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MAK

Full text : Monatsschrift für Kunst und Gewerbe XII (1897 / 1)

269

Fälscher und Sammler.

Von Hans Macht.

(Schluss.)

Hieraus lässt sich entnehmen, dass hinsichtlich der Echtheit und

somit auch hinsichtlich der Fälschung keine absoluten Grenzen gezogen

werden können, und dass ein Gegenstand, der für den Einen unbestreitbar

echt ist, für den Anderen mit ebensovieler Berechtigung entschieden als

Falsificat gelten kann. Schon der Unterschied zwischen der vielleicht

nothwendigen Restauration eines Gegenstandes und dessen theilweiser

Fälschung lässt sich nicht mit absoluter Bestimmtheit festsetzen. Wenn,

wie schon bemerkt, gewisse Liebhaber gar oft die, völlige Unversehrtheit

als einen der Hauptvorzüge ihrer Sammlungsobjecte hinstellen, so mag

das in mancher Hinsicht gerechtfertigt sein. Würde aber Jemand z. B.

so weit gehen, einen vorzüglich geschnitzten alten Kasten abweisen zu

wollen, nur weil eines der daran befindlichen gedrechselten Beine aus

jüngerer Zeit stammt, so könnte man dies wohl kaum für gerechtfertigt

halten. Zwischen berechtigten und zwecklosen Forderungen gibt es jedoch

gar viele Abstufungen, deren Grenzen nur zu oft ganz undeutlich sind.

Der Umstand, dass nach der Durchführung einer Reparatur der

Grad ihrer Nothwendiglteit sich schwerlich mehr festsetzen lässt, verhilft

dem Fälscher zur Gelegenheit, einen gewissen KunstgriH zu prakticiren.

Für ihn ist ein aufgefundener, mehr oder weniger gut erhaltener Gegenstand

 oft ein lebender Polyp, der, in zwei und mehr Stücke zertheilt,

sich allmälig wieder zu ebensovielen intacten Exemplaren auswächst. -

Führen wir als Beispiel eines solchen Gegenstandes wieder ein Möbel

an, so wird es der Fälscher zunächst zerschlagen, die Stücke in zwei

oder mehr Partien sortiren und jede dieser Partien zu einem vollständigen

Schrank ergänzen. Jedes so entstandene Individuum enthält Echtes genug,

um Käufer über das Ganze zu täuschen, umsomehr wenn einzelne Theile

daran leicht als neue zu erkennen sind, und als die Thatsache, dass Ergänzungen

 vorgenommen wurden, auch gar nicht geleugnet zu werden

braucht. Was an einem solchen Stücke von neuer Zuthat echt erscheinen

soll, wird, wenn erforderlich, nach den verschiedensten Methoden künstlich

 alt gemacht. Zur Anwendung eines derartigen Multiplications-Verfahrens

 geeignet sind außer Möbeln und anderen Gegenständen aus

Holz auch noch Arbeiten aus Elfenbein, aus verschiedenen Metallen,

insbesondere Goldschrniedearbeiten, dann Glasmalereien; von Erzeugnissen

textilen Charakters unter Umständen die genähten Spitzen n. s. w.

Haben solche, oft ganz im Sinne ihres alten Bestandes neugeschalfene

 Arbeiten wenigstens bedingt einen nicht zu unterschätzenden

Werth, so sieht es mit jenen Erzeugnissen der Fälscherkunst bedenklicher

aus, bei denen mit Benützung einzelner echter Fragmente oder Bestandtheile

 durch freie Ergänzung, ohne Verwendung bestimmter authentischer
            
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