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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe V (1869 / 49)

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Arbeiten" begegnete man Ausstrellungsgegenständen in Menge, welche 
entweder der ersten hätten angereiht, oder - gar nicht ausgestellt werden 
sollen. Die Fayencegefasse und Fliesen von Ferd. Steinbach gehörten 
unter allen Umständen zu den Erzeugnissen des Kunstgewerbes und wir 
begreifen nicht, welche Erwägung die hier beliebte Olassiiicirung veran- 
lasst haben mag. Andere Gegenstände wurden wahrscheinlich unter die 
"gewerblichen" verwiesen, weil sie von technischer Routine aber nicht 
von Geschmack zeugten. Doch gegen dies Princip muss Verwahrung 
eingelegt werden. Die Grenze zwischen Gewerbe und Kunstgewerbe 
darf nicht willkürlich gezogen und nicht nach Belieben hin oder her ge- 
rückt werden. Ein Gegenstand will entwedsr nur den Anforderungen 
der Zweckmässigkeit genügen - dann gehört er in die gewerbliche Ab- 
theilung, oder er macht Anspruch, durch Zeichnung, Färbung, Ornamen- 
tation auch unser Schönheitsgefuhl zu befriedigen - dann muss er unter 
dem Gesichtspunkte der Kleinkunst betrachtet werden. Wird er da nicht 
genügend befunden, so ist er eben misslungen, und es geht nicht an, die 
in der einen Classe durchgefallene Arbeit in der andern wieder zu Ehren 
bringen zu wollen. Ein Stiefel braucht keinen ästhetischen Eindruck zu 
machen, wenn er nur bequem und solid gearbeitet ist; die geschmacks- 
widrige Arbeit eines Meerschaumbildhauers aber ist verwerflich, ob sie 
nun als "gewerbliche" oder als Jmnstgewerbliche" etikettirt wird. 
Vielfältig zeigten sich die Arbeiter dem specifischen Wiener Ge- 
schmack oder den abgeschmackten Launen der Mode vollständig unter- 
worfen. Wo ein Streben nach Besserem sich zu erkennen gab, machte 
sich aber sehr häufig der Mangel ordentlicher Vorbildung bemerklich. 
Nicht allein bei den "Dilettanten", deren Curiositäten ein eigenes Cabinet 
eingeräumt war, also wenn man so sagen darf den "Dilettanten von Pro- 
fession", sondern auch bei den eigentlichen Arbeitern fallt die Neigung 
auf, Dinge zu machen, die sie nicht gelernt haben, Gruppen zu compo- 
niren und plastisch auszuführen, während der Betrelfende sichtlich ausser 
Stande sein würde, einen fremden Entwurf richtig zu copiren. Die 
Leiter des Arbeiterbildungsvereins werden sich ein bleibendes Verdienst 
erwerben, wenn sie in ihren Kreisen die Erkenntniss verbreiten, dass es 
in der Kunst noch viel weniger als im Handwerk Sprünge gibt, und dass 
nicht Meister werden kann, wer nicht Lehrling und Gehilfe gewesen ist. 
Dass dieser letztere Unterschied trotz aller Gewerbefreiheit und aller 
soeialen Bestrebungen noch immer mit grosser Energie aufrecht erhalten 
wird, zeigte gerade diese Ausstellung wieder, welche auch eine eigene 
Abtheilung „Schülerarbeitenu eingerichtet hatte. Schulen, welche nicht 
ausgesprochene Gewerhseh en sind, mit ihren Zeichnungen, Hand- 
arbeiten u. dgl. bei solchen usstellungen zuzulassen, scheint uns über- 
haupt ungerechtfertigt; andererseits glauben wir, dass die Arbeiten sich 
nur durch ihren technischen Charakter und den Grad der Vollendung
	        
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