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Conventiou
zur Bdörderung der Reproductionen von Kunstwerken aller Länder
zum Besten der Museen.
Jedes Land in Europa besitzt schöne und eigenthümliche historische
Kunstdenkmsle, welche ohne die geringste Beschädigung der Originale
durch Gypsebguss, Elektrotypie, Photographie u. s. f. leicht nachgebildet
werden können.
a) Die Kenntniss dieser Monumente ist nothwendig für den Fort-
schritt der Künste und die Reproductioneu derselben würden für alle
Museen, welche den Zweck heben, der öEentlichen Belehrung zu dienen,
von hohem Werthe sein.
b) Der Beginn eines Systems zur Reproduction der Kunstwerke ist
von dem South Kensington-Museum in London gemacht worden und
Beispiele desselben sind gegenwärtig in der britischen Abtheilung der
Pariser Weltausstellung exponirt, Proben von französischer, italienischer,
spanischer, pertugiesischer, deutscher, schweizerischer, russischer, indischer,
celtischer und englischer Kunstübung.
o) Für die Entwicklung dieses Verfahrens werden folgende Prin-
cipien angerathen:
1. Jedes Land sollte nach seinen eigenen Anschauungen eine Com-
mission bilden, um die für die eigenen Museen wünschenswerthen
Reproductionen sich zu verschaffen.
2. Die Commissioneu der verschiedenen Länder sollten unter ein-
ander correspondiren und sich gegenseitig Mittheilungen machen
über die Reproduction, welche jede einzelne zu bewerkstelligen
beabsichtigt, damit jedes Land auf seinen Wunsch gegen mässige
Kostenvergütung von den Bemühungen eines anderen ebenfalls
Nutzen ziehen kann.
3. Auch von den bereits angefertigten Reproductionen sollte ein Aus-
tausch möglichst erleichtert werden, um jedem Museum die von
ihm gewünschten Ohjecte zu verschaffen.
4. Um die Bildung dieser Commissionen in jedem Lande zu beför-
dern und die Anfertigung von Reproductionen zu erleichtern,
haben die unterzeichneten Mitglieder der in Europa. regierenden
Familien bei ihrer Zusammenkunft anlässlich der Pariser Welt-
ausstellung 1867 ihre Zustimmung zu dem Plane und ihren
Wunsch ausgedrückt, seine Durchführung zu unterstützen.
Die nachstehend benannten Fürsten haben bereits die Convention
unterzeichnet:
Grcsshritannien und Irland: Albert Edward, Prinz von Wales.
Alfred, Herzog v. Edinburgh.
Preussen: Friedrich Wilhelm, Kronprinz.