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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe VIII (1873 / 95)

- 419 ,

Prograinm der Kunstgewerheschula des k. k. Oestorr. Museums für

Kunst und Industrie In Wien.

Die Kunstgewerbeschule des Oesterr. Museums ist am 15. October

1868 eröffnet worden. Die Einzeichnungen zur Aufnahme in dieselbe finden

für ordentliche Schüler alljährlich von den ersten Tagen des Octobers im

Locale der Schule: Stadt, Stubenring Nr. 1, statt. Ausserordentliche

Schüler (Hospitanten) können jederzeit aufgenommen werden.

Die Schule hat die Aufgabe, kunstgebildete Kräfte für die Bedürfnisse

 der Kunstindustrie, d. i. Zeichner, Modelleure, Dessinateure für Fabriken,

 Lehrer für Real-, Geweirbe- und andere Zeichenschulen etc. heranzubilden.



Sie zerfällt in eine Vorbereitungsschule und vier Fachschulen,

u. z. eine Fachschule für Baukunst in ihrer Anwendung auf die Ausschmückung

 der Wohnungen, eine für Bildhauerei, eine Fachschule für

das ornamentale und eine für das figurale Zeichnen und Malen, und zwar

alle diese Künste in ihrer Anwendung auf die verschiedenen entsprechenden

 Gewerbe. Damit sind auch Nebenfächer in Verbindung gebracht,

als: Perspective,,Schattenlehre und Projectionslehre, Kunstgeschichte und

Kunstterminologie, Farben-Chemie, Anatomie.

Zur Aufnahme in die Vorbereitungsschule ist erforderlich: der

Nachweis über zurückgelegte Studien an einer Unterrealschule, einem

Untergymnasium oder Realgymnasiurn, oder der Nachweis über den Besuch

 einer Zeichenschule bis zum zurückgelegten 14. Lebensjahre, und

für beide Fälle der Nachweis über die Ausbildung in den Elementen des

Zeichnens durch Vorlage von Proben. Wenn solche nicht beizubringen

sind, hat der Aufnahmswerber sich einer Prüfung zu unterziehen.

Zum Eintritt in die Fachschulen ist erforderlich: der mit gutem

Erfolge absolvirte Vorbereitungscurs oder nebst dem Nachweis der zur

Aufnahme in die Vorbereitungsschule erforderlichen Eigenschaften auch

noch der Nachweis über jene Zeichenfertigkeit, welche für einen erfolgreichen

 Besuch der Fachschule nöthig ist. Ausserdem gilt in der Regel

das vollendete 16. Lebensjahr zur Aufnahme in eine Fachschule als Bedingung,

 von welcher jedoch in besonderen Fällen vom Lehrercollegium

Dispens ertheilt werden kann.

Jeder Schüler der Kunstgewerbeschule hat bei der Aufnahme eine

Taxe von z fl., und in halbjährigen im vorhinein zu zahlenden Raten

ein Schulgeld von jährlich 10 fl. für die Vorbereitungsschule, von jährlich

18 G. für die Fachschule zu entrichten. Bei nachgewiesener Mittellosigkeit

 und entschiedener Befähigung kann von der Entrichtung des Schula

geldes Befreiung stattfinden.

Ausser den ordentlichen Schülern werden auch Hospitanten (ausserordentliche

 Schüler) zugelassen, welche keine Aufnahmstaxe, jedoch das

Schulgeld im vorhinein zu entrichten haben.
            
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