Skip to main content Jump to sidebar
MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe VIII (1873 / 95)

1114

Zu besserer Erreichung dieses Zweckes fasste die Regierung dßnkPlan, alle einzelnen

Kloppelschulen zu einer allgemeinen Anstalt unter Aufsicht und Leitung einer gemeinschaftlich

 vorgesetzten Behörde zu verbinden und eine der Sache entsprechende Aufsicht

unter Einheit des Planes der Ausführung und der dabei zu befolgenden Grundsätze zu

schalten. Diesem Plane verdankt das für alle aus Staatskassen unterstützten Klöppelschulen

noch heut giltige, wenn auch vielfach abgeänderte und ergänzte Klöppelschulregulattv vom

Jahre 1836 sein Entstehen. Dem Entwürfe desselben, sowie den später in Klöppelschulangelegenheiten

 ergangenen Geneml- und Specialverordnungen liegen folgende Anschauungen

zu Grunde.

r. Das Uebel, an dem die sächsische Spitzenindustrie leidet, wurzelt hauptsächlich

darin, dass man nicht genügsam dahin gestrebt hat, die technische Ausbildung der Arbeiter

 zu hoherer Vollkornmenheit zu führen, vielmehr bei dem Althergebrachten stehen

blieb und das Streben auf Massenproduction richtete, bei deren Einfachheit und Unvollkommenheit

 die Herstellung durch Maschinen nicht ausbleiben kann und konnte.

2. Die der Handarbeit durch die Maschine bereitete Concurrenz drückt die Arbeitsa

löhne auf ein Minimum herab und verdrängt gewisse Fabrikate schliesslich ganz. Diesem

Uebel zu begegnen bleibt als bestes und wirksamstes Mittel, die höchste technische Vollendung

 der Arbeitsmethode und die Production der feinsten Artikel anzustreben und

eine Richtung zu verfolgen, bei welcher man vor der Concurrenz der Maschine möglichst

gesichert bleibt.

3. Die Kloppelschulen sind vorzugsweise geeignet, die Geschicklichkeit und gewerbliche

 Ausbildung der Arbeiter zu erhöhen und die Einführung verbesserter Arbeitsmethoden

und feinerer und daher lohnenderer Spitzenartikel zn unterstützen. "Sie sind es daher auch,

welche der Erreichung des obigen Zweckes hauptsachlich dienen sollen, und es ist deshalb

und des sicher nicht ausbleibenden Einllusses halber kein Hinderniss zu scheuen und

Nichts unversucht zu lassen, diese Anstalten ihrem Ziele näher zu führen. Dem Klöppelschulverleger

 kann daher in keinem Falle gestattet werden. die Schüler mit Anfertiguu

ordinarer Spitzensorten zu beschäftigen; er hat vielmehr die Verpflichtung, nur die technisc

bildendsten Genres in den, seinem Verlage überwiesenen Schulen arbeiten zu lassen.

4. Der Mode sind nicht nur die Facons und die Muster, sondern auch die verschiedenen

 Genres der Spitzenindustrie unterworfen. Um bei dem Wechsel der letztern und

bei dem Auftreten neuer Spitzengenres erwachsenen Klöpplerinnen zur Erlemung derselben

 und dadurch zur Erzielung besserer Arbeitsverdienste Gelegenheit zu geben, soll

nach Bedurfniss auch dem nicht entgegengetreten werden, dass, so weit der Unterricht in

den Klöppelschulen nicht beeinträchtigt wird, auch erwachsene Arbeiterinnen diese Schulen

besuchen, oder mit denselben und mit Benutzung der vorhandenen Lehrkräfte Abend-,

Sonntags- oder Fortbildungsschulen verbunden werden.

5. Neben diesem technisch-industriellen Zwecke ist auch einer tüchtigen (intellece

tuellen und moralischen) Erziehung der jugendlichen Arbeiter, als einem Hauptfactor guwerblichen

 Fortschritts, alle Aufmerksamkeit zuzuwenden und was in dieser Richtung durch

die Schulen sich erreichen lässt, mit allen Kräften anzustreben.

6. Da die nächste Aufgabe allen und jeden Unterrichts in der Vor- und Ausbildung

für das praktische Leben besteht, für die Vorsteherin eines, wenn auch noch so kleinen

Haushalts, neben ihrer sonstigen Befähigung aber Nichts so wunschenswerth sein muss,

als die nöthigsten Handfertigkeiten im Nahen und Stricken zu besitzen; so sind auch, und

so lange der Nah- und Strickunterricht nicht allgemein zu den Disciplinen der öffentlichen

Volksschulen gehört, mit Einführung dieser Unterrichtszweige in den Klöppelschulen Versuche

 zu machen und, sind sie etspriessliche, dieselben fortzusetzen.

Das Regulativ in seinem allgemeinen, wie speciellen Theile, und die in Klbppelschulangelegenheiten

 ergangenen generellen und speciellen Verordnungen sind der

getreue Ausdruck dieser Anschauungen. lhnen nach ist der Zweck der Klöppelschulen

ein doppelter: a) ein technisch-industrieller, b) ein erziehlicher. '

In ersterer Hinsicht soll durch dieselben die Spitzenindustrie dem sächs. Erzgebirge

nicht nur erhalten und zu grösserer Vollkommenheit gebracht, sondern es sollen ihre

Zöglinge technisch so aus- und durehgebildet werden, dass sie alsbald und später uhne

langeve Lehrperiode im Stande sind, die feinsten und einträglichsten Spitzenmuster lein

und geschmackvoll auszuführen und jedes von der Mode begehrten und daher lohnendsten

Spitzengenres sich zu bemachtigen.

ln disciplineller und erziehlichcr Hinsicht haben sie die Bestimmung, der häuslichen

Erziehung unter die Arme zu greifen; die Schüler an Fleiss und Aufmerksamkeit, an

Folgsamkeit und Pünktlichkeit, an Ordnung und Reinlichkeit zu gewöhnen, sie zur Dienst!

fertigkeit und Verträglichkeit gegen einander und zu einem anständigen und gesitteten Betragen

 anzuhalten.

Die Bedeutung dieser Schulen fürs praktische Leben zu erhöhen und den altern

Schülerinnen Gelegenheit zur Erwerbung der, für Hausfrauen und Mütter so wünschenswcrthen

 und nothwendigen Nahfegtigkeit zu vermitteln, ist seit dem Jahre 1860 mit dem
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.