MAK

Volltext: Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XII (1897 / 1)

269 
Fälscher und Sammler. 
Von Hans Macht. 
(Schluss.) 
Hieraus lässt sich entnehmen, dass hinsichtlich der Echtheit und 
somit auch hinsichtlich der Fälschung keine absoluten Grenzen gezogen 
werden können, und dass ein Gegenstand, der für den Einen unbestreitbar 
echt ist, für den Anderen mit ebensovieler Berechtigung entschieden als 
Falsificat gelten kann. Schon der Unterschied zwischen der vielleicht 
nothwendigen Restauration eines Gegenstandes und dessen theilweiser 
Fälschung lässt sich nicht mit absoluter Bestimmtheit festsetzen. Wenn, 
wie schon bemerkt, gewisse Liebhaber gar oft die, völlige Unversehrtheit 
als einen der Hauptvorzüge ihrer Sammlungsobjecte hinstellen, so mag 
das in mancher Hinsicht gerechtfertigt sein. Würde aber Jemand z. B. 
so weit gehen, einen vorzüglich geschnitzten alten Kasten abweisen zu 
wollen, nur weil eines der daran befindlichen gedrechselten Beine aus 
jüngerer Zeit stammt, so könnte man dies wohl kaum für gerechtfertigt 
halten. Zwischen berechtigten und zwecklosen Forderungen gibt es jedoch 
gar viele Abstufungen, deren Grenzen nur zu oft ganz undeutlich sind. 
Der Umstand, dass nach der Durchführung einer Reparatur der 
Grad ihrer Nothwendiglteit sich schwerlich mehr festsetzen lässt, verhilft 
dem Fälscher zur Gelegenheit, einen gewissen KunstgriH zu prakticiren. 
Für ihn ist ein aufgefundener, mehr oder weniger gut erhaltener Gegen- 
stand oft ein lebender Polyp, der, in zwei und mehr Stücke zertheilt, 
sich allmälig wieder zu ebensovielen intacten Exemplaren auswächst. - 
Führen wir als Beispiel eines solchen Gegenstandes wieder ein Möbel 
an, so wird es der Fälscher zunächst zerschlagen, die Stücke in zwei 
oder mehr Partien sortiren und jede dieser Partien zu einem vollständigen 
Schrank ergänzen. Jedes so entstandene Individuum enthält Echtes genug, 
um Käufer über das Ganze zu täuschen, umsomehr wenn einzelne Theile 
daran leicht als neue zu erkennen sind, und als die Thatsache, dass Er- 
gänzungen vorgenommen wurden, auch gar nicht geleugnet zu werden 
braucht. Was an einem solchen Stücke von neuer Zuthat echt erscheinen 
soll, wird, wenn erforderlich, nach den verschiedensten Methoden künst- 
lich alt gemacht. Zur Anwendung eines derartigen Multiplications- 
Verfahrens geeignet sind außer Möbeln und anderen Gegenständen aus 
Holz auch noch Arbeiten aus Elfenbein, aus verschiedenen Metallen, 
insbesondere Goldschrniedearbeiten, dann Glasmalereien; von Erzeugnissen 
textilen Charakters unter Umständen die genähten Spitzen n. s. w. 
Haben solche, oft ganz im Sinne ihres alten Bestandes neu- 
geschalfene Arbeiten wenigstens bedingt einen nicht zu unterschätzenden 
Werth, so sieht es mit jenen Erzeugnissen der Fälscherkunst bedenklicher 
aus, bei denen mit Benützung einzelner echter Fragmente oder Bestand- 
theile durch freie Ergänzung, ohne Verwendung bestimmter authentischer
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.