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Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe VIII (1873 / 89)

Mitthailunuau das k.  Ilestßrraißh. Museums

KUNST UND INDUSTRIE.

(Monatschrift für Kunst und Kunstgewerbe.)

Am i. eines jeden Monats erscheint eine Nummer. - Abonnementspreis per Jahr fl. 4.-Redacteur

 Bruno Bueher. Expedition von C. Gernldk Sohn.

Man abonnirt im Museum, bei Gerold d: Camp, durch die Postanstalten, sowie durch

alle Buch- und Kunsthandlungen.

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Nr, 89, WIEN, r. FEBRUAR 1873. VIII, Jahrg.



hüllt: Du lnltilut der (Jommißaires-Prieetm. - Ueber Metalle und Farbstoffe bei den Aegyptern._-Anutellnn

 von Handzeichnungeu und Aquarellen von Wiener Künstlern. - Vorlesungen llTl

Oeuterr. ueeiun. - Bücher-Revue. - Journal-Revue. - Kleinere Mittheilnngen. - Fortsetzung

des Bibliothekskatalogee. - Verzeichnis: der im Oeterr. Museum känfiichen Gypsabgiisse.

Das Institut der Gommissalres-Prisaura.

Wir verdanken die nachfolgenden Zeilen den Mittheilungen des

österr. Generalconsuls in Paris, der über eine vom Director des Museums

an ihn gestellte Anfrage ebenso eingehend als sachkundig berichtet hat.

Die Grundlage des französischen Instituts der Cornmissaires-Priseurs,

so schreibt Herr v. Walcher, mit welchem unser österreichisches Institut

der beeideten Schätzmeister Aehnlichkeit hat, bilden Gesetze aus dem

Anfange dieses Jahrhunderts.

Der Motivenbericht zu dem Gesetze vom 18. März 180i enthält die

Gründe der Nothwendigkeit und Nützlichkeit, welche für die Wiedereinführung

 der Commissaires-Priseurs zur Regelung ödentlicher Verkäufe

beweglicher Gegenstände und zur Hintanhaltung der Uebervortheilung

der Interessenten entschieden haben.

OeEentliche Licitationen können hiernach in Paris und in den Provinzen

 nur durch den Commissaire-Priseur vorgenommen werden, er ist

ein von der Executivgewalt ernannter öffentlicher Functionär, daher eine

Vertrauensperson und leistet als solcher den Eid vor dem Civiltribunal,

nachdem er eine Caution von xo.ooo Francs erlegt hat; seine Amtsführung

wird durch" einen Regierungs-Commissär controlirt, während die Kammer

der Commissaire-Priseurs die Disciplinaraufsicht über ihre Mitglieder führt,

vor welcher auch Reclamationen der Verkäufer und Käufer gegen den

Gommissair-Priseur im gütlichen Wege ausgetragen werden können; ist

ein Ausgleich nicht möglich, so bleibt dem Reclamanten der Weg bei

dem Civiltribunal, nach Umständen bei der Strafbehörde oifen.

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