg nach Wien zu erbitten.
Durch Erlass vom 13. Juli d. J. wird nun jene Eingabe dahin beantwortet,
dass der Herr Minister die Verlegung des Laboratoriums des
Chemikers der k. k. Central-Direction der Tabakfabriken und Einlösungsämter
aus Hainburg nach Wien genehmigte und dass dieselbe gleichzeitig
mit der mit a. h. Entschliessung vom 5. d. M. genehmigten im Zuge befindlichen
Regulirung des Personal- und Besoldungsstandes der Central-Direetinn
und der ihr untergeordneten Aemter durchgeführt werden wird.
Diese Verfügung erfüllt in dankenswerthester Weise einen lebhaften
Wunsch der Wiener Kunstindustriellen, welclie so häufig des Rathes und
der Mithilfe eines Chemikers bedürfen und vor Allen auf Herrn Kosch
') Nach 5. I2 des Statuten der Knnstgewerbeschule ist fiir die betreffenden Petemen
der Nachweis über die beendeten Studien einen Unbergymuasiums, einen Realgymnasiuma
oder einer Untenealschnle und das vollendete 16. Lebensjahr erforderlich.