Diese Zweige sind: 1. die Baukunst, 2. die Bildhauerei, 3. das
Zeichnen und Malen.
E 2.
Die Kunstgewerbeschule zerfallt demnach:
a) in drei Fachschulen für Baukunst, Bildhauerei sowie
für das Zeichnen und Malen; zu ihnen tritt
b) eine Vorbereitungsschule.
5 3.
Die Vorbereitungsschule hat die Aufgabe, bei mangelhader
Vorbildung jene Fertigkeit im Zeichnen zu gewähren, welche zu erfolge
reicher Benützung des Unterrichtes in den Fachschulen nöthig erscheint.
Q 4.
Die Thätigkeit der Fach schulen findet gegenüber der eigentlichen
Kunst ihre Begrenzung durch die der Anstalt gestellte Aufgabe, dem
Bedürfnisse der Kunatgewerbe nach künstlerisch gebildeten Kräften zu
entsprechen.
g 5.
Die Fachschule für Baukunst umfasst daher die Lehre vom
architektonischen Styl und den architektonischen Formen im Allgemeinen,
im Besonderen aber ihre Anwendung auf die Baugewerbe, welche es mit
künstlerischen Formen zu thun haben, also vorzüglich auf Bautischlerei,
auf Möbelfabrication, auf die Fabricaüon von Oefen und Kaminen, über-
haupt ihre Anwendung auf die Ausstattung des Hauses und der Kirche,
soweit sie hier in Frage kommt.
g e.
Die Fachschule für Bildhauer hat die technische Fertigkeit
im Modelliren und Bossiren sowohl iiguraler wie ornalnentaler Gegen-
stände zu gewähren und zwar in ihrer Verwendung für die entsprechen-
den Gewerbe, als da beispielsweise sind: Goldschmiedekunst, Gefassbild-
nerei in Metall, Thon, Glas, Stuccaturarbeiten, Steinmetzarbeiten u. s. w.
Auch soll jenen Zöglingen, welche sich der Holzschnitzerei widmen, die
nöthige Anleitung ertheilt werden.
57.
Die Fachschule für Zeichnen und Malen hat in ihrer gewerb- 1
liehen Richtung die gesaxnmte malerische Flächenverziernng, ebenso die
iigurale wie die ornamentale, zum Gegenstande. Die Gewerbe, auf welche
sie sich bezieht, sind beispielsweise die Wanddecorstion, die Zeichnung
der Malerei auf Glas und Porcellan, für Email und Mosaiken; sie umfasst
das grosse Gebiet der Ornamentation aller gewebten Steife u. s. w.
ä 8.
Hiernach sind die H a n p tgc g e n s tä n d e des Unterrichtes , welche
auf die Fachschulen zu vertheilen sind, die folgenden: