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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe VIII (1873 / 94)

sprechen, die Vertreter der Kunstwissenschaft zeitweilig zu versammeln,

um in ähnlicher Weise, wie dies in anderen gelehrten Kreisen üblich ist,

die gemeinsamen Fachinteressen zu berathen und durch persönliche Annäherung

 der Berufsgenossen dem wissenschaftlichen Leben förderlich

zu sein.

Die Weltausstellung, welche wohl ohnedies die meisten unserer

Collegen im Laufe der nächsten Monate nach Wien führen wird, bot den

Unterzeichneten den Anlass, dem lange gehegten Gedanken Wirklichkeit

zu verleihen, und sie beehren sich hiermit, Sie, geehrter Herr, zur Theilnahme

 an diesem ersten kunstwissenschaftlichen Congress ergebenst

 einzuladen.

Der Congress findet in den Tagen vom I. bis 3. September im

k. k. Oesterr. Museum zu Wien, Stubenring Nr. 5, statt und wird sich

mit der Erörterung nachstehend bezeichneter kunstwissenschaftlicher Gegenstände,

 sowie mifder Discussion über diejenigen Anträge beschäftigen,

welche in Folge dieser Einladung von den geehrten Besuchern des Congresses

 bei dem unterzeichneten Comite bis längstens l. August d. J.

eingereicht und von demselben auf die Tagesordnung gesetzt worden sind.

Nicht auf der Tagesordnung befindliche Gegenstände, so weit sie nicht

etwa rein formeller, die Geschäftssngelegenheiten des Congresses berührender

 Natur sind, bleiben von der Discussion ausgeschlossen.

Die Debatte wird in deutscher Sprache geführt, ohne dass jedoch

dem Präsidium das Recht benommen wäre, auch Vorträge in fremden

Sprachen zuzulassen. '

Zur Theilnahme an den Verhandlungen des Congresses sind alle

Diejenigen berechtigt, welche sich entweder als Kunsthistoriker oder

sonstwieltheoretisch mit der Kunst beschäftigen und sei es persönlich eingeladen,

 sei es bei dem unterzeichneten Comite angemeldet werden sind.

Als zu erörternde Hauptgegenstände der Tagesordnung beehrt sich

das Cohgite die nachfolgenden aufzuführen:

I. Die Anforderungen der Kunstwissenschaft an die Anordnung,

Katalogisirung und Verwaltung der Museen.

ll. Die Conservirung von Kunstwerken (Gemälden, öffentlichen Denkmälern,

 kirchlichen Kunstgegenständen, Miniaturen, Handzeichnungen etc.).

lll. Der kunstgeschichtliche Unterricht an Hoch- und Mittelschulen.

IV. Gründung eines Repertoriums der Kunstwissenschaft und Anlage

eines kunstgeschichtlichen Regestenwerkes.

V. Reproductionen von Kunstwerken und deren Verbreitung im lnteresse

 der Museen und des Kunstunterrichtes.

Die Namen der geehrten Congressmitglieder, welche über diese

Gegenstände Vorträge halten werden, werden mit der Tagesordnung

bekannt gemacht. Ueber die Verhandlungen werden stenographisch aufgenommene

 und vom Präsidium redigirte Berichte in den Druck gegeben.
            
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