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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe VI (1871 / 69)

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Den P. T. Ausstellern eröffnet sich damit die Vergünstigung, noch

geraume Zeit an den Ausstellungsstücken arbeiten zu können, und

zugleich dürfte die Dauer der Ausstellung während der Weihnachtsund

 Neujebrszeit von praktischem Werthe sein.

Die unterzeichnete Direction erlaubt sich nun folgende Puncte Ihrer

Beachtung zu empfehlen:

1. Die Uehernahme der Ausstellungsgegenstände erfolgt im neuen

Museumsgebäude in der Zeit vom l. bis 15. October.

Unmittelbar nach dem 15. October beginnt die Jury ihre Thätigkeit.

2. Vierzehn Tage nach Schluss der Ausstellung müssen die Ausstellungssäle

 geräumt sein, damit die Sammlungen des Museums in diese

iibersiedeln können.

3. Den Sendungen muss bebnfs rechtzeitiger und genauer Herstellung

des Katalogs Factura in zweifacher Anzahl beigefügt sein.

4. Die Kosten der Aufstellung, Decorirung u. s. w. haben die Aussteller

 zu tragen. Der Gleichmäßigkeit halber übernimmt das Museum

die Herstellung der nothwendigen Tische zu den mässigsten Preisen.

5. Den Frachtsatz von 1 kr. pr. Ctr. und Meile haben für Ausstellungsgüter

 zugestanden die

Aussig-Teplitzer Bahn,

Böhmische Nordbahn,

„ Westbahn,

Buschtiehruder Bahn,

Galizische Karl-Ludwigsbabn,

Graz-Köliacher Bahn,

Kaiser Ferdinands-Nordbahn,

Kaiser Franz-Josefsbabn,

Kaiserin Eliszbetb-Westbabn,

Kronprinz Rudolfsbahn, '

Lemberg-Czernowitzer Bahn,

Mährisch-schlesische Nordbabn,

Oesterreicbiscbe Nordwestbahn,

„ Staats-Eisenbahn,

Siidnorddeutsche Verbindungsbahn,

Turneu-Kralup-Prager Eisenbahn.

Wir werden unter den veränderten Verhältnissen diese Vergünstigung

von allen genannten Bahnen üir die Zeit vom 15. September 1871 bis

15. Februar 1872 erbitten. Sollte in einem oder dem anderen Falle eine

abweichende Bestimmung über die Dauer erfolgen, so wird sie Ihnen

selbstverständlich gemeldet werden.

Um die Frachtermässigung geniessen zu können, wollen Sie sich

des beifolgenden Begleimcheines bedienen.

Die Direetion des k. k. Oesterr. Iuuunu

üir Kunst und Industrie.
            
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