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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe V (1869 / 50)

des Objectes ist der Schüler vollständig Herr seiner Neigung. Die ge-' 
machten Aufnahmen werden am Ende des Jahres ausgestellt, sie he- 
stimmen den Rang des Zöglings bei der Aufnahme in einen höheren 
Jahrgang. 
Am Ende des dritten Studienjahres werden diejenigen der Eleven, 
welche allen Anforderungen des Unterrichtes während der drei Jahre 
entsprochen haben, zu" dem allgemeinen Concurse zugelassen, um das 
Abgangzeugniss, das Diplom, zu erhalten. 
Das Programm dieses Concnrses ist von einer Commission redigirt, 
die aus den Professoren der Ateliers, dem Professor der Theorie der Ar- 
chitektur, dem Professor der vergleichenden Geschichte der Architektur 
und dem Director der Schule besteht. Der Concurs dauert fünfzig Tage; 
er beginnt am 15. Juni. Die während der Zeit ausgearbeiteten Projecte 
können von Denkschriften begleitet sein, welche das Project erläutern. 
Die Arbeit, die er macht, ist keine Clansurarbeit; er kann während der 
Zeit den Rath hören von wem er will. wie jeder selbständige Künstler. 
Am Ende der drei Monate werden die Arbeiten durch drei Tage öffent- 
lich ausgestellt und dann durch eine Jury geprüft. Dieselbe besteht zum 
mindesten aus fünf Mitgliedern aus der Reihe der Professoren und einigen 
hervorragenden selbständigen Architekten. 
Die Jury ist üifentlich; jeder Concurrent wird vorgerufen, sein Pro' 
ject zu erklären und zu vertheidigen. Wir haben einer solchen Jury- 
Sitzung beigewohnt und waren gleichmässig erfreut über den Tact der 
Mitglieder der Jury, welche die Fragen stellten, als über die Art und 
Weise, wie die Concurrenten dieselben beantworteten. Die Jury classi- 
ficirt die Ccncnrrenten und übergibt die Classification dem Director und 
dem Conseil der Schule, welche dann mit Rücksicht auf die Classiiication 
des letzten Jahrganges das Diplom ausfertigen." Derjenige Zögling, wel- 
cher kein Diplom erhält, kann an dem Concurse des nächsten Jahres 
wieder theilnehmen. 
Zu dieser Schule können Inländer wie Ausländer zugelassen werden. 
Der Preis des Unterrichtes betragt jährlich 850 Francs, welche in vier 
Raten bezahlt werden. Ausscrdem werden 40 Frcs. für Abnützung der 
Gegenstände eingelegt, die der Schüler bei seinem Austritte zurückerhält, 
wenn der Schule kein Schaden durch seine Schuld erwachsen ist. 
Diejenigen, welche in die Schule eintreten wollen, haben eine Auf- 
nahmsprüfung zu machen, die in den Reglements genan vorgezeichnet 
ist. Die Aufnahmeprüfung kann in Paris oder in den Departements ge- 
macht werden; sie besteht in einer Zeichnung nach einem ornamentalen 
Basrelief, einer Zeichnung eines Gebäudes auf einem cotirten Üroquis, 
einer schriftlichen Composition und einer mündlichen Prüfung aus der 
Algebra und Geometrie, den Elementen der descriptiven Geometrie und 
der Geographie. Die Zahl der Zöglinge ist gegenwärtig beiläufig fünfzig.
	        
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