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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe VI (1871 / 64)

313

I s. s.

Abgesehen "von der Prüfung der Gegenstände vor der Aufnahme findet keine

weitere Beurtheilung statt, wie auch keinerlei Vertbeilnng von Prämien

'oder Preisen. Den Ausstellern ist es aber gestattet, die Verkaufspreise der ausgestellten

 Gegenstände bei denselben uuzuheften und sidx durch Agenten vertraten zu

lassen. Für jene Aussteller, welche keine besonderen Vertreter haben, ertbeilt das Ausstellungsbureau

 die allfällig begehrten Ansküntic.

S. 6.

Die Aussteller haben für den ihnen zugetheilten Ausstellnngsraum keinerlei

Platzg-eld oder irgendwie benannte Gebühren zu entrichten, sie sind aber selbstverständlich

 verpdichtet, für ihre zur Ausstellung gebrachten Gegenstände die Kosten des

Hin- und Riicktransportes, sowie die des Arrangementes selbst zu besorgen.

Diejenigen neuen Kästen und Pulte, welche bis zur Eröffnung der Ausstellung

für des neue Museum angefertigt seln werden, stellt die Direction des Museums, scweit

 sie nach ihrer Beschaffenheit passend erscheinen, bereltwilllgst den Ausstellern auf

ihren Wunsch zur Verfügung.

Die Regel ist natürlich, dass die Aussteller selbst für das Mobiliar

Sorge tragen, nur ausnahmsweise kann die Anstalt aushelfen. Ebenso

selbstverständlich müssen derartige Wünsche, welche dem Museum zuerst

bekannt gegeben werden, auch zuerst berücksichtigt werden, und Aussteller,

 welche etwa stillschweigend auf die Benützung der Kästen des

' Museums rechnen wollten, würden es sich selbst zuzuschreiben haben, wenn

im entscheidenden Augenblicke keine Möbel für sie zur Verfügung wären.

Aussteller, welche eigene Kästen anfertigen Lassen, werden ersucht,

die Zeichnungen und Maasse derselben vorher an die Museums-Direction

einzusenden, damit diese etwaige Anstände rechtzeitig zur Sprache

bringen könne.

Ferner wiederholen wir noch einmal das in den "Erläuterungen

zum P r o g r a n: m" über die Gebietsbestimmung der Kunstindustrie

Gesagte:

„Die Grenze zwischen der Kunst und Industrie, wo die Eine aufhört,

 die andere anfängt, ist unendlich schwer zu ziehen und existirt

auch eigentlich gar nicht. Halten wir aber theoretisch beide Begriife in

ihrer möglichsten Trennung auseinander, so finden wir, dass der eine,

die Kunst, das Schöne für sich ohne alle Nebenrücksicbten verfolgt, der

andere, die Industrie, den Nutzen, den Gebrauch. eine Zweckbestimmung

zur Grundlage hat. In dem Begriff "Kunstindustrie" tritt nun beides i

zusammen, das Schöne verbindet sich mit dem Nützlichen, mit dem

Zweckdienlichen, mit dem, was wirklich gebraucht wird oder mindestens

den Schein des Brauchbaren an sich trägt. In dieser Verbindung liegt

das Wesentliche. Irgend ein Gegenstand des Gebrauches, ein Topf, ein

Instrument, ein Werkstück, das sein Verfertiger hat zugleich verschönern

wollen, indem er ihm eine von dem blos Zweckdienlichen abweichende,

für das Auge wohlgefallige Gestalt gegeben oder ihm eine von dem

Standpunkte der Zweckmäßigkeit überflüssige Verzierung angehängt hat,

es ist dadurch in das Gebiet der Kunstindustrie gerückt, es ist ßladurch

ein kunstindustrieller Gegenstand geworden.
            
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