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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe V (1869 / 50)

Gegenwärtig befinden sich an dieser Schule zwei selbständige Ateliers;

 an der Spitze jedes Ateliers steht ein Professor als Chef, von denen

der eine, Architekt der Stadt Paris, Hr. Simonet und der andere Hr.

Tbierry-Legrange ist. Beim Eintritt in die Schule wählt sich der Zögling

 ein Atelier und arbeitet in demselben selbständig dasjenige, was

Gegenstand einer Ateliersarbeit ist. In} dem Atelier ist er vollständig

frei; er vertheilt und benützt seine Zeit wie er glaubt, den Anforderungen

des Unterrichtes nachkommen zu können; er benützt nach seinem Gutdünken

 die Rathschläge des Chefs des Ateliers und bedient sich jener

wissenschaftlichen und künstlerischen Behelfe, welche in der Bibliothek

und in den Sammlungen der Schule vorhanden sind.

Mit dem Eintritt in das Atelier erötfnet sich dem Schüler die künstlerische

 Laufbahn; er beginnt zugleich mit selbständigen künstlerischen

Arbeiten. Um diese regeln zu können, wird von Moment zu Moment

jeder Schule eine Aufgabe in Form eines Concurses gestellt. Die Anfgaben

 sind natürlich sehr einfache für den Zögling, der eben in die

Schule eintritt, sie werden schwieriger und complicirter, je weiter der

Zögling vorgeschritten ist.

Durch das System der Concurse gewöhnt sich der junge Mann an

ein selbständiges künstlerisches Schaffen, durch ein System von Prüfungen

 überzeugt sich die Schule von dem Masse der theoretischen Kenntnisse,

 welche er sich erworben hat.

Ausser diesem Atelier-Unterrichte wird noch Unterricht im Zeichnen

und Modelliren ertheilt von einem Professor, Lecoq de Boisbaudeau, und

zwei Adjuncten. Der Zeichenunterricht umfasst alle Arten der Zeichnungen

nach Vorlagen, nach dem Modelle, nach der Natur und das Modelliren.

Der Unterricht in dieser Schule dauert drei Jahre, und zwar vom

10. November des einen Jahres bis 10. August des nächsten in der Schule

selbst, und in der Zwischenzeit durch die Thätigkeit des Zöglings in

den Vacanzen. Aller Unterricht ist obligatorisch. Der Unterricht in der

Schule dauert von halb neun Uhr Morgens bis halb tiinf Uhr Abends.

Die Thätigkeit des Zöglings in den Vacanzen ist in sehr verständiger

 Weise geregelt. Während dieser Zeit ist zwar der Zögling sich

selbst überlassen, aber er muss in einer Weise tbätig sein, die mit den

Zwecken der Schule in Einklang steht. Ein unh estimmtes Herumscbweifen

 während der Zeit ist nicht gestattet. Er ist verpflichtet, nach den

Ferien eine Originalarbeit mitzubringen. die sich mit einem Gegenstands

beschäftigt, der sich auf Architektur bezieht; es können dies Skizzen

und Zeichnungen sein nach der Natur, Aufnahmen oder Restaurationen

von Gebäuden, oder Denkscbriften, die ausgearbeitet werden. Die hervorragenderen

 Zöglinge wählen sich in der Regel irgend ein Monument,

das sie vollständig aufnehmen, nach Massgabe ihrer Kenntnisse und Zeit

restauriren und mit einer erläuternden Denkschrift begleiten. In der Wahl
            
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