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Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe VIII (1873 / 95)

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Dagegen haben solche Aufnahxnsbewerber, welche das Untergymna- 
siurn mit gutem Erfolge absolvirt, oder welche den Anforderungen des 
Q. 2x des Reichsvolksschulgesetzes vorn 14. Mai 1869 in Betreff der 
Schulpflicht bereits genügt haben, so wie Personen, welche in reiferem 
Alter stehen, eine entsprechende Fertigkeit im Freihandzeichnen durch 
eine Aufnahmsprüfung nachzuweisen. _ 
Jüngere, noch unselbstständige Leute werden bei der Aufnahme noch 
die schriftliche Zustimmung zum Besuche der Schule von ihren Eltern 
oder Vormündem beizubringen haben. 
Als Schulgeld wird für den Jahrescurs ein Betrag von 5 fl. bestimmt, 
welcher für je 2 Monate per r H. in vorhinein zu entrichten sein wird. 
Dasselbe wird nur in besonders berücksichtigenswerthen Fällen erlassen. 
Von jedem Aufgenommenen wird das Versprechen abverlangt, den 
Unterricht fleissig zu besuchen und die Schulordnung pünktlich zu beob- 
achten. Schüler, welche das Ziel des an diesen Schulen zu ertheilenden 
Unterrichtes erreicht haben, erhalten ein Abgangszeugniss. 
Die Zuweisung vorhandener Lehrmittel für den Gebrauch dieser 
Schule, beziehungsweise die Bewilligung zur Neuanschaffung derselben, so 
wie die Bestellung der Lehrer für diese Schulen wird durch den Minister 
für Cultus und Unterricht erfolgen. , 
Der Lehrer wird mit dem Unterrichte an der Zeichenschule und 
zunächst auch mit der Leitung derselben betraut und hat demnach die 
Aufnahme der Schüler, die Ueberwachung der Disciplin, so wie die nöthi- 
gen schriftlichen Geschäfte zu besorgen. 
Die Schulen werden zwar im Allgemeinen dem k. k. Landes- 
schulrathe, an den die betreffenden Eingaben zu richten sind, unterstehen, 
sie werden aber durch besondere Sachverständige zu inspiciren sein, welche 
von dem Unterrichtsminister bestellt und entsendet werden. 
Gleichzeitig beabsichtigt der Minister auch die Errichtung von 
Zeichenschulen für das weibliche Geschlecht ins Leben treten zu lassen 
und mit der Eröffnung einer solchen in Wien den Anfang zu machen. 
Für diese Schulen wird der Lehrplan in Anwendung zu kommen 
haben, welcher für den Zeichnungsunterricht in den Lehrerinnen-Bildungs- 
anstalten aufgestellt wurde, wobei iedoch vorgeschrittenere Schülerinnen 
auch mit schwierigeren Aufgaben zu beschäftigen sein werden. 
Italienische und deutsche Stickmusterhücher der RenaissancezeiP). 
Die alterr Stickmusterbücher des XVI. und XVII. Jahrhunderts sind 
nicht mehr blos Gegenstand der Kunstliebhaberei und Blicherkunde, sie 
') Vorrede zu der demnächst erscheinenden Publication des Museums: Original- 
Stickrnuster der Renaissance in getreuen Copien vervielfältigt und mit Unterstützung des 
k. k. Handelsministeriums herausgegeben vom k. k. Oeslerr. Museum. Selbstverlag des 
Museums, ausgeführt und in Commission bei R. v. Waldheim, Wien 1873. 
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