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Full text: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe VIII (1873 / 95)

- 419 , 
Prograinm der Kunstgewerheschula des k. k. Oestorr. Museums für 
Kunst und Industrie In Wien. 
Die Kunstgewerbeschule des Oesterr. Museums ist am 15. October 
1868 eröffnet worden. Die Einzeichnungen zur Aufnahme in dieselbe finden 
für ordentliche Schüler alljährlich von den ersten Tagen des Octobers im 
Locale der Schule: Stadt, Stubenring Nr. 1, statt. Ausserordentliche 
Schüler (Hospitanten) können jederzeit aufgenommen werden. 
Die Schule hat die Aufgabe, kunstgebildete Kräfte für die Bedürf- 
nisse der Kunstindustrie, d. i. Zeichner, Modelleure, Dessinateure für Fa- 
briken, Lehrer für Real-, Geweirbe- und andere Zeichenschulen etc. her- 
anzubilden. 
Sie zerfällt in eine Vorbereitungsschule und vier Fachschulen, 
u. z. eine Fachschule für Baukunst in ihrer Anwendung auf die Aus- 
schmückung der Wohnungen, eine für Bildhauerei, eine Fachschule für 
das ornamentale und eine für das figurale Zeichnen und Malen, und zwar 
alle diese Künste in ihrer Anwendung auf die verschiedenen entsprechen- 
den Gewerbe. Damit sind auch Nebenfächer in Verbindung gebracht, 
als: Perspective,,Schattenlehre und Projectionslehre, Kunstgeschichte und 
Kunstterminologie, Farben-Chemie, Anatomie. 
Zur Aufnahme in die Vorbereitungsschule ist erforderlich: der 
Nachweis über zurückgelegte Studien an einer Unterrealschule, einem 
Untergymnasium oder Realgymnasiurn, oder der Nachweis über den Be- 
such einer Zeichenschule bis zum zurückgelegten 14. Lebensjahre, und 
für beide Fälle der Nachweis über die Ausbildung in den Elementen des 
Zeichnens durch Vorlage von Proben. Wenn solche nicht beizubringen 
sind, hat der Aufnahmswerber sich einer Prüfung zu unterziehen. 
Zum Eintritt in die Fachschulen ist erforderlich: der mit gutem 
Erfolge absolvirte Vorbereitungscurs oder nebst dem Nachweis der zur 
Aufnahme in die Vorbereitungsschule erforderlichen Eigenschaften auch 
noch der Nachweis über jene Zeichenfertigkeit, welche für einen erfolg- 
reichen Besuch der Fachschule nöthig ist. Ausserdem gilt in der Regel 
das vollendete 16. Lebensjahr zur Aufnahme in eine Fachschule als Be- 
dingung, von welcher jedoch in besonderen Fällen vom Lehrercollegium 
Dispens ertheilt werden kann. 
Jeder Schüler der Kunstgewerbeschule hat bei der Aufnahme eine 
Taxe von z fl., und in halbjährigen im vorhinein zu zahlenden Raten 
ein Schulgeld von jährlich 10 fl. für die Vorbereitungsschule, von jährlich 
18 G. für die Fachschule zu entrichten. Bei nachgewiesener Mittellosig- 
keit und entschiedener Befähigung kann von der Entrichtung des Schula 
geldes Befreiung stattfinden. 
Ausser den ordentlichen Schülern werden auch Hospitanten (aus- 
serordentliche Schüler) zugelassen, welche keine Aufnahmstaxe, jedoch das 
Schulgeld im vorhinein zu entrichten haben.
	        
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