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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe III (1867 / 25)

Der Gehalt des Professors für Frcihandzeichnen beträgt 1000 B. mit

dem Vorrückungsrechte in 1200 H. und 1400 H. nach zehn- und zwanzigjähriger

 an der Kunstgewerbeschule zugebrachter Dienstzeit.

Die vier Professoren der Fachschulen erhalten einen Gehalt von

1600 H. mit dem Vorrückungsreehte zu 1800 i]. und 2000 d. nach zehnund

 zwanzigjahriger Dienstzeit an der Anstalt. '

Sämmtliche iiinf Professoren erhalten ein Quartiergeld von je 200 fl.

Hervorragenden Künstlern, welche an die Anstalt berufen werden,

kann auch ein höherer Gehalt bewilligt werden. _

Die Remuneration fir die ä 9 Punktv a) aufgeführten Vorlesungen

wird jedesmal über Vorschlag des Aufsichtsrathes durch das Unterrichtsministerium

 bestimmt.

5 20.

Die Leitung der Anstalt führt einer der Professoren der Fachschulen

auf die Dauer von zwei Jahren als Director; er wird auf Vorschlag

des Aufsichtsrathes vom Unterrichtsminister bestimmt und erhält fiir seine

Amtsleistung eine jährliche Remuneration von 300 d.

Bezüglich der zu benützenden Sammlungen des k. k. österreichischen

 Museums hat er sich mit dem Director desselben ins Einvernehmen

zu setzen.

Die auf diesem Wege der Schule anvertrauten Unterrichtsgegenstände

 sind seiner speoiellen Ueberwachung anheimgegeben und er hat

für die unversehrte Rückgabe derselben obzusorgen.

ä 21.

Mit der Ueberwachung der Schule wird ein A u fsi c h t s r a t h betraut.

 Dieser besteht aus dem Director des k. k. Museums für Kunst

und Industrie, aus drei dem Curatorium der genannten Anstalt angehörigen

 Männern der Kunst und Wissenschaft, welche der Protector derselben

ernennt, und aus einem Mitglieds der Handels- und Gewerbekammer von

Wien, welches von derselben erwählt wird. '

Der Director des Museums Hihrt den Vorsitz. Die übrigen Mitglieder

 werden auf drei Jahre ernannt, resp. erwählt.

Die Aufgabe des Anfsichtsrathes, soweit sie nicht schon im Vorhergehenden

 bestimmt ist (Q5 9, 10, 16, 18, 20), besteht in der Beaufsichtigung

 der Schule in ihrem inneren und äusseren Leben; er hat in Allem,

was dem Gedeihen der Schule förderlich sein kann, die Initiative zu ergreifen

 und darauf bezügliche Anträge an das Ministerium zu richten,

überhaupt dem Ministerium in der Leitung der Anstalt mit Rath und That

beizustehen. Die Protokolle des Lehrkörpers leitet der Vorstand des Aufsichtsrathes

 an das Ministerium.

Etwaige Anträge des Lehrkörpers werden im Anfsichtsrath besprochen

 und gehen von diesem mit einem Gutachten begleitet an das Ministerixim.


            
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