Architektur und architektonisches Zeichnen,
Zeichnen nach Modellen,
Zeichnen nach Antiken,
Malen iigürlicber Gegenstände,
Zeichnen und Malen von Flachenornamenten nebst Blumenmalerei,
-Modelliren,
Bossiren,
Holzschnitzerei,
Uebung in Erfindung und Modellirung kunstgewcrblicher Gegen-
stande.
Falls sich mit der Zeit das Bedürfniss herausstellt, kann die Zahl
dieser Hauptfächer durch Specialcurse erweitert werden.
ä 9.
Die Nebenfächer zerfallen:
a) in solche, worüber an der Kunstgewerbeschule durch bestimmte
Doeenten Vorträge gehalten werden u. z. alljährlich Perspective
und Schattenconstruction und in jedem zweiten Jahre Anatomie;
b) in solche, welche für die vielfachen und tbeilweise wechselnden
Bedürfnisse der Kunstgewerbeschule am Museum gehalten werden
u. z. wenn möglich im dreijährigen Turnus. Diese Gegenstände
sind: die Lehre von den Kunststylen, Knnstterminologie und
Kunstgeschichte, Geschichte der Industrie und Kunstindustrie oder
einzelner Zweige derselben in Verbindung mit Volkswirthschafts-
lehre, Farbenlehre und Farbenchemie; die Lehre von den in den
Gewerben gebrauchten Materialien und ihrer technischen Bear-
beitung.
Diese Lehrgegenstände gelten (im Allgemeinen) für jeden Schüler
der Anstalt als obligat. Die Bestimmung ihrer Reihenfolge, ihrer Dauer
und Stundenzahl. die Wahl der jedesmaligen Docenten für dieselben wird
mit Beirath des Aufsichtsrathes vom Directorium des Museums bestimmt.
ä 10.
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Als Lehrmittel dienen:
1. die Anschaifungen der Anstalt selbst, für welche ein jährliches
Pauschale zur Verfügung ausgesetzt wird;
2. die Sammlungen des k. k. österr. Museums fir Kunst und In-
dustrie. Die Anscbaßungen von dem erwähnten Pauschale geschehen
durch das Lehrercollegium nach Genehmigung des Aufsichtsrathes.
5 11.
Zum Eintritt in die Vorbereitungsscbule ist erforderlich:
u) der Nachweis über die beendeten Studien eines Uutergymnasiums,
eines Realgymnasiums oder einer Unterrealschule, oder
b) der Nachweis über den Besuch einer Zeichenschule und in der
Regel über das zurückgelegte 14. Lebensjahr, und