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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe IV (1869 / 46)

Die Bewerber um diese Stipendien haben ihre Gesuche längstens bis 15. September 
l. J. bei der Direetion des k. k. Museums für Kunst und Industrie, Wien, Stadt, Ball- 
plstz, einzureichen und iu denselben 
I. ihren Bildungsgung, welcher irn Allgemeinen den Bestimmungen des 5. 12 ') 
der Statuten der Kunstgewerbeschule entsprechen soll, und ihre persönlichen Verhältnisse 
darzustellen; ferner 
2. Proben eines unzweifelhsften Tnlentes und Berufes Fit die Kunstiudnstrie und 
der bereits erreichten Bildungsstufe vorzulegen. 
Uebrigens haben sich sämmtliehe Bewerber, welche in den Besetzungsvorschleg 
einbezogen werden, einer Aufnahmeprüfung über die Fertigkeit im Zeiehneu oder im 
Schnitzen und Moxlelliren an der Kuustgewerheschule des Museums zu unterziehen. 
Die Stipendien werden vorläufig auf die Dauer eines Jahres verliehen und in mo- 
nstlichen Ruten nach Vidimng der Quittungen von Seite des Direetorates der Kunst- 
gewerhesehule, welche nur bei erprobter Befähigung und eifriger Verwendung der Stipen- 
disten stattfindet, ausgezahlt. 
Von der Direction des k. k. Museums üir Kunst und Industrie. 
Der zweite Erlass, ddo. 22. Juni, enthält in Erledigung einer Ein- 
gabe der Museumsdirection im Interesse eines böhmischen Industriezweiges 
die wichtige Mittheilung, dass die k. k. Statthalterei in Prag die Weisung 
erhalten hat, begründete Anträge an das k. k. Handelsministerium zu er- 
statten, insofern durch einmalige Beitragsleistungen die sofortige provi- 
surische Activirung eines Unterrichts, die Beistellung von Lehrmitteln 
oder sonst eine dringende Verkehrung im Interesse eines einzelnen Ge- 
werbszweiges gefördert werden könne. 
Ein Erlass des Finanzministeriums. 
im Maiheft der "Mittheilungen" wurde die Eingabe erwähnt, welche 
das Curatorium des k. k. Museums für Kunst und Industrie auf Veran- 
lassung der Herren L. Lobmeyr, C. Haas, Ullrich, A. Lenoir, 
Albin Denk und J. Czapek (für die gräll. Thun'sche Porzellanfabrik) 
an den Finanzminister gerichtet hatte, um die Üebersetzung des Che- 
mikers Herrn Kosch von Hainburg nach Wien zu erbitten. 
Durch Erlass vom 13. Juli d. J. wird nun jene Eingabe dahin be- 
antwortet, dass der Herr Minister die Verlegung des Laboratoriums des 
Chemikers der k. k. Central-Direction der Tabakfabriken und Einlösungs- 
ämter aus Hainburg nach Wien genehmigte und dass dieselbe gleichzeitig 
mit der mit a. h. Entschliessung vom 5. d. M. genehmigten im Zuge be- 
findlichen Regulirung des Personal- und Besoldungsstandes der Central- 
Direetinn und der ihr untergeordneten Aemter durchgeführt werden wird. 
Diese Verfügung erfüllt in dankenswerthester Weise einen lebhaften 
Wunsch der Wiener Kunstindustriellen, welclie so häufig des Rathes und 
der Mithilfe eines Chemikers bedürfen und vor Allen auf Herrn Kosch 
') Nach 5. I2 des Statuten der Knnstgewerbeschule ist fiir die betreffenden Petemen 
der Nachweis über die beendeten Studien einen Unbergymuasiums, einen Realgymnasiuma 
oder einer Untenealschnle und das vollendete 16. Lebensjahr erforderlich.
	        
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