sprechen, die Vertreter der Kunstwissenschaft zeitweilig zu versammeln,
um in ähnlicher Weise, wie dies in anderen gelehrten Kreisen üblich ist,
die gemeinsamen Fachinteressen zu berathen und durch persönliche An-
näherung der Berufsgenossen dem wissenschaftlichen Leben förderlich
zu sein.
Die Weltausstellung, welche wohl ohnedies die meisten unserer
Collegen im Laufe der nächsten Monate nach Wien führen wird, bot den
Unterzeichneten den Anlass, dem lange gehegten Gedanken Wirklichkeit
zu verleihen, und sie beehren sich hiermit, Sie, geehrter Herr, zur Theil-
nahme an diesem ersten kunstwissenschaftlichen Congress er-
gebenst einzuladen.
Der Congress findet in den Tagen vom I. bis 3. September im
k. k. Oesterr. Museum zu Wien, Stubenring Nr. 5, statt und wird sich
mit der Erörterung nachstehend bezeichneter kunstwissenschaftlicher Ge-
genstände, sowie mifder Discussion über diejenigen Anträge beschäftigen,
welche in Folge dieser Einladung von den geehrten Besuchern des Con-
gresses bei dem unterzeichneten Comite bis längstens l. August d. J.
eingereicht und von demselben auf die Tagesordnung gesetzt worden sind.
Nicht auf der Tagesordnung befindliche Gegenstände, so weit sie nicht
etwa rein formeller, die Geschäftssngelegenheiten des Congresses berüh-
render Natur sind, bleiben von der Discussion ausgeschlossen.
Die Debatte wird in deutscher Sprache geführt, ohne dass jedoch
dem Präsidium das Recht benommen wäre, auch Vorträge in fremden
Sprachen zuzulassen. '
Zur Theilnahme an den Verhandlungen des Congresses sind alle
Diejenigen berechtigt, welche sich entweder als Kunsthistoriker oder
sonstwieltheoretisch mit der Kunst beschäftigen und sei es persönlich ein-
geladen, sei es bei dem unterzeichneten Comite angemeldet werden sind.
Als zu erörternde Hauptgegenstände der Tagesordnung beehrt sich
das Cohgite die nachfolgenden aufzuführen:
I. Die Anforderungen der Kunstwissenschaft an die Anordnung,
Katalogisirung und Verwaltung der Museen.
ll. Die Conservirung von Kunstwerken (Gemälden, öffentlichen Denk-
mälern, kirchlichen Kunstgegenständen, Miniaturen, Handzeichnungen etc.).
lll. Der kunstgeschichtliche Unterricht an Hoch- und Mittelschulen.
IV. Gründung eines Repertoriums der Kunstwissenschaft und Anlage
eines kunstgeschichtlichen Regestenwerkes.
V. Reproductionen von Kunstwerken und deren Verbreitung im ln-
teresse der Museen und des Kunstunterrichtes.
Die Namen der geehrten Congressmitglieder, welche über diese
Gegenstände Vorträge halten werden, werden mit der Tagesordnung
bekannt gemacht. Ueber die Verhandlungen werden stenographisch auf-
genommene und vom Präsidium redigirte Berichte in den Druck gegeben.