MAK

Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe III (1867 / 25)

Der Gehalt des Professors für Frcihandzeichnen beträgt 1000 B. mit 
dem Vorrückungsrechte in 1200 H. und 1400 H. nach zehn- und zwanzig- 
jähriger an der Kunstgewerbeschule zugebrachter Dienstzeit. 
Die vier Professoren der Fachschulen erhalten einen Gehalt von 
1600 H. mit dem Vorrückungsreehte zu 1800 i]. und 2000 d. nach zehn- 
und zwanzigjahriger Dienstzeit an der Anstalt. ' 
Sämmtliche iiinf Professoren erhalten ein Quartiergeld von je 200 fl. 
Hervorragenden Künstlern, welche an die Anstalt berufen werden, 
kann auch ein höherer Gehalt bewilligt werden. _ 
Die Remuneration fir die ä 9 Punktv a) aufgeführten Vorlesungen 
wird jedesmal über Vorschlag des Aufsichtsrathes durch das Unterrichts- 
ministerium bestimmt. 
5 20. 
Die Leitung der Anstalt führt einer der Professoren der Fachschulen 
auf die Dauer von zwei Jahren als Director; er wird auf Vorschlag 
des Aufsichtsrathes vom Unterrichtsminister bestimmt und erhält fiir seine 
Amtsleistung eine jährliche Remuneration von 300 d. 
Bezüglich der zu benützenden Sammlungen des k. k. österreichi- 
schen Museums hat er sich mit dem Director desselben ins Einvernehmen 
zu setzen. 
Die auf diesem Wege der Schule anvertrauten Unterrichtsgegen- 
stände sind seiner speoiellen Ueberwachung anheimgegeben und er hat 
für die unversehrte Rückgabe derselben obzusorgen. 
ä 21. 
Mit der Ueberwachung der Schule wird ein A u fsi c h t s r a t h be- 
traut. Dieser besteht aus dem Director des k. k. Museums für Kunst 
und Industrie, aus drei dem Curatorium der genannten Anstalt angehöri- 
gen Männern der Kunst und Wissenschaft, welche der Protector derselben 
ernennt, und aus einem Mitglieds der Handels- und Gewerbekammer von 
Wien, welches von derselben erwählt wird. ' 
Der Director des Museums Hihrt den Vorsitz. Die übrigen Mit- 
glieder werden auf drei Jahre ernannt, resp. erwählt. 
Die Aufgabe des Anfsichtsrathes, soweit sie nicht schon im Vorher- 
gehenden bestimmt ist (Q5 9, 10, 16, 18, 20), besteht in der Beaufsichti- 
gung der Schule in ihrem inneren und äusseren Leben; er hat in Allem, 
was dem Gedeihen der Schule förderlich sein kann, die Initiative zu er- 
greifen und darauf bezügliche Anträge an das Ministerium zu richten, 
überhaupt dem Ministerium in der Leitung der Anstalt mit Rath und That 
beizustehen. Die Protokolle des Lehrkörpers leitet der Vorstand des Auf- 
sichtsrathes an das Ministerium. 
Etwaige Anträge des Lehrkörpers werden im Anfsichtsrath bespro- 
chen und gehen von diesem mit einem Gutachten begleitet an das Mi- 
nisterixim.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.