MAK

Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe III (1867 / 25)

 
Architektur und architektonisches Zeichnen, 
Zeichnen nach Modellen, 
Zeichnen nach Antiken, 
Malen iigürlicber Gegenstände, 
Zeichnen und Malen von Flachenornamenten nebst Blumenmalerei, 
-Modelliren, 
Bossiren, 
Holzschnitzerei, 
Uebung in Erfindung und Modellirung kunstgewcrblicher Gegen- 
stande. 
Falls sich mit der Zeit das Bedürfniss herausstellt, kann die Zahl 
dieser Hauptfächer durch Specialcurse erweitert werden. 
ä 9. 
Die Nebenfächer zerfallen: 
a) in solche, worüber an der Kunstgewerbeschule durch bestimmte 
Doeenten Vorträge gehalten werden u. z. alljährlich Perspective 
und Schattenconstruction und in jedem zweiten Jahre Anatomie; 
b) in solche, welche für die vielfachen und tbeilweise wechselnden 
Bedürfnisse der Kunstgewerbeschule am Museum gehalten werden 
u. z. wenn möglich im dreijährigen Turnus. Diese Gegenstände 
sind: die Lehre von den Kunststylen, Knnstterminologie und 
Kunstgeschichte, Geschichte der Industrie und Kunstindustrie oder 
einzelner Zweige derselben in Verbindung mit Volkswirthschafts- 
lehre, Farbenlehre und Farbenchemie; die Lehre von den in den 
Gewerben gebrauchten Materialien und ihrer technischen Bear- 
beitung. 
Diese Lehrgegenstände gelten (im Allgemeinen) für jeden Schüler 
der Anstalt als obligat. Die Bestimmung ihrer Reihenfolge, ihrer Dauer 
und Stundenzahl. die Wahl der jedesmaligen Docenten für dieselben wird 
mit Beirath des Aufsichtsrathes vom Directorium des Museums bestimmt. 
ä 10. 
PWFPPMPPÖNP 
Als Lehrmittel dienen: 
1. die Anschaifungen der Anstalt selbst, für welche ein jährliches 
Pauschale zur Verfügung ausgesetzt wird; 
2. die Sammlungen des k. k. österr. Museums fir Kunst und In- 
dustrie. Die Anscbaßungen von dem erwähnten Pauschale geschehen 
durch das Lehrercollegium nach Genehmigung des Aufsichtsrathes. 
5 11. 
Zum Eintritt in die Vorbereitungsscbule ist erforderlich: 
u) der Nachweis über die beendeten Studien eines Uutergymnasiums, 
eines Realgymnasiums oder einer Unterrealschule, oder 
b) der Nachweis über den Besuch einer Zeichenschule und in der 
Regel über das zurückgelegte 14. Lebensjahr, und
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.