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Volltext: Bericht über österreichisches Unterrichtswesen, aus Anlass der Weltausstellung 1873, II. Theil

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Mittelschülern IX. Physik. A. An Gymnasien. 
Unterrichtsstufe der Grund gelegt. In der letzteren Beziehung ist der Lehrer 
angewiesen, auf die Lücken der Erkenntniss aufmerksam zu machen, welche 
erst später mittelst der Mathematik sich werden ausfüllen lassen. 
Die technologische Seite des Gegenstandes ist so zu behandeln, dass 
zwischen den Wahrnehmungen, welche der Knabe im täglichen Leben auf dem 
Gebiete der Künste und Gewerbe zu machen Gelegenheit hat, und seinem phy 
sikalischen Wissen eine förderliche Verbindung sich herstellt. 
Teleologische Betrachtungen sind zu vermeiden; die entsprechenden 
Gedanken sollen sich durch die Behandlung des Gegenstandes dem Schüler 
von selbst aufdrängen. 
Im Ober - Gymnasium soll sich der physikalische Unterricht über jenen 
des Unter-Gymnasiums an Umfang und Gründlichkeit erheben; es ist daher 
nach einer kurzen Wiederholung des bereits beigebrachten physikalischen Lehr 
stoffes gründlicher und sichernder weiter zu bauen. Dabei wird zu einer weisen 
Beschränkung, besonders hinsichtlich der vielen Hypothesen, gemahnt. 
Bei der Beurtheilung der Leistungen eines Schülers aus der Physik 
hat der Lehrer in den unteren Classen die Kenntniss der wichtigsten Natur 
erscheinungen ins Auge zu fassen. In den oberen Classen wird eine umfas 
sendere und gründlichere Kenntniss der Naturerscheinungen und Gesetze mit 
elementar-mathematischer Begründung verlangt, wobei auch die Combinations- 
gabe und der Vortrag zu beachten sind. 
Bei der Maturitäts-Prüfung wird gefordert: Kenntniss der Funda- 
mental-Erscheinungen und Fundamental-Gesetze aus den einzelnen Gebieten 
und die Fähigkeit einfache, damit zusammenhängende Naturerscheinungen durch 
dieselben zu erklären. 
2. Lehrmittel. 
Die Lehrbücher der Physik, welche vom Unterrichts-Ministerium appro- 
birt werden, müssen im Allgemeinen dem oben für die Physik angegebenen 
Inhalte entsprechen. 
Bald (1850) nach Einführung des Organisations-Entwurfes in den k. k. 
Gymnasien wurden die Gymnasien mit den „Grundzügen der Naturlehre” 
und den „Anfangsgründen der Naturlehre” von Dr. Andreas Baum 
gartner versorgt. Gegenwärtig sind folgende, nach den Namen der Verfasser 
alphabetisch geordnete Lehrbücher vom Unterrichts-Ministerium als zu 
lässig erklärt: 
1. Brettner H. A. Dr.: „Leitfaden der Physik auf Gymnasien, Gewerbe 
schulen und höheren Bürgerschulen.” 18. Auflage, Breslau 1871, Johann 
Max und Comp. Preis 25 Sgr. 
2. Koppe K.: „Der erste Unterricht in der Naturlehre für mittlere Schulen." 
3. Auflage. Essen 1869, Bädeker, Preis 12 Sgr. Bei der Approbation 
dieses Buches ist bemerkt, dass es an solchen Gymnasien besonders brauch-
	        
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