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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe VIII (1873 / 95)

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Dagegen haben solche Aufnahxnsbewerber, welche das Untergymnasiurn

 mit gutem Erfolge absolvirt, oder welche den Anforderungen des

Q. 2x des Reichsvolksschulgesetzes vorn 14. Mai 1869 in Betreff der

Schulpflicht bereits genügt haben, so wie Personen, welche in reiferem

Alter stehen, eine entsprechende Fertigkeit im Freihandzeichnen durch

eine Aufnahmsprüfung nachzuweisen. _

Jüngere, noch unselbstständige Leute werden bei der Aufnahme noch

die schriftliche Zustimmung zum Besuche der Schule von ihren Eltern

oder Vormündem beizubringen haben.

Als Schulgeld wird für den Jahrescurs ein Betrag von 5 fl. bestimmt,

welcher für je 2 Monate per r H. in vorhinein zu entrichten sein wird.

Dasselbe wird nur in besonders berücksichtigenswerthen Fällen erlassen.

Von jedem Aufgenommenen wird das Versprechen abverlangt, den

Unterricht fleissig zu besuchen und die Schulordnung pünktlich zu beobachten.

 Schüler, welche das Ziel des an diesen Schulen zu ertheilenden

Unterrichtes erreicht haben, erhalten ein Abgangszeugniss.

Die Zuweisung vorhandener Lehrmittel für den Gebrauch dieser

Schule, beziehungsweise die Bewilligung zur Neuanschaffung derselben, so

wie die Bestellung der Lehrer für diese Schulen wird durch den Minister

für Cultus und Unterricht erfolgen. ,

Der Lehrer wird mit dem Unterrichte an der Zeichenschule und

zunächst auch mit der Leitung derselben betraut und hat demnach die

Aufnahme der Schüler, die Ueberwachung der Disciplin, so wie die nöthigen

 schriftlichen Geschäfte zu besorgen.

Die Schulen werden zwar im Allgemeinen dem k. k. Landesschulrathe,

 an den die betreffenden Eingaben zu richten sind, unterstehen,

sie werden aber durch besondere Sachverständige zu inspiciren sein, welche

von dem Unterrichtsminister bestellt und entsendet werden.

Gleichzeitig beabsichtigt der Minister auch die Errichtung von

Zeichenschulen für das weibliche Geschlecht ins Leben treten zu lassen

und mit der Eröffnung einer solchen in Wien den Anfang zu machen.

Für diese Schulen wird der Lehrplan in Anwendung zu kommen

haben, welcher für den Zeichnungsunterricht in den Lehrerinnen-Bildungsanstalten

 aufgestellt wurde, wobei iedoch vorgeschrittenere Schülerinnen

auch mit schwierigeren Aufgaben zu beschäftigen sein werden.

Italienische und deutsche Stickmusterhücher der RenaissancezeiP).

Die alterr Stickmusterbücher des XVI. und XVII. Jahrhunderts sind

nicht mehr blos Gegenstand der Kunstliebhaberei und Blicherkunde, sie

') Vorrede zu der demnächst erscheinenden Publication des Museums: Original-Stickrnuster

 der Renaissance in getreuen Copien vervielfältigt und mit Unterstützung des

k. k. Handelsministeriums herausgegeben vom k. k. Oeslerr. Museum. Selbstverlag des

Museums, ausgeführt und in Commission bei R. v. Waldheim, Wien 1873.

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