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Mittelschülern IX. Physik. A. An Gymnasien.
Unterrichtsstufe der Grund gelegt. In der letzteren Beziehung ist der Lehrer
angewiesen, auf die Lücken der Erkenntniss aufmerksam zu machen, welche
erst später mittelst der Mathematik sich werden ausfüllen lassen.
Die technologische Seite des Gegenstandes ist so zu behandeln, dass
zwischen den Wahrnehmungen, welche der Knabe im täglichen Leben auf dem
Gebiete der Künste und Gewerbe zu machen Gelegenheit hat, und seinem phy
sikalischen Wissen eine förderliche Verbindung sich herstellt.
Teleologische Betrachtungen sind zu vermeiden; die entsprechenden
Gedanken sollen sich durch die Behandlung des Gegenstandes dem Schüler
von selbst aufdrängen.
Im Ober - Gymnasium soll sich der physikalische Unterricht über jenen
des Unter-Gymnasiums an Umfang und Gründlichkeit erheben; es ist daher
nach einer kurzen Wiederholung des bereits beigebrachten physikalischen Lehr
stoffes gründlicher und sichernder weiter zu bauen. Dabei wird zu einer weisen
Beschränkung, besonders hinsichtlich der vielen Hypothesen, gemahnt.
Bei der Beurtheilung der Leistungen eines Schülers aus der Physik
hat der Lehrer in den unteren Classen die Kenntniss der wichtigsten Natur
erscheinungen ins Auge zu fassen. In den oberen Classen wird eine umfas
sendere und gründlichere Kenntniss der Naturerscheinungen und Gesetze mit
elementar-mathematischer Begründung verlangt, wobei auch die Combinations-
gabe und der Vortrag zu beachten sind.
Bei der Maturitäts-Prüfung wird gefordert: Kenntniss der Funda-
mental-Erscheinungen und Fundamental-Gesetze aus den einzelnen Gebieten
und die Fähigkeit einfache, damit zusammenhängende Naturerscheinungen durch
dieselben zu erklären.
2. Lehrmittel.
Die Lehrbücher der Physik, welche vom Unterrichts-Ministerium appro-
birt werden, müssen im Allgemeinen dem oben für die Physik angegebenen
Inhalte entsprechen.
Bald (1850) nach Einführung des Organisations-Entwurfes in den k. k.
Gymnasien wurden die Gymnasien mit den „Grundzügen der Naturlehre”
und den „Anfangsgründen der Naturlehre” von Dr. Andreas Baum
gartner versorgt. Gegenwärtig sind folgende, nach den Namen der Verfasser
alphabetisch geordnete Lehrbücher vom Unterrichts-Ministerium als zu
lässig erklärt:
1. Brettner H. A. Dr.: „Leitfaden der Physik auf Gymnasien, Gewerbe
schulen und höheren Bürgerschulen.” 18. Auflage, Breslau 1871, Johann
Max und Comp. Preis 25 Sgr.
2. Koppe K.: „Der erste Unterricht in der Naturlehre für mittlere Schulen."
3. Auflage. Essen 1869, Bädeker, Preis 12 Sgr. Bei der Approbation
dieses Buches ist bemerkt, dass es an solchen Gymnasien besonders brauch-