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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe IV (1869 / 47)

"(Ueber die Londoner Ausstellung von 187i) bringen die öffentlichen

 Blätter einige Daten, welche wir, die Mittheilung des vollständigen

Programmen uns vorbehaltend, hier folgen lassen:

Die erste einer Reihe von jlhrlichen internationalen Anstellungen ausgewählter Werke

der feinen und industriellen Künste wird am Montag den LMni 1871 in South Ksnsington,

 London, eröinet und um Samstsg den 30. September 1871 geschlossen werden. Zu

diesen Ausstellungen, welche in eigens zu diesem Behufe zu errichtenden Gebäuden abgehalten

 werden, sollen Erzeugnisse aller Nationen zugelassen werden, wofern sie das

Certiücst competenter Richter erlangen, dass sie sich in genügendern Messe auszeichnen,

um ausgestellt zu werden, Die erste dieser Ausstellungen umfasst folgende Classen, iiir

deren jede ein eigener Berichterstatter und ein besonderes Comitä ernannt wird:

I. Schöne Künste: l. Malereien aller Art in Oel- und Wasserfarben, Emails, Porcellan

 n. s. w. 2. Bildhauerei in Marmor, Holz, Stein, Terracotta, Metall, Elfenbein und

anderen Materialien. 3. Kupferstiche, Lithographien, Photographien etc. 4. Architektonische

Zeichnungen und Modelle. iTapisserien, Stickereien, Spitzen u. s. w. G. Zeichnungen für

decorative Erzeugnisse aller Art. S. Copien alter Gemälde, Eniails, Gypssbgüsse, Elektrotypen

 schöner alter Kunstwerke u. s. w.

I1. Wissenschaftliche Erfindungen und neue Entdeckungen aller Art. .

III. Mannfscturenzi l. Töpferwaaren aller Art, einschliesslich der beim Hinserban

gebrauchten, nämlich irdene Waaren, Steingut und Porcellan u. s. w., mit den bcheifenden

Maschinen und Processen zur Herstellung solcher Wazren. 2. Wollwaaren und Kennnwollzeuge

 nebsi den Rohproducten und Maschinen zur Verarbeitung derselben. 3. Erzeugnisse

 zur Förderung der geistigen und körperlichen Erziehung, nämlich: a) Schulgebüude,

 Einrichtungen und Möbel; b) Biiehsr, Atlase, Globen u. s. w.; r) Gerithschalteu

für körperliche Ausbildung, einsehliesslich von Spislwaarsn; d) Probennud Illustrationen

der Unterrlchm-Methode in den schönen Künsten, Naturwissenschaften und Naturgeschichte.

IV. Gnrtenhnukunde: Internationale Ausstellungen neuer und seltener Pdsnzen,

sowie von Früchten, Gemiisen, Blumen und Pflanzen, welche Specinlitäten der Zucht

zeigen, sollen in Verbindung mit den obigen Ausstellungen von der GesellechaftGirGartenbsu

 (Roynl Horticultursl Society) abgehalten werden.

In den Clnssen II und Ill dürfen die Producenten Proben von jedem ihrer Fabricste

 ausstellen.

Die einzelnen Gegenstände werden den obigen Clnssen augetheilt werden und fillt

die früher bei Weltausstellungen stettgehebte Unterscheidung in Nationalitäten weg. Ein

Drittel des gesamrnten Ausetsllungsraumes wird indessen ansschliesslich fremden Ausstellern

 reservirt bleiben, wdche von ihren betradenden Regierungen mit Certiiicaten behufs

Zulassung ihrer Ausstellungs-Gegensßnde versehen sein müssen, während die übrigen

zwei Drittel für Erzeugnisse Großbritanniens und Irlands, sowie liir diejenigen ausländischen

 Erzeugnisse bestimmt sind, welche direct eingeschickt und dem Urtheil der für

die britischen Aussteller ernannten Richter unterzogen werden.

Die Sorge der äusssren Ausstattung ihrer Gegenstände wird den Ausstellern abgenommen

 werden, du die Commission die nöthigen Glsskleten etc. kostenfrei beschafft

und die Aufstellung - mit der einzigen Ausnahme von Maschinen -- durch ihre eigenen

Beamten besorgen lässt. Zum Schutze der Interessen der Aussteller sollen Agenten ernannt

 werden; fir etwaige Beschidigungen ist die Commission nicht verantwortlich, wird

aber die grösste Sorgfalt zu deren Vermeidung beobachten.

Jeder Ausetellunge-Gegeustand darf den Preis und muss einen Zettel mit dem bar

sonderen Grunde (Originalität, Billigkeit, Ausgezeichnetheit etc.), weshalb er zur Ausstellung

 geschickt wurde, an sichtbarer Stelle tragen. Unmittelbar nach EröEnung der

Ausstellung sollen Berichte über dieselbe vorbereitet und im Laufe des ersten Monats veröifentlicht

 werden. Jedes fremde Land darf einen ofiiciellen Berichterstatter iir jede

Clssse, in der Erzeugnisse des befreienden Landes ausgestellt sind, accredihiren, damit

er an der Anfertigung den Berichte thoilnehme. Preise werden nicht vertheilt, dafür erhält

jeder Aussteller das Certilicat über die Auszeichnung, zur Ausstellung zugelassen worden

zu sein. Der Katalog wird in englischer Sprache veriißentlicht werden, doch soll es jedem

fremden Lande freistehen, einen Katalog in seiner eigenen Sprache herauszugeben.

Selbstverlag des knie. kön. österreichischen Museums.

Druck von Csrl Gerold'i Sohn in Wien.
            
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