399
Den P. T. Ausstellern eröffnet sich damit die Vergünstigung, noch
geraume Zeit an den Ausstellungsstücken arbeiten zu können, und
zugleich dürfte die Dauer der Ausstellung während der Weihnachts-
und Neujebrszeit von praktischem Werthe sein.
Die unterzeichnete Direction erlaubt sich nun folgende Puncte Ihrer
Beachtung zu empfehlen:
1. Die Uehernahme der Ausstellungsgegenstände erfolgt im neuen
Museumsgebäude in der Zeit vom l. bis 15. October.
Unmittelbar nach dem 15. October beginnt die Jury ihre Thätigkeit.
2. Vierzehn Tage nach Schluss der Ausstellung müssen die Ausstellungs-
säle geräumt sein, damit die Sammlungen des Museums in diese
iibersiedeln können.
3. Den Sendungen muss bebnfs rechtzeitiger und genauer Herstellung
des Katalogs Factura in zweifacher Anzahl beigefügt sein.
4. Die Kosten der Aufstellung, Decorirung u. s. w. haben die Aus-
steller zu tragen. Der Gleichmäßigkeit halber übernimmt das Museum
die Herstellung der nothwendigen Tische zu den mässigsten Preisen.
5. Den Frachtsatz von 1 kr. pr. Ctr. und Meile haben für Ausstellungs-
güter zugestanden die
Aussig-Teplitzer Bahn,
Böhmische Nordbahn,
„ Westbahn,
Buschtiehruder Bahn,
Galizische Karl-Ludwigsbabn,
Graz-Köliacher Bahn,
Kaiser Ferdinands-Nordbahn,
Kaiser Franz-Josefsbabn,
Kaiserin Eliszbetb-Westbabn,
Kronprinz Rudolfsbahn, '
Lemberg-Czernowitzer Bahn,
Mährisch-schlesische Nordbabn,
Oesterreicbiscbe Nordwestbahn,
„ Staats-Eisenbahn,
Siidnorddeutsche Verbindungsbahn,
Turneu-Kralup-Prager Eisenbahn.
Wir werden unter den veränderten Verhältnissen diese Vergünstigung
von allen genannten Bahnen üir die Zeit vom 15. September 1871 bis
15. Februar 1872 erbitten. Sollte in einem oder dem anderen Falle eine
abweichende Bestimmung über die Dauer erfolgen, so wird sie Ihnen
selbstverständlich gemeldet werden.
Um die Frachtermässigung geniessen zu können, wollen Sie sich
des beifolgenden Begleimcheines bedienen.
Die Direetion des k. k. Oesterr. Iuuunu
üir Kunst und Industrie.