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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe II (1867 / 24)

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____.______

Conventiou

zur Bdörderung der Reproductionen von Kunstwerken aller Länder

zum Besten der Museen.

Jedes Land in Europa besitzt schöne und eigenthümliche historische

Kunstdenkmsle, welche ohne die geringste Beschädigung der Originale

durch Gypsebguss, Elektrotypie, Photographie u. s. f. leicht nachgebildet

werden können.

a) Die Kenntniss dieser Monumente ist nothwendig für den Fortschritt

 der Künste und die Reproductioneu derselben würden für alle

Museen, welche den Zweck heben, der öEentlichen Belehrung zu dienen,

von hohem Werthe sein.

b) Der Beginn eines Systems zur Reproduction der Kunstwerke ist

von dem South Kensington-Museum in London gemacht worden und

Beispiele desselben sind gegenwärtig in der britischen Abtheilung der

Pariser Weltausstellung exponirt, Proben von französischer, italienischer,

spanischer, pertugiesischer, deutscher, schweizerischer, russischer, indischer,

celtischer und englischer Kunstübung.

o) Für die Entwicklung dieses Verfahrens werden folgende Principien

 angerathen:

1. Jedes Land sollte nach seinen eigenen Anschauungen eine Commission

 bilden, um die für die eigenen Museen wünschenswerthen

Reproductionen sich zu verschaffen.

2. Die Commissioneu der verschiedenen Länder sollten unter einander

 correspondiren und sich gegenseitig Mittheilungen machen

über die Reproduction, welche jede einzelne zu bewerkstelligen

beabsichtigt, damit jedes Land auf seinen Wunsch gegen mässige

Kostenvergütung von den Bemühungen eines anderen ebenfalls

Nutzen ziehen kann.

3. Auch von den bereits angefertigten Reproductionen sollte ein Austausch

 möglichst erleichtert werden, um jedem Museum die von

ihm gewünschten Ohjecte zu verschaffen.

4. Um die Bildung dieser Commissionen in jedem Lande zu befördern

 und die Anfertigung von Reproductionen zu erleichtern,

haben die unterzeichneten Mitglieder der in Europa. regierenden

Familien bei ihrer Zusammenkunft anlässlich der Pariser Weltausstellung

 1867 ihre Zustimmung zu dem Plane und ihren

Wunsch ausgedrückt, seine Durchführung zu unterstützen.

Die nachstehend benannten Fürsten haben bereits die Convention

unterzeichnet:

Grcsshritannien und Irland: Albert Edward, Prinz von Wales.

Alfred, Herzog v. Edinburgh.

Preussen: Friedrich Wilhelm, Kronprinz.
            
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