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Fälscher und Sammler.
Von Hans Macht.
(Schluss.)
Hieraus lässt sich entnehmen, dass hinsichtlich der Echtheit und
somit auch hinsichtlich der Fälschung keine absoluten Grenzen gezogen
werden können, und dass ein Gegenstand, der für den Einen unbestreitbar
echt ist, für den Anderen mit ebensovieler Berechtigung entschieden als
Falsificat gelten kann. Schon der Unterschied zwischen der vielleicht
nothwendigen Restauration eines Gegenstandes und dessen theilweiser
Fälschung lässt sich nicht mit absoluter Bestimmtheit festsetzen. Wenn,
wie schon bemerkt, gewisse Liebhaber gar oft die, völlige Unversehrtheit
als einen der Hauptvorzüge ihrer Sammlungsobjecte hinstellen, so mag
das in mancher Hinsicht gerechtfertigt sein. Würde aber Jemand z. B.
so weit gehen, einen vorzüglich geschnitzten alten Kasten abweisen zu
wollen, nur weil eines der daran befindlichen gedrechselten Beine aus
jüngerer Zeit stammt, so könnte man dies wohl kaum für gerechtfertigt
halten. Zwischen berechtigten und zwecklosen Forderungen gibt es jedoch
gar viele Abstufungen, deren Grenzen nur zu oft ganz undeutlich sind.
Der Umstand, dass nach der Durchführung einer Reparatur der
Grad ihrer Nothwendiglteit sich schwerlich mehr festsetzen lässt, verhilft
dem Fälscher zur Gelegenheit, einen gewissen KunstgriH zu prakticiren.
Für ihn ist ein aufgefundener, mehr oder weniger gut erhaltener Gegen-
stand oft ein lebender Polyp, der, in zwei und mehr Stücke zertheilt,
sich allmälig wieder zu ebensovielen intacten Exemplaren auswächst. -
Führen wir als Beispiel eines solchen Gegenstandes wieder ein Möbel
an, so wird es der Fälscher zunächst zerschlagen, die Stücke in zwei
oder mehr Partien sortiren und jede dieser Partien zu einem vollständigen
Schrank ergänzen. Jedes so entstandene Individuum enthält Echtes genug,
um Käufer über das Ganze zu täuschen, umsomehr wenn einzelne Theile
daran leicht als neue zu erkennen sind, und als die Thatsache, dass Er-
gänzungen vorgenommen wurden, auch gar nicht geleugnet zu werden
braucht. Was an einem solchen Stücke von neuer Zuthat echt erscheinen
soll, wird, wenn erforderlich, nach den verschiedensten Methoden künst-
lich alt gemacht. Zur Anwendung eines derartigen Multiplications-
Verfahrens geeignet sind außer Möbeln und anderen Gegenständen aus
Holz auch noch Arbeiten aus Elfenbein, aus verschiedenen Metallen,
insbesondere Goldschrniedearbeiten, dann Glasmalereien; von Erzeugnissen
textilen Charakters unter Umständen die genähten Spitzen n. s. w.
Haben solche, oft ganz im Sinne ihres alten Bestandes neu-
geschalfene Arbeiten wenigstens bedingt einen nicht zu unterschätzenden
Werth, so sieht es mit jenen Erzeugnissen der Fälscherkunst bedenklicher
aus, bei denen mit Benützung einzelner echter Fragmente oder Bestand-
theile durch freie Ergänzung, ohne Verwendung bestimmter authentischer